Förderdschungel Nordrhein-Westfalen – Bestandsaufnahme und Entwicklung der gesamten Förderlandschaft des Landes
Förderprogramme und sonstige Fördermaßnahmen können im Einzelfall ein Mittel sein, um politische Ziele zu verwirklichen, die auf anderem Wege ansonsten nicht erreicht werden könnten. Bei der Implementierung, Erhöhung und Verlängerung von Förderungen sollte jedoch stets der Umstand berücksichtigt werden, dass es sich letztlich um die Verteilung von Steuergeldern handelt, welche zuvor von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen eingezogen wurden. Im Rahmen von Förderverfahren werden diese Mittel in der Regel an einen konkreten Zweck gebunden, um die jeweilige politische Zielsetzung zu verfolgen. Trotz dieser häufig bürokratischen Umverteilung von Steuergeldern kann der punktuelle Einsatz von Fördermaßnahmen durchaus positive Effekte nach sich ziehen, wenn durch die Bereitstellung von Finanzmitteln nachweislich eine im Voraus definierte, wachstumsfördernde und gesamtgesellschaftlich betrachtet positive Entlastung erzielt wird.
In der Realität zeigt sich allerdings, dass die Förderlandschaft in Nordrhein-Westfalen extrem kleinteilig, kompliziert, teuer und ineffizient geworden ist. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 22 der FDP-Fraktion offenbarte, dass das Land zum Stichtag 1. Mai 2024 223 landeseigene Förderprogramme administrierte (LT-DS 18/10430). Hinzu kommen 11 Förderprogramme der EU und 32 Förderprogramme des Bundes, an denen das Land monetär oder administrativ beteiligt war. Bei der Beantwortung der Großen Anfrage der FDP-Fraktion hat die Landesregierung explizit die sogenannten institutionellen Förderungen sowie Einzelförderungen nicht berücksichtigt. Bei mehr als der Hälfte der Förderprogramme handelt es sich um Kleinförderungen bis maximal 2 Millionen Euro je Fördergegenstand, bei rund einem Fünftel sogar um Kleinstförderungen bis maximal 1.000 Euro je Fördergegenstand. Ob diese geringen Förderbeträge in einem angemessenen Verhältnis zum administrativen Aufwand für Verwaltung und Fördernehmer stehen, erscheint überaus fraglich – insbesondere vor dem Hintergrund, dass es kaum Auswertungen über den Personal- und Zeitaufwand bei der Abwicklung der Förderprogramme gibt.
Defizite hat die Große Anfrage der FDP-Fraktion außerdem im Bereich der Digitalisierung und der Evaluation der Förderungen aufgedeckt. Nur gut die Hälfte der Förderprogramme können digital oder ausschließlich digital beantragt werden. Ebenso gibt es Nachholbedarf in Bezug auf die Möglichkeit der digitalen Einreichung von Verwendungsnachweisen durch die Fördernehmer. Bei einem Drittel der Förderprogramme findet keinerlei Evaluation der Zielerreichung statt. Teilweise gab die Landesregierung sogar an, dass bei einzelnen Förderungen Verbesserungsbedarf bei der Zielerreichung besteht. Ein einheitliches Portal für Fördermaßnahmen des Landes existiert nicht. Die bestehende Plattform „foerderplan.web“ wird bislang lediglich von einzelnen Ressorts genutzt, um potenziellen Fördernehmern eine Übersicht über die bestehenden Angebote zu geben und einen Teil der Förderprozesse zu zentralisieren. Mit Vorlage 18/3569 informierte die Landesregierung im Februar 2025 außerdem auf Anfrage der FDP-Fraktion darüber, dass die bereits über „foerderplan.web“ abgebildeten Verfahren unterschiedliche Digitalisierungsgrade aufweisen und dass die Förderresorts ein Konzept zur weiteren Umsetzung entwickeln. Es solle eine „möglichst hohe Zahl an Zuwendungsverfahren“ über die Plattform abgebildet werden. Eine End-to-End-Digitalisierung werde dabei angestrebt.
