Finanzdisziplin und Wirtschaftswende statt Schuldenorgie – Keine Neuverschuldung im Landeshaushalt zu Lasten künftiger Generationen
I. Ausgangslage
Am 16. Mai 2024 veröffentliche der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ die Ergebnisse seiner Prognoserechnungen für die Steuereinnahmen im laufenden Jahr sowie in den kommenden Jahren. Demnach fallen die geschätzten Steuereinnahmen bundesweit um einige Milliarden geringer aus als noch im Oktober 2023 angenommen. Dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen fehlen auf Basis dieser Prognosen trotz weiterhin steigender Steuereinnahmen im Jahr 2024 rund 1,2 Milliarden Euro. Es ist aber zu beachten, dass selbst unter Berücksichtigung der angepassten Steuerschätzung die im Jahr 2024 erwarteten Steuereinnahmen mit rund 76,4 Milliarden Euro deutlich über den im Jahr 2023 realisierten Steuereinnahmen in Höhe von rund 74 Milliarden Euro liegen. Bis zum Jahr 2028 gehen die Steuerschätzer auf Landesebene – im Gegensatz zu dem bisherigen Schätzergebnis – von aggregierten Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 5 Milliarden Euro aus.
Am 29. Mai 2024 ließ sich dem WDR-Pressebericht „Nachtragshaushalt: NRW muss wegen Steuerlücke neue Schulden aufnehmen“ entnehmen, dass das Finanzministerium vor dem Hintergrund der neuen Steuerprognosen plane, einen Nachtragshaushalt für das laufende Haushaltsjahr 2024 aufzustellen. Dieser solle eine Schuldenaufnahme in bislang noch unbekannter Höhe beinhalten. Damit wolle die Landesregierung das entstandene Haushaltsloch von 1,2 Milliarden Euro stopfen. Für diese geplante Neuverschuldung solle die sogenannte „Konjunkturkomponente“ der Schuldenbremse genutzt werden. Auch im Jahr 2025 sollen – nach Aussagen des Finanzministeriums – auf diese Weise geringere Steuereinnahmen aufgrund der schlechten konjunkturellen Lage mithilfe von neuen Schulden bequem ausgeglichen werden, ohne gebotene Sparanstrengungen zu unternehmen.
Überraschend sind diese Informationen nicht nur, weil das Parlament zunächst nur durch Presseberichterstattung von dieser gravierenden Kurskorrektur erfuhr und erst am 3. Juni 2024 durch eine Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss informiert wurde, sondern auch, weil Finanzminister Dr. Optendrenk noch vor wenigen Wochen dem Parlament gegenüber versicherte, dass die Regierungskoalition die Haushalte ohne neue Schulden aufstellen wolle. Darauf habe man sich im schwarz-grünen Koalitionsvertrag geeinigt. So äußerte sich Minister Dr. Optendrenk am 20. März 2024 im Rahmen der Plenardebatte zum Antrag 18/8439 der FDP-Landtagsfraktion.
Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die verschiedenen Ressorts bereits vor mehreren Wochen durch das Finanzministerium zum Sparen aufgefordert wurden. Laut einem Interview des Finanzministers, das die Westdeutsche Zeitung am 10. Mai 2024 veröffentlichte, müsse geprüft werden, „welche staatlichen Leistungen auf den Prüfstand gehören, schon in diesem Jahr“. Der Inhalt des Artikels „Massiver Spardruck im NRW-Innenministerium“ der Rheinischen Post vom 10. Mai 2024 passt ins Bild, denn dort wird berichtet, dass im Bereich des Innenministeriums 10 Prozent der Kosten eingespart werden sollten.
Von einer Haushaltssperre wollte man indes – zumindest offiziell – nichts wissen. Der Finanzminister dementierte bereits am 13. Mai 2024 gegenüber Vertretern der Medien, dass eine Haushaltssperre drohe (beispielsweise im Artikel „Finanzminister dementiert: keine Pläne für Haushaltssperre“ der Süddeutschen Zeitung nachzulesen). Aufgrund dieser Informationen ist es umso erstaunlicher, dass nun trotz Aufforderung zur sparsamen Mittelbewirtschaftung eine Neuverschuldung im Kernhaushalt 2024 zur Debatte steht.
