Feuerwehrleute nicht im Stich lassen: Die Altersgrenze 60 muss bleiben!

I. Ausgangslage 

Die Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen sind nicht nur besorgt, sondern vor allem enttäuscht und verärgert über aktuelle Pläne der Landesregierung. Die von jener beabsichtigte Anhebung der Altersgrenze für den Ruhestand von 60 Jahren auf 61 und 62 Jahre, differenziert nach Laufbahngruppe, stößt auf breite Ablehnung und vehementen Widerstand. Sie führte zu Protesten der Feuerwehrkräfte in Nordrhein-Westfalen, die sich am 26.10.2023 vor dem Landtag in Düsseldorf versammelten, um gegen die geplante Maßnahme zu demonstrieren.

Die FDP-Landtagsfraktion schließt sich den Protestforderungen an und ruft die Landesregierung dazu auf, die Altersgrenze für den Ruhestand aller Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes bei 60 Jahren zu belassen. Diese Forderung basiert nicht nur bloß auf dem reinen Wunsch nach Beibehaltung des Status quo. Sie zeigt vielmehr einen sehr viel tieferen Vertrauensbruch seitens der Landesregierung gegenüber unseren Einsatzkräften auf.

Das Landesbeamtengesetz von Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) regelt derzeit, dass Beamte in den Feuerwehren mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand treten. Diese Regelung wird zusätzlich durch die Verordnung über die Zugehörigkeit der feuerwehrtechnischen Beamten zu Feuerwehren vom 03.03.2017 gestützt.

Im Jahr 2022 stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens fest, dass die bestehende Verordnung, welche die Zugehörigkeit der feuerwehrtechnischen Beamten zu Feuerwehren regelte, aus formellen Gründen rechtswidrig und daher nichtig ist. Die Altersgrenze wurde allerdings nicht in Frage gestellt. Das Gericht forderte lediglich Klarheit in Bereichen, die nicht unmittelbar dem Einsatzdienst zugeordnet sind, ohne eine Anhebung der Altersgrenzen zu verlangen.

Anstatt diese formalen Hindernisse zu beheben und umgehend für Rechtssicherheit zu sorgen, nutzt die Landesregierung die Entscheidung des OVG Münster lediglich als Vorwand, um die Altersgrenze anzupassen. Damit werden über 99 Prozent der Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst nun mit einer Erhöhung der Altersgrenze konfrontiert. Die schwarz-grüne Koalition betrachtet dies als vermeintlich sinnvolle Maßnahme, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es wird behauptet, die Anhebung der Altersgrenze sei akzeptabel, da die körperliche Belastung der Feuerwehrkräfte abgenommen habe.

Die Argumentation der schwarz-grünen Landesregierung steht jedoch im krassen Gegensatz zur Realität und stellt einen Schlag ins Gesicht der Feuerwehrleute dar. Denn die geplante Anhebung bewirkt nicht nur das Gegenteil, sondern ist auch sachwidrig. Diese Vorgehensweise enttäuscht nicht nur die Feuerwehrleute, sondern bricht auch ihr Vertrauen in die bestehende Altersregelung.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr haben nämlich stets längere Arbeitszeiten von 48 Stunden und mehr, körperlich stark belastende 24-Stunden-Dienste und andere Herausforderungen akzeptiert, unter anderem in dem festen Glauben und dem festen Vertrauen in die bestehende Altersregelung.

Sie stehen zudem nicht nur vor ständig wachsenden Anforderungen, sondern auch vor einer immer größer werdenden körperlichen Belastung. Die steigenden Herausforderungen, sei es durch Extremwetterereignisse, vermehrt auftretende komplexe Großschadensereignisse oder 30 Kilogramm Ausrüstung im Einsatz erfordern eine bestmögliche Ausstattung und Unterstützung und Wertschätzung der Feuerwehr – nicht eine Erhöhung der Altersgrenze.

Mit der geplanten Anhebung fällt die Landesregierung der Feuerwehr in den Rücken und schwächt dieses Mitglied der Blaulichtfamilie. Es ist bedauerlich, dass die Landesregierung, anstatt Rechtssicherheit zu schaffen, einen Weg wählt, der das Vertrauen der Feuerwehrleute in die bestehende Altersregelung bricht. Die Landesregierung muss dieses Vertrauen respektieren und ihre Entscheidung überdenken.

Für die FDP-Fraktion ist klar: Die Altersgrenze von 60 Jahren muss beibehalten werden – für alle Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes.

 

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Die Feuerwehr ist unverzichtbar für den Schutz von Leben und Eigentum; sie spielt eine entscheidende Rolle im Katastrophenschutz sowie in der Bewältigung von Großschadensereignissen.
     
  • Der Dienst stellt die Feuerwehrleute mit 24-Stunden-Schichten und gefährlichen Einsätzen vor besondere Herausforderungen und Belastungen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, 

  • im Zuge der Novellierung des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Altersgrenze für alle Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes von 60 Jahren festzusetzen.
     
  • im Rahmen der Neuregelung der Altersgrenzen für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes auf eine Differenzierung zwischen den Laufbahngruppen zu verzichten.