Am 23. August 2024 wurde die dpa-Meldung „NRW-Landesregierung will Förderdschungellichten" veröffentlicht. Dort ist die Rede von „bisher mehr als 1.000 Maßnahmen mit einem Volumen von insgesamt rund vier Milliarden Euro", die „um rund ein Drittel auf etwa 700 reduziert" würden. Dies sei aus Regierungskreisen vernommen worden. Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski wird in der dpa-Meldung dahingehend zitiert, dass man Förderprogramme gebündelt und zusammengelegt habe. Insbesondere kleinteilige Programme, wenig abgerufene Maßnahmen, Doppelförderungen oder Maßnahmen mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand seien unter die Lupe genommen worden. Weiter heißt es: „Welche Fördermaßnahmen konkret gebündelt, vereinfacht oder möglicherweise ganz wegfallen werden, ist Sache der einzelnen Ministerien und Ressorts und noch nicht bekannt. Das gesamte Einsparvolumen dürfte bei mehreren hundert Millionen Euro liegen." Im Rahmen der Klausurtagung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 25. bis 26. September 2024 versuchte die FDP-Fraktion zu erörtern, weshalb die Zahlen der dpa-Meldung von den Angaben der Landesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion abweichen. Mit Vorlage 18/2993 erläuterte der Minister der Finanzen Dr. Optendrenk, dass der ursprünglich genannte Begriff „Förderprogramme" in der Meldung irrtümlich verwendet und durch die dpa nachträglich korrigiert wurde. Die in der dpa-Meldung zitierten Angaben der Landesregierung beziehen sich laut Minister Dr. Optendrenk auf alle Zuwendungsarten (VV Nr. 2 zu § 23 LHO).
Daraus ergibt sich eine Differenz von mehr als 400 Fördermaßnahmen, die bislang noch nicht durch die Landesregierung in einer einheitlichen Übersicht offengelegt wurden. Bedauerlicherweise herrscht also weiterhin Unklarheit über den Bestand sowie die Entwicklung der Förderlandschaft in Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Antrag „Rückkehr zur regelmäßigen Erstellung von Förderberichten in Nordrhein- Westfalen – Transparenz als Gebot der Stunde in Zeiten haushaltspolitischer Herausforderungen praktizieren“ (LT-DS 18/8887) forderte die FDP-Fraktion die Landesregierung schon im April 2024 dazu auf, alle zwei Jahre einen umfassenden Förderbericht zu verfassen und zu veröffentlichen. Bereits im Jahr 1972 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen erstmalig die Erstellung eines Subventionsberichts beschlossen, der im Jahr 2002 durch einen ausführlicheren „Förderbericht“ ersetzt wurde. Zuletzt wurde dieser im Jahr 2007 von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung herausgegeben und dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags vorgelegt. Zu diesem Vorgehen sollte die Landesregierung schnellstmöglich zurückkehren, um das Parlament sowie die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler transparent über die Verwendung der ihr zur Verfügung gestellten Gelder zu informieren. Basierend auf dieser regelmäßigen Berichterstattung sowie den daraus gewonnenen Erkenntnissen sollte regelmäßig eine Priorisierung und Konsolidierung der bestehenden Förderungen vorgenommen werden. Darüber sollte die Landesregierung dem Parlament sowie der Öffentlichkeit regelmäßig berichten.
Neben der dringend notwendigen Verbesserung der Transparenz muss das Fördersystem in Nordrhein-Westfalen grundlegend reformiert werden, um effizienter, transparenter und moderner zu werden. Die derzeitige Vielzahl an Förderungen ist nicht nur unübersichtlich für Antragsteller, sondern führt auch zu einem enormen Verwaltungsaufwand, der den Nutzen oft übersteigt. Klein- und Kleinstprogramme mit einem Volumen unter zwei Millionen Euro je Fördergegenstand sollten abgeschafft werden, da deren Verwaltungskosten oft den Förderwert übersteigen.
Eine ressortübergreifende Förderstrategie mit klaren Prioritäten ist unerlässlich, um Steuergelder zielgerichtet einzusetzen. Alle Ministerien sollten sich an einer gemeinsamen Agenda orientieren, um Überschneidungen und ineffiziente Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Bewilligung von Fördermitteln sollte auf wenige zentrale Stellen reduziert werden. Klare Fördersatzkorridore, abhängig von Zielgruppen und Projektarten, sollen Überförderung und Mitnahmeeffekte verhindern. Fördersätze sollten zudem degressiv gestaltet werden, um die Eigenverantwortung der Förderempfänger zu stärken und langfristige Abhängigkeiten zu vermeiden.