II. Handlungsnotwendigkeiten
Dass in Nordrhein-Westfalen eine schwierige konjunkturelle Lage herrscht, ist unbestritten. Schon seit einiger Zeit stagniert die Wirtschaftsleistung. Auf die wirtschaftliche Erholung nach den Coronajahren erfolgte kein neuer Aufschwung. Nordrhein-Westfalen hängt beim Wirtschaftswachstum inzwischen selbst dem schlechten Bundesdurchschnitt hinterher. Im Jahr 2023 war die Produktion der energieintensiven Industrie insgesamt um 8 Prozent niedriger als im Vorjahr. Der Investitionsstandort Nordrhein-Westfalen verliert im internationalen Wettbewerb zunehmend an Attraktivität. Ausländische Unternehmen haben im Jahr 2023 so wenig in
unseren Standort investiert wie seit zehn Jahren nicht mehr.
Die wiederholt hohen Nettoabflüsse bei Direktinvestitionen deuten darauf hin, dass es sich bei der Microsoft-Ansiedlung im Rheinischen Revier um eine Ausnahme handelt, nicht um die Regel. Die Investitionen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft sind ebenfalls rückläufig. Im verarbeitenden Gewerbe herrscht eine unzureichende Kapazitätsauslastung. Sämtliche Baubranchen klagen über Auftragsmangel. Die Anzahl der Baugenehmigungen ist auf einer anhaltenden Talfahrt.
Nichtsdestotrotz kalkuliert die schwarz-grüne Landesregierung im Jahr 2024 mit mehr als 100 Milliarden Euro Haushaltsvolumen – selbst unter Berücksichtigung der seit dem 16. Mai 2024 bekannten geringeren Steuerprognose bedeutet das ein neues Einnahmen-Rekordhoch. Allein in den vergangenen zehn Jahren hat sich das Volumen des Landeshaushalts um mehr als 60 Prozent erhöht. Dass das Problem bei den Staatsfinanzen daher vielmehr auf der Ausgabenseite liegt, ist nicht von der Hand zu weisen.
Anstatt die gesunkene Steuerprognose als Anlass zu nehmen, unnötige Kosten einzusparen, Ausgaben zu hinterfragen und eine strenge Selbstdisziplin zu üben, hat sich die Landesregierung augenscheinlich schlichtweg für den Weg des allergeringsten Widerstands entschieden - die Aufnahme neuer Schulden. Innerhalb welchen Zeitraums diese Kredite getilgt werden sollen, ist aufgrund der auch in den kommenden Jahren voraussichtlich weiterhin trüben konjunkturellen Aussichten nicht absehbar. Letztendlich werden es die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von morgen und die junge Generation sein, die die mangelnde Haushaltsdisziplin der Landesregierung ausbaden müssen.
Anstatt im Rahmen eines Nachtragshaushalts die Aufnahme neuer Schulden vorzuschlagen, sollte die Landesregierung vielmehr Sparpotentiale innerhalb der konsumtiven Ausgaben und bei Subventionen realisieren und sich von verkrusteten Strukturen, ineffizienten Abläufen und expandierenden Zuständigkeiten trennen. Bürokratische Förderprogramme und symbolische Wunschprojekte sind ebenso zu hinterfragen wie der sich immer weiter aufblähende Personalapparat insbesondere in der Ministerialbürokratie. Zeitgleich muss die Steuerschätzung als Weckruf gesehen wurden, um endlich spürbare Verbesserungen für die in unserem Land ansässigen Betriebe auf den Weg zu bringen. Eine Wirtschaftswende ist unverzichtbar – bundesweit und insbesondere in Nordrhein-Westfalen.
Im Folgenden werden Anregungen für Sparpotentiale aufgezeigt, welche mit dem nötigen Willen und der nötigen Konsequenz eine Neuverschuldung im Landeshaushalt überflüssig machen. Die darauffolgenden Forderungen zur Stärkung der Wirtschaft und zur Entfesselung der Marktkräfte in Nordrhein-Westfalen werden mittel- bis langfristig die Einnahmesituation des Landes spürbar verbessern.
1. Auflösung von Schattenhaushalten
Anfang des Jahres 2024 waren rund 7,9 Milliarden Euro an Selbstbewirtschaftungsmitteln in den verschiedenen Ressorts verfügbar. Davon sollen rund 860 Millionen Euro im Laufe des Jahres an den laufenden Landeshaushalt 2024 rückübertragen werden. Bis heute konnte die Landesregierung keine Angaben über die Disponibilität bzw. die rechtliche Bindung dieser Mittel über alle Ressorts hinweg machen. Aufgrund der bisherigen Antworten der Landesregierung auf Anfragen der Oppositionsfraktionen erscheint es logisch, dass mindestens weitere 10 Prozent der vorhandenen Selbstbewirtschaftungsmittel (SBM) pauschal an den Landeshaushalt rücküberführt werden könnten. Diese rechtlich noch nicht gebundenen Mittel sollten schnellstmöglich an den Landeshaushalt als Einnahme übertragen werden.
