Einheitliche Computersoftware in der Justiz: Gemeinsames Fachverfahren (GeFa)

Auch wenn bereits Digitalisierungsmaßnahmen im Justizbereich ergriffen wurden, hinkt die Digitalisierung der Justiz weiterhin hinterher. In einer aktuellen Studie hat die Bucerius Law School gemeinsam mit der Boston Consulting Group (BCG) und dem Legal Tech Verband Deutschland (LTV) der deutschen Justiz einen Rückstand von zehn bis fünfzehn Jahren in Sachen Digitalisierung im Vergleich zu internationalen Vorreiterländern attestiert.

An der von den Justizministerinnen und Justizministern der Länder beschlossenen Justizsoftware wird seit 2017 im Programm Gemeinsames Fachverfahren (GeFa) gearbeitet, das die unterschiedlichen Lösungen ersetzen soll, die bisher in Bund und Ländern genutzt werden.

Ziel ist es, das Fachverfahren nicht nur für die ordentliche Gerichtsbarkeit, sondern darüberhinausgehend auch für die Staatsanwaltschaften und die Fachgerichtsbarkeit (Finanzgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit) zu entwickeln. Das System soll alle Justizanwendungen, darunter auch Textsysteme und die elektronische Akte, enthalten.

In Nordrhein-Westfalen wurde zur Koordination des Projektes sowie zur Abstimmung der fachlichen und sonstigen (landesinternen) Anforderungen im Jahr 2017 die Projektgruppe gefa NRW gegründet.

Der Web-Auftritt der GeFa befindet sich aktuell „in Überarbeitung“.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Stand des Projekts?
  2. Wie sieht die Nutzung der Cloud im Rahmen des GeFa konkret aus?
  3. Inwieweit hat sich Nordrhein-Westfalen bisher bei der Einführung des GeFa eingebracht?
  4. Welche Fort- bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten - auch für nicht fachkundige Mitarbeiter zur Heranführung an die neuen Systeme - sind geplant, die nachhaltig einen sicheren und effizienten Umgang mit den zugehörigen Programmen ermöglichen?
  5. Werden (bereits jetzt) anderweitige Cloud-Lösungen für die Justiz genutzt und gefördert?

Dr. Werner Pfeil