Eine vollständige Digitalisierung von Verwaltungs- und Antragsverfahren ist zeitgemäß und sollte schnellstmöglich erfolgen, um Antragstellern einen einfachen und medienbruchfreien Zugang zu gewährleisten. Dafür muss eine zentrale digitale Plattform geschaffen werden, die als Anlaufstelle dienen und datenbasierte Evaluierungen der Förderungen ermöglichen würde. Das aktuelle Ausmaß der Nutzung der Plattform „foerderplan.web“ durch die Landesregierung ist nicht ausreichend. Monitoring und regelmäßige Evaluierungen sind erforderlich, um die Zielerreichung und Wirksamkeit der Programme sicherzustellen. Ineffiziente oder wirkungslose Programme müssen konsequent angepasst oder eingestellt werden. Einheitliche Standards für Förderrichtlinien und Verwendungsnachweise sollen die Verwaltung vereinfachen und Antragstellern den Zugang erleichtern. Letztlich muss das Fördersystem so gestaltet werden, dass es Eigeninitiative fördert, Abhängigkeiten vermeidet und die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger effizient einsetzt.
Eine gesonderte Betrachtung bedürfen die kommunalen Fördermaßnahmen in alleiniger Verantwortung des Landes. Denn die Finanzlage der Städte und Gemeinden in Nordrhein- Westfalen ist trotz zahlreicher Fördertöpfe des Landes größtenteils prekär. Im Jahr 2024 konnten laut einer Umfrage des Städtetags Nordrhein-Westfalen und des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen nur 18 von 396 Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Mit der aktuellen Ausgestaltung der Gemeindefinanzierung in Kombination mit einer kleinteiligen und bürokratischen Förderlandschaft wird sich daran – trotz absehbar steigender Finanzbedarfe – auch in Zukunft nichts ändern.
Mit einer Anpassung des Verbundsatzes im jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) könnte das Land Abhilfe schaffen. Allein durch eine Steigerung um einen Prozentpunkt könnten jedes Jahr zusätzliche Mittel in dreistelliger Millionenhöhe an die Kommunen bereitgestellt werden (Änderungsantrag der FDP-Landtagsfraktion zum GFG 2025, LT-DS 18/12172). Im Gegenzug sollte die Landesregierung die Anzahl der kommunalen Fördermaßnahmen reduzieren und Antragsverfahren konsequent vereinfachen. Damit könnten Mittel in Milliardenhöhe freigesetzt werden, die für eine pauschale Bereitstellung an die Kommunen zur Verfügung stünden. So ließe sich nicht nur die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden verbessern, sondern durch die Reduzierung komplexer Antragsverfahren auch ein enormer Bürokratieabbau erzielen. Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass allein auf Seiten der nordrhein-westfälischen Kommunen mindestens 1.500 Personen nur für die Bearbeitung von Fördermaßnahmen beschäftigt sind. Bei einer konsequenten Verschlankung der kommunalen Förderlandschaft ergibt sich auch in dieser Hinsicht ein hohes Einsparpotenzial (vgl. Stellungnahme 18/1858).
Durch die nachfolgenden Fragen soll ein vollständiger Überblick über die aktuellen Fördermaßnahmen, die damit verbundenen Kosten sowie die bisherigen und zukünftigen Bemühungen der Landesregierung zum Abbau von Bürokratie und zur Konsolidierung der Förderlandschaft geschaffen werden.
Die Antragsteller möchten folgende Klarstellungen zu Formulierungen sowie zur Struktur des Fragenkatalogs vornehmen. Die Bezeichnung „Fördermaßnahmen“ bzw. „Förderungen“ umfasst, falls nicht anderweitig eingegrenzt oder definiert, sowohl jegliche Zuwendungsarten des Landes Nordrhein-Westfalen als auch die Fördermaßnahmen des Bundes, der EU, anderer Gebietskörperschaften oder sonstiger Förderinstitute wie beispielsweise der NRW.BANK, an denen das Land monetär oder administrativ beteiligt ist. Ferner wird betont, dass diese Formulierung sich nicht auf einzelne Bewilligungsstellen beschränkt, sondern auf ein umfassendes und vollständiges Lagebild der Förderlandschaft in Nordrhein-Westfalen abzielt. Die Beantwortung soll neben den Förderprogrammen, auf die sich die Große Anfrage 22 der FDP-Fraktion bezog, ebenso institutionelle Förderungen sowie Projektförderungen in
Form von Einzelförderungen, mithin auch sämtliche Fördermaßnahmen im Sinne der dpa- Meldung vom 23. August 2024, abdecken.