In die gleiche Kerbe schlägt auch der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion „Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung“ (LT-DS 18/7762): „Gleichzeitig sollte der Bestand der SBM noch mehr als bisher reduziert werden. Bevor über neue Schulden für das Land Nordrhein-Westfalen nachgedacht wird, sollte ein möglichst großer Teil dieser Mittel in den Haushalt rückübertragen werden“ (Stellungnahme 18/1418).
2. Ehrlicher Umgang mit dem Personaletat
Bereits seit Jahren verzeichnet die Landesregierung strukturell mehr als 20.000 unbesetzte Stellen im Bereich der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten des Landes. Nichtsdestotrotz werden diese unbesetzten Stellen durch Steuergelder in dreistelliger Millionenhöhe Jahr für Jahr formal finanziert. Die Landesregierung muss sich hier ehrlich machen. Eine strikte Überprüfung, in welchem Ausmaß diese unbesetzten Stellen weiterhin aufrecht- erhalten und jedes Jahr erneut im Landeshaushalt mitfinanziert werden müssen, ist dringend geboten. Das Land braucht effiziente Strukturen und sollte sich auf die digitale Transformation von Prozessen und die Nutzung Künstlicher Intelligenz fokussieren, anstatt die Stellenpläne außerhalb der staatlichen Kernbereiche immer stärker auszuweiten, wenn diese real ohnehin nicht besetzt werden können. Ein Umdenken ist nicht zuletzt aufgrund des akuten Fachkräftemangels sinnvoll und notwendig.
3. Lichtung des intransparenten Förderdschungels
Die FDP-Landtagsfraktion hat im Rahmen ihrer Großen Anfrage 22 (LT-DS 18/7984) den Status quo bei den Förderprogrammen des Landes abgefragt. Da eine Antwort nach Aussage der Landesregierung erst im September dieses Jahres zu erwarten ist, scheint selbst die Landesregierung keinen validen Überblick über die zahlreichen Förderprogramme für Wirtschaftsunternehmen, Privatpersonen sowie für Städte und Gemeinden zu haben. Eine Prüfung auf die Sinnhaftigkeit, Notwendigkeit und effiziente Ausgestaltung der Förderungen muss zeitnah vorgenommen werden. Eine Konsolidierung ist dringend geboten, um auch in diesem Bereich Mittel freizusetzen. Durch eine strikte Entbürokratisierung würden außerdem Antragsteller und Bewilligungsbehörden gleichermaßen finanziell, zeitlich und personell entlastet. Insbesondere auf dem Gebiet der kommunalen Förderprogramme würde es sich anbieten, einen Großteil der Mittel, welche aktuell noch durch bestimmte Förderungen zweckgebunden einzelnen Kommunen zur Verfügung gestellt werden, pauschal allen Städten und Gemeinden durch eine Erhöhung der Zuweisungen des Landes zukommen zu lassen.
4. Verkäufe von Landesbeteiligungen und Liegenschaften
Die Beteiligungen im Portfolio der Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (BVG) müssen auf ihre zwingende Notwendigkeit überprüft werden, denn zumindest bei einigen erscheint es fraglich, ob überhaupt ein wichtiges Landesinteresse vorliegt. Im Jahresabschluss 2022 der BVG sind Beteiligungen in Höhe von insgesamt rund 115 Millionen Euro bilanziert. Mögliche Veräußerungspreise dürften diese Buchwerte deutlich übersteigen. Darüber hinaus muss die Landesregierung prüfen, ob wirklich alle der zahlreichen Liegenschaften des Landes sowie des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB NRW) im Eigentum Nordrhein-Westfalens verbleiben müssen. Im Falle einer Veräußerung sollte grundsätzlich angestrebt werden, im Rahmen eines fairen und offenen Bieterwettbewerbs den bestmöglichen Preis zu erzielen.
5. Einsparungen bei Öffentlichkeitsarbeit, Selbstdarstellung und Repräsentation
Die Einzelpläne der Ministerien beinhalten diverse Positionen, in denen Mittel für Öffentlichkeitsarbeit, Gutachten und Sachverständige sowie weitere Repräsentationszwecke vorgehalten werden. Den Haushaltsrechnungen der vergangenen Jahre lässt sich entnehmen, dass diese Mittel zum größten Teil nicht in vollem Umfang abgerufen werden. Abgesehen davon sollte die Landesregierung hinterfragen, inwiefern hier nicht vielmehr ein sparsamerer Umgang mit Steuergeldern, insbesondere in Zeiten vermeintlich knapper Haushaltskassen, ohnehin dringend geboten ist. Selbst bei einer pauschalen 30-prozentigen Kürzung der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Sachverständige und Gutachten sowie für sonstige Repräsentationszwecke ließen sich Mittel in Millionenhöhe freisetzen.
