Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung darf nicht weiter ausgebremst werden – Aufstiegs- und Meister-BAföG zeitnah auszahlen
I. Ausgangslage
Insbesondere zur Bekämpfung des Fachkräftemangels wird mit dem Aufstiegs-BAföG die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Techniker oder Erzieher staatlich gefördert. Antragssteller können dafür bis zu 15.000 Euro finanzielle Förderung erhalten und müssen davon nur einen Teil zurückzahlen.
In Nordrhein-Westfalen kommt es bei den Anträgen jedoch zu erheblichen Bearbeitungsverzögerungen. Während in Hessen, Niedersachsen und anderen Bundesländern die Anträge von angehenden Handwerkmeistern, Erziehern und Technikern innerhalb weniger Wochen bewilligt werden, warten die meisten Antragssteller in Nordrhein-Westfalen mehr als ein Jahr – obwohl der Gesetzgeber eine Frist von zwölf Wochen vorschreibt.
Die sehr langen Bearbeitungszeiten führen vermehrt zu Fortbildungsabbrüchen. Schülerinnen und Schüler können aufgrund sich verzögernder Bewilligungen ihre Rechnungen nicht begleichen. Mit Blick auf den immensen Fachkräftemangel und die zahlreichen anstehenden Betriebsübergaben im Handwerk ist dieser Zustand in einer Phase, in der dringend wirtschaftliche Wachstumsimpulse benötigt werden, nicht tragbar. Allein in den kommenden fünf Jahren stehen fast 40 Prozent der Handwerksunternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Übergabe bereit.
Die Probleme bei Bearbeitung der Anträge sind seit langem bekannt. Als ursächlich für die Bearbeitungsverzögerungen gilt die zentrale Bearbeitung der Anträge in Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Köln. Dort werden jährlich bis zu 19.000 Anträge bearbeitet. Ende des Jahres 2022 hatte sich dort ein Bearbeitungsrückstand von 11.000 Anträgen angesammelt. Trotz Bemühungen der Behörde mit Hilfe von Dienstleistern und mehr Personaleinsatz
der Masse der Anträge Herr zu werden, konnte keine dauerhafte Beschleunigung der Antragsbearbeitung erreicht werden.
Die Antragsunterlagen können bei der Bezirksregierung über den Postweg, per E-Mail, per Fax, persönlich nach Terminvereinbarung und per Onlineportal des Bundes eingereicht werden. Hierzu heißt es weiter auf der Website der Bezirksregierung Köln: „Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge. Es kommt nicht darauf an, ob Unterlagen auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übersandt werden. Müssen fehlende Unterlagen angefordert werden, richtet sich die weitere Reihenfolge nach dem Eingangsdatum der nachgereichten Unterlagen, nicht mehr nach dem Antragsdatum. Bewilligungsbescheide werden in der Mitte und am Ende eines Monats anhand der Eingaben des Dezernates 49 maschinell erstellt und versandt. Der Eingabeschluss liegt jeweils etwas mehr als eine Woche vorher.“
Es fehlt offensichtlich an gemeinsamen Schnittstellen bei den Eingangssystemen. Angegebene Daten der Antragssteller können nicht einheitlich, medienbruchfrei und digital verarbeitet werden. Das macht den Bewilligungsprozess zeitaufwendig und personalintensiv.
Im Falle fehlender Unterlagen ist die Behörde nach zahlreichen Berichten schwer zu erreichen und gibt spärlich Auskunft. Informationen zu fehlenden Unterlagen müssen teilweise mit anwaltlicher Hilfe angefordert werden. Für die betroffenen Antragssteller zieht sich das Antrag- und Bewilligungsverfahren damit weiter unerträglich in die Länge.
Antragsteller fühlen sich im Stich gelassen. Entlastungsbemühungen für die Bezirksregierung Köln durch die Landesregierung sind nicht bekannt. Die langen Bearbeitungsdauern konterkarieren die Bemühungen der Landesregierung, dem zunehmenden Fachkräftemangel in Nordrhein-Westfalen zu begegnen.
Dabei hat sich die Landesregierung im Rahmen Ihrer Fachkräfteoffensive den Menschen ein Versprechen abgegeben: „Mit der Fachkräfteoffensive NRW verbindet die Landesregierung ein zentrales Versprechen an die Menschen und die Wirtschaft des Landes: Jeder Mensch, der sich mit seinem Wissen und seinen Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt einbringen möchte, wird diese Chance erhalten.“
II. Beschlussfassung
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- die Prüfung und Genehmigung der Anträge auf Aufstiegs-BAföG oder Meister-BAföG zu beschleunigen. Die Verwaltung soll künftig alle Anträge digital und medienbruchfrei bearbeiten können. Dafür sind geeignete gemeinsame Schnittstellen und Standards zu entwickeln.
- ein digitales Antragsverfahren als Standardverfahren zu etablieren, dass einen sicheren Dokumenten-Upload und online eine Statusabfrage des aktuellen Bearbeitungsstands ermöglicht. Die Antragssteller sollen ihre Daten nur einmal den Behörden mitteilen müssen, zudem sollen die Behörden alle Dokumente, die ohnehin schon vorliegen, selbst besorgen können (Once-Only-Prinzip).
- die Bezirksregierung Köln bei der Bearbeitung der Anträge zu entlasten und eine Verteilung der Antragsbearbeitung auf alle Bezirksregierungen des Landes bzw. die 65 Ämterfür Ausbildungsförderung in Nordrhein-Westfalen zu prüfen.
- sich gegenüber dem Bund für eine weitere Vereinfachung des Antragsverfahrens einzusetzen.