Die Fragen zur NRW.BANK beziehen sich auf das klassische Fördergeschäft der Bank, welches durch die Förderbank selbst finanziert wird. Diese Fragen beziehen sich explizit nicht auf Fördermaßnahmen, für die Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden und welche über die NRW.BANK abgewickelt werden. Diese Programme sollen im ersten Teil des Fragenkatalogs behandelt werden.
Die Fragen beziehen sich jeweils auf den letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt, soweit kein anderer Stichtag oder Zeitraum definiert ist. Falls die Landesregierung einzelne Fragen in umfangreicherer tabellarischer Form beantwortet, wird zwecks Auswertbarkeit um eine zusätzliche Bereitstellung im Excel-Format gebeten.
I. Bestandsaufnahme
1. Wie hoch ist die Anzahl der Fördermaßnahmen in alleiniger Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen?
2. Wie hoch ist jeweils die Anzahl der Fördermaßnahmen des Bundes, der EU, anderer Gebietskörperschaften, oder sonstiger Förderinstitute wie beispielsweise der NRW.BANK, an denen das Land monetär oder administrativ beteiligt ist?
3. Was ist jeweils der Fördergegenstand der Fördermaßnahmen?
4. Was ist jeweils die Förderart der Fördermaßnahmen?
5. Handelt es sich um eine institutionelle Förderung oder eine Projektförderung? Falls Letzteres zutrifft: Handelt es sich um eine Einzelförderung oder ein Förderprogramm?
6. Wie hoch ist jeweils das geplante Gesamtfördervolumen über die Gesamtlaufzeit der Fördermaßnahmen?
7. Wer ist jeweils der Fördergeber der Fördermaßnahmen?
8. Bei mehreren Fördergebern: Wie hoch ist jeweils der Anteil jedes Fördergebers an dem Gesamtfördervolumen?
9. Welche Stellen sind jeweils für die Antragsprüfung und Bewilligung von Anträgen zuständig?
10. Wer ist bei den Fördermaßnahmen jeweils antragsberechtigt?
11. Welche der Fördermaßnahmen richten sich indirekt oder direkt an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen? (Es wird um eine gesonderte Tabelle gebeten)
12. Welche Ressorts sind jeweils für die Fördermaßnahmen verantwortlich?
13. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Fördermaßnahmen jeweils erstmalig aufgelegt?
14. Mit welcher Laufzeit wurden die Fördermaßnahmen jeweils aufgelegt?
15. Wie sieht jeweils einzeln der Stand des Mittelabrufs aus?
16. Wie hoch war jeweils der Mittelabruf pro Jahr in den vergangenen fünf Jahren?
17. Wie hoch ist jeweils die maximale Förderhöhe je Antrag?
18. Wie hoch ist jeweils die Mindestförderhöhe je Antrag?
19. Wie hoch ist jeweils die durchschnittliche Auszahlungssumme je Antrag?
20. Wie viele der bestehenden Fördermaßnahmen sind Kleinstförderungen, sprich, Fördermaßnahmen, die ein Fördervolumen von maximal 1.000 Euro je Fördergegenstand vorsehen?
21. Wie viele der bestehenden Fördermaßnahmen sind Kleinförderungen, sprich, Fördermaßnahmen, die ein Fördervolumen von maximal zwei Millionen Euro je Fördergegenstand vorsehen?
II. Auswirkungen auf den Landeshaushalt
22. In welchen Haushaltstiteln und etwaigen Selbstbewirtschaftungstiteln werden die Fördermaßnahmen verbucht?
23. Dient der jeweilige Titel im Haushalt 2025 ausschließlich der Leistung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme?
24. Wie hoch sind die Ansätze der jeweiligen Haushaltstitel im Haushalt 2025, die ausschließlich für die entsprechende Fördermaßnahme vorgesehen sind?
25. Wie viele Mittel sind im Haushaltsjahr 2023 aus dem jeweiligen Haushaltstitel oder dem jeweiligen Selbstbewirtschaftungskonto ausschließlich für Zwecke der Fördermaßnahme abgerufen worden?