6. Wirtschaftswende für Nordrhein-Westfalen
Als industrielles Kernland der Bundesrepublik ist Nordrhein-Westfalen aufgrund des großen Anteils energieintensiver Industrien besonders von hohen Energie- und Transformationskosten betroffen. Zusätzlich verschlechtern eine überbordende Bürokratie, eine hohe Steuerbelastung, ein behäbiges Innovationsgeschehen, der Arbeitskräftemangel und eine sanierungsbedürftige Infrastruktur die Standortqualität in Nordrhein-Westfalen.
Nordrhein-Westfalen braucht eine wachstums- und angebotsorientierte Politik, die Investitionen in Innovationen und damit Rahmenbedingungen für die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze fördert. Nordrhein-Westfalen braucht eine echte Wirtschaftswende. Die Schaffung neuer wirtschaftlicher Chancen für Menschen und Unternehmen und die bestmögliche und gezielte Mobilisierung privater Investitionen muss jetzt im Landeshaushalt höchste Priorität haben. Wir brauchen ein maßgeschneidertes Wirtschaftswende-Programm für Nordrhein-Westfalen, dass nachhaltige Entlastungen für Bürger und Wirtschaft mit neuen Impulsen für Investitionen und Innovationen kombiniert.
Bürokratieabbau ist als Konjunkturprogramm zum Nulltarif hierbei ein zentraler Baustein. Der Abbau bürokratischer Belastungen muss durch ein jährliches NRW-Bürokratieabbaugesetz nach Vorbild des Jahressteuergesetzes automatisiert werden. Unnötige Förder- und Umweltbürokratie muss konsequent abgebaut werden. Für die gesamte Legislaturperiode brauchen wir ein Belastungsmoratorium für die Wirtschaft, mit der sich die Landespolitik glaubhaft dazu selbst verpflichtet, auf neue Belastungen für die Wirtschaft zu verzichten.
Mehr denn je ist die Hebung sämtlicher Effizienzpotentiale in der öffentlichen Verwaltung durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz von zentraler Bedeutung. Sämtliche Digitalisierungs-, Standardisierungs- und Automatisierungspotentiale bei Verwaltungsverfahren müssen gehoben werden, um Verwaltungsprozesse radikal zu vereinfachen und Verwaltungsbeschäftigte
zu entlasten. Nur wo diese Potentiale ausgeschöpft sind, sollen bedarfsgerecht und gezielt Fachkräfte gewonnen werden.
Die öffentlichen Investitionen müssen zukünftig auf Ausgaben für Bildung, insbesondere frühkindliche Bildung, Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen wie die Sanierung und den Bau von Straßen, Brücken und Schienen, den IT-Ausbau und Ausgaben für hochmoderne Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Innovationsnetzwerke priorisiert werden.
Eine reale steuerliche Entlastung für den Wohn- und Investitionsstandort Nordrhein-Westfalen ist dringend geboten. Die Senkung des im Bundesvergleich sehr hohen Steuersatzes der Grunderwerbsteuer löst zusätzliche Bauaktivität aus, macht Wohnbauten wieder erschwinglich, führt zu regionaler Wertschöpfung und macht den Wohnungsmarkt insgesamt effizienter. Wegfallende Steuereinnahmen können durch eine Belebung der Baukonjunktur und mehr Bauaktivität in den Folgejahren überkompensiert werden.
III. Beschlussfassung
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- das durch prognostizierte Steuermindereinnahmen im Jahr 2024 entstandene Haushaltsloch in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro durch Einsparungen im Kernhaushalt gegen zu finanzieren,
- von einer Schuldenaufnahme im Kernhaushalt in Form einer Beanspruchung der Konjunkturkomponente der Schuldenbremse sowohl im Haushaltsjahr 2024 als auch in den darauffolgenden Haushaltsjahren abzusehen,
- im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres 2024 sowie in den kommenden Haushaltsjahren strikte Haushaltsdisziplin zu üben und über alle Ressorts hinweg die vorhandenen Steuergelder mit größter Sparsamkeit zu bewirtschaften, ohne dass wichtige Investitionstätigkeiten unterbleiben,
- mit einem konsequenten Bürokratieabbau und Verwaltungsdigitalisierung, steuerlichen Entlastungen und zielgerichteten Investitionsanreizen in Bildung, Forschung und Infrastruktur die Attraktivität Nordrhein-Westfalens als Wirtschaftsstandort zu erhöhen und neue Wachstumsimpulse zu setzen.