Flexible Entlastung für Schulen ermöglichen, Schulbudgets einführen
I. Ausgangslage
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind mit zunehmendem Personalmangel, steigenden Unterrichtsausfällen und einer übermäßigen Belastung der Lehrkräfte konfrontiert. Die Anforderungen an die Lehrerinnen und Lehrer steigen stetig, sei es durch neue pädagogische Herausforderungen, Bürokratie oder die Bewältigung außerunterrichtlicher Aufgaben. Darunter leidet der Unterricht, die Kernaufgabe der Lehrkräfte, und in der Folge der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler.
Schulbücher bestellen, (Bar-)Geld einsammeln, Klassenfahrten buchen, Helfer für das anstehende Schulfest organisieren: Das sind nur einige Beispiele für Aufgaben, die Lehrerinnen und Lehrer regelmäßig erledigen müssen. Hinzu kommen oftmals zusätzliche Funktionen wie die Verwaltung der IT. Wir Freien Demokraten sind überzeugt: Diese Aufgaben lassen sich anders und effizienter organisieren.
Das Ziel einer hohen Qualität von Unterricht und der pädagogischen Arbeit in den Schulen kann nur erreicht werden, wenn die volle Aufmerksamkeit der Lehrkräfte auf dem Unterrichten und ihrer eigenen pädagogischen, didaktischen und fachlichen Weiterbildung liegt. Die Lehrkräfte müssen sich auf ihre Kernaufgaben – das Unterrichten und die pädagogische Förderung der Schülerinnen und Schüler – konzentrieren können, ohne durch andere Aufgaben übermäßig belastet zu werden.
Steigende Verwaltungsaufgaben sowie ein stetig wachsendes Aufgabenspektrum gehören zu den größten Belastungen der Schulleitungen. Das zeigt auch die aktuelle forsa-Schulleiterbefragung im Auftrag des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE). Daher müssen belastende Aufgaben in den Schulen reduziert und Lehrkräfte sowie Schulleitungen bei der Bewältigung notwendiger, aber nicht unterrichtsbezogener Aufgaben, entlastet oder abgelöst werden.
Zwischen 2017 und 2022 hat die Koalition aus CDU und FDP weitere Stellen für die Schulverwaltungsassistenz aufgebaut, um für Entlastung bei den bürokratischen Aufgaben an den Schulen zu sorgen. Leider konnte nun die Nachfolgeregierung aus CDU und Grünen viele Stellen für diese Unterstützungskräfte nicht besetzen und hat die Hände in den Schoß gelegt. Statt sich um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, zum Beispiel den Fortfall der Anrechnung auf Lehrkräftestellen, zu kümmern, haben sich CDU und Grüne dazu entschieden, die Stellen einfach aus dem Haushalt zu streichen. Das ist nicht nur eine politische Bankrotterklärung, damit lässt die Koalition die Schulen im Land einfach im Regen stehen.
Für die Aufwertung der Bildungsqualität muss die Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen neue und mutige Wege einschlagen. Die derzeitigen Rahmenbedingungen erschweren es den Schulen, den dringend benötigten Bedarf an unterstützendem Personal zu decken. Wir wollen den Schulleitungen deshalb die notwendigen Kompetenzen übertragen und ihnen Handlungsspielräume für eigene Budgetentscheidungen einräumen. Denn für uns ist klar: Die besten Entscheidungen werden direkt vor Ort mit Verantwortung getroffen.
Die Schulleitungsvertretungen haben mehrfach deutlich gemacht, dass sie bereit und in der Lage sind, eigenständig Verantwortung für Budgets zu übernehmen. Diese können der Einstellung und Führung von zusätzlichem Personal oder der Anschaffung von entlastender Software dienen, um gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Schulen zu reagieren.
Welche Art von Entlastung an einer Schule benötigt wird, ist von Schule zu Schule unterschiedlich: Sei es im Bereich der Verwaltung, der technischen Unterstützung oder der direkten individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern. Eine Ausweitung der Eigenverantwortung würde den Schulleitungen die Möglichkeit geben, schneller und flexibler auf personelle oder sachliche Engpässe zu reagieren und den Arbeitsplatz Schule durch maßgeschneidertes Personal und unterstützende Dienstleistungen zu stärken.
Die Alltagshelferinnen und -helfer sind hierfür ein Beispiel und erster guter Schritt zur Unterstützung der Schulen. Allerdings sind auch diese schulunterstützenden Kräfte auf die Einstellung auf unbesetzten Lehrerstellen beschränkt. Der flexible Einsatz von Unterstützungskräften darf aber nicht von der Besetzung von Lehrerstellen abhängig gemacht werden: Die Schulen brauchen eine verlässliche und dauerhafte Unterstützung. Diese soll künftig auch nicht – wie bei der Schulverwaltungsassistenz – auf die Leitungszeit oder Lehrkräftestellen angerechnet werden.
Die FDP-Fraktion spricht sich daher für die Einführung flexibler Budgets zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung aus, die es den Schulen vor Ort ermöglichen, Personal für Entlastungsaufgaben eigenständig zu finanzieren. Ein solcher Budgetansatz könnte kurzfristig realisiert werden, um den Schulen im Rahmen einer Übergangslösung mehr Handlungsspielraum zu geben, bis eine notwendige umfassende Neuregelung der Schulfinanzierung ausgehandelt ist. Bereits bestehende Programme wie „Ankommen und Aufholen nach Corona“ mit seinen Komponenten „Extra-Geld“ und „Extra-Personal“ sowie das Chancenbudget des Startchancen-Programms des Bundes zeigen, dass eine Verteilung von Pauschalen über die kommunalen Schulträger an die Schulen kurzfristig funktional und effektiv ist. Eine solche Maßnahme würde nicht nur die Flexibilität der Schulen erhöhen, sondern auch dem akuten Personalmangel entgegenwirken und die Arbeitsbedingungen vor Ort verbessern.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Der Lehrkräftemangel und die steigende Belastung der Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen erfordern neue und flexible Ansätze bei der Personalausstattung der Schulen.
- Die Einführung unterstützenden Personals entlastet Lehrerinnen und Lehrer und verbessert die Arbeitsbedingungen. Jedoch gibt es weiterhin Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu gewinnen, insbesondere für administrative und IT-bezogene Aufgaben.
- Schulleitungen brauchen mehr Eigenverantwortung und Flexibilität, um den spezifischen Unterstützungsbedarf ihrer Schulen selbstständig decken zu können.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- ein flexibles Budgetmodell einzuführen, das es den Schulen ermöglicht, Entlastungen eigenverantwortlich zu finanzieren;
- den kommunalen Schulträgern fachbezogene Pauschalen zu zahlen, die diese wiederum den Schulen zweckgebunden für die eigenverantwortliche Entlastung in Form von Personalausstattung oder Sachmitteln zur Verfügung stellt;
- das Modell zunächst als Übergangslösung zu etablieren und auf der Grundlage des Programms „Ankommen und Aufholen nach Corona“ sowie des Programms „Startchancen“ eine zielgerichtete Bereitstellung der Budgets sicherzustellen;
- die Erfahrungen der Schulen mit dem flexiblen Budgetmodell auszuwerten und die Ergebnisse in die Weiterentwicklung der Schulfinanzierung in Nordrhein-Westfalen einfließen zu lassen.