26. Wie viele Mittel sind im Haushaltsjahr 2024 aus dem jeweiligen Haushaltstitel oder dem jeweiligen Selbstbewirtschaftungskonto ausschließlich für Zwecke der Fördermaßnahme abgerufen worden?
27. Wie hoch war jeweils der Bestand des etwaigen für Zwecke der Fördermaßnahme vorgesehenen Selbstbewirtschaftungskontos am Stichtag 1. Januar 2023?
28. Wie hoch war jeweils der Bestand des etwaigen für Zwecke der Fördermaßnahme vorgesehenen Selbstbewirtschaftungskontos am Stichtag 1. Januar 2024?
29. Wie hoch war jeweils der Bestand des etwaigen für Zwecke der Fördermaßnahme vorgesehenen Selbstbewirtschaftungskontos am Stichtag 1. Januar 2025?
30. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) in der Landesverwaltung, sowohl im Bereich der Beamten als auch der Tarifbeschäftigten, beschäftigen sich vorrangig mit der Abwicklung von Fördermaßnahmen?
31. Wie viele VZÄ in der Landesverwaltung, sowohl im Bereich der Beamten als auch der Tarifbeschäftigten, beschäftigen sich vorrangig mit der Abwicklung von Fördermaßnahmen für Kommunen des Landes?
32. Welche Kosten je Fördermaßnahme wurden im Jahr 2024 durch die jeweiligen mit der Abwicklung befassten Instanzen bei einer Beauftragung durch das Land diesem in Rechnung gestellt? Als Beispiel ist hier die Zahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro in 2022 an die NRW.BANK zur Entwicklung und administrativen Umsetzung der Maßnahmen zum Förderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ zu nennen (Kapitel 20 020, Titel 682 10). (Bitte den aufsummierten Gesamtbetrag angeben)
III. Entwicklung der Förderlandschaft
33. Wie hat sich die Anzahl der Fördermaßnahmen in alleiniger Verantwortung des Landes innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? (Bitte jährlich und unter Angabe der Anzahl an beendeten und neu eingerichteten Fördermaßnahmen ausweisen)
34. Wie hat sich die Anzahl der Fördermaßnahmen des Bundes, der EU, anderer Gebietskörperschaften oder sonstiger Förderinstitute wie beispielsweise der NRW.BANK, an denen das Land monetär oder administrativ beteiligt ist, innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? (Bitte jährlich und unter Angabe der Anzahl an beendeten und neu eingerichteten Fördermaßnahmen ausweisen)
35. In der Antwort auf den Fragenkatalog der FDP-Fraktion zur Klausurtagung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 25. bis 26. September 2024, in dem Bezug auf die dpa-Meldung „NRW-Landesregierung will Förderdschungel lichten" vom 23. August 2024 genommen wird, schreibt Minister der Finanzen Dr. Optendrenk, dass die in der Pressemeldung genannte Zahl von 700 Förderprogrammen (bzw. Fördermaßnahmen) sich auf den Stichtag 21. August 2024 beziehe (Vorlage 18/2993). Die ursprüngliche Zahl von 1.000 Fördermaßnahmen habe sich auf Anfang 2023 bezogen. Wie viele Fördermaßnahmen wurden seit Beginn der 18. Wahlperiode beendet? Um welche Fördermaßnahmen handelt es sich? In welchen Haushaltstiteln wurden diese beendeten dieser beendeten Fördermaßnahmen in den vergangenen 5 Jahren? (Bitte unter Angabe von Gründen für die Beendigung)
36. Wie viele Fördermaßnahmen sind seit Beginn der 18. Wahlperiode u.U. mit anderen Förderungen zusammengelegt worden? Um welche Fördermaßnahmen handelt es sich? (Bitte unter Angabe von Gründen für die Zusammenlegung)
37. Wie viele Fördermaßnahmen wurden seit Beginn der 18. Wahlperiode neu eingerichtet? Um welche Fördermaßnahmen handelt es sich?
38. Wie weit ist der in LT-DS 18/10430 auf S. 36-37 beschriebene Evaluationsprozess, an dem unter anderem die Arbeitsgruppe “Aufgabenkritik” beteiligt ist, zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt fortgeschritten? Welche Prozessoptimierungs-, Konsolidierungs- und Digitalisierungspotentiale wurden bislang identifiziert?
39. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Jahr 2024 auf Basis des auf S. 36 der LT-DS 18/10430 beschriebenen Prozesses zur Verfolgung der Ziele zum Bürokratieabbau, zur Prozessoptimierung und zur Verwaltungsmodernisierung bereits angestoßen oder umgesetzt?
40. Welche Förderfelder priorisiert die Landesregierung in der 18. Wahlperiode? Welche quantitativ messbaren Ziele verfolgt die Landesregierung mit dieser Strategie? Fördermaßnahmen jeweils verbucht? Wie hoch war jeweils der jährliche Mittelabfluss
IV. Antrags- und Bewilligungsprozesse, Mittelverwendung und Evaluation
41. Wie viele Fördermaßnahmen können jeweils ausschließlich papierhaft beantragt werden? Um welche Fördermaßnahmen handelt es sich?
42. Wie viele Fördermaßnahmen sind vollumfänglich digitalisiert (sowohl der Prozess der Beantragung und Bewilligung als auch der Einreichung der Verwendungsnachweise)? Um welche Fördermaßnahmen handelt es sich?
43. In der Vorlage 18/3569 vom 7. Februar 2025 schreibt die Landesregierung zur weiteren Nutzung der Plattform „foerderplan.web“: „Mit allen Förderressorts wird hierzu ein Umsetzungskonzept entwickelt. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll eine möglichst hohe Zahl an Zuwendungsverfahren digital über foerderplan.web abgebildet werden. Es wird hierbei eine End-to-End-Digitalisierung angestrebt.” Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf die Ausweitung von „foerderplan.web“ auf weitere Förderbereiche und Ressorts? Wie viele Förderverfahren werden über die Plattform abgebildet?
44. Wie viele der Fördermaßnahmen erfordern im Nachhinein noch eine Überprüfung bzw. Dokumentation der Verwendung der bewilligten und ausgezahlten Mittel? Um welche Fördermaßnahmen handelt es sich?
45. Wie viele der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Fördermaßnahmen erfordern im Nachhinein keine Überprüfung bzw. Dokumentation der Verwendung der bewilligten und ausgezahlten Mittel? Um welche Fördermaßnahmen handelt es sich?
46. In jeweils welcher Form sind diese Verwendungsnachweise zu erbringen (digital/Papierform)?
47. Gibt es ein quantitativ messbares Ziel der gesamten Fördermaßnahmen?
48. Werden für den einzelnen Fördernehmer quantitativ messbare Ziele festgelegt?
49. Für wie viele Fördermaßnahmen findet regelmäßig eine Evaluation statt, in welchem Umfang das Ziel der Förderung durch die fiskalische Intervention erreicht wird? Um welche Fördermaßnahmen handelt es sich?
50. Bei jeweils wie vielen der evaluierten Fördermaßnahmen wurde eine hohe Zielerreichung festgestellt? Um welche Fördermaßnahmen handelt es sich?
51. Bei jeweils wie vielen evaluierten Fördermaßnahmen wurde ein Verbesserungsbedarf bei der Zielerreichung festgestellt? Um welche Fördermaßnahmen handelt es sich?
52. Welche Konsequenzen hat die Nichterreichung einer im Voraus definierten Zielvorgabe?
V. Die Entwicklung der Fördermaßnahmen der NRW.BANK
53. Wie hoch ist die Anzahl der Fördermaßnahmen der NRW.BANK?
54. Wie viele Fördermaßnahmen der NRW.BANK wurden im Jahr 2024 beendet? Um welche Fördermaßnahmen handelt es sich? (Bitte jeweils mit Kurzbeschreibung der Förderung und Grund der Beendigung)
55. Wie viele Fördermaßnahmen der NRW.BANK wurden im Jahr 2024 u.U. mit anderen Förderungen zusammengelegt? Um welche Fördermaßnahmen handelt es sich? (Bitte jeweils mit Kurzbeschreibung der Förderung und Grund der Zusammenlegung)
56. Wie viele Fördermaßnahmen der NRW.BANK wurden im Jahr 2024 neu eingerichtet? Um welche Fördermaßnahmen handelt es sich? (Bitte jeweils mit Kurzbeschreibung)
57. Nutzt die NRW.BANK Eigenmittel für Förderungen in Form von Zuwendungen? (Falls zutreffend, bitte jeweils mit Kurzbeschreibung)