Förderung von Wohneigentum durch teilweise Grunderwerbsteuerrückerstattung – Wie sieht der aktuelle Stand beim Förderprogramm der NRW.BANK aus?

Erklärtes Ziel der FDP-Landtagsfraktion ist es schon lange, dass sich mehr Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können. Aufgrund der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Immobilienpreise ist auch die an den Kaufpreis gekoppelte Steuerlast durch die Grunderwerbsteuer parallel stark gestiegen. Bei einem Immobilienerwerb ist die Grunderwerbsteuer dabei der größte Einzelposten bei den Kaufnebenkosten. Im üblichen Fall einer Fremdfinanzierung sind diese Kaufnebenkosten regelmäßig aus dem Eigenkapital zu tragen. Eine Immobilienfinanzierung erfordert daher immer auch größere Summen an verfügbarem Eigenkapital. Insbesondere beim Ersterwerb von Immobilien stellt die hohe Grunderwerbsteuerbelastung für viele Menschen eine entscheidende Hürde dar, nachdem SPD und Grüne den Grunderwerbsteuersatz in den letzten Jahren gleich zweimal erhöht haben.

Das von der FDP-Landtagsfraktion mit initiierte Landesprogramm über 400 Millionen Euro zur Entlastung beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum war deswegen ein wichtiger erster Schritt zur Überbrückung. Das Angebot soll zielgerichtet all jenen bei uns im Land zugutekommen, die sich den Wunsch nach den eigenen, selbstgenutzten vier Wänden erfüllen wollen. Angedacht worden ist es als eine Art Übergangslösung bis das bundesweite Grundsteuerrecht den Bundesländern entweder einen differenzierten Steuersatz oder entsprechende Freibetragsregelungen ermöglicht, um gezielt selbstgenutztes Wohneigentum zu fördern. 

So gut und richtig diese Initiative war und ist, so bedauerlich ist der langsame Anlauf des Förderprogramms. Nach der öffentlichen Vorstellung der Eckpunkte des Programms Ende März 2022 folgte erst Anfang Mai 2022 per Runderlass die Bekanntmachung der entsprechenden Förderrichtlinie durch das nordrhein-westfälische Finanzministerium (sog. Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen). Danach vergingen allerdings weitere vier Monate, bis Antragsberechtigte ab dem 30. August 2022 endlich erstmals ihre Förderanträge über das dafür eigens eingerichtete Online-Förderportal bei der NRW.BANK stellen können. Bis zum Start dieses Förderportals bestand für Interessierte lediglich die Möglichkeit, sich für eine Erinnerung zum Startzeitpunkt vormerken zu lassen. 

Dieser Zeitverzug bei der Freischaltung des Online-Portals ist insofern etwas verwunderlich, da nicht zuletzt während der Corona-Pandemie teils deutlich komplexere Förderportale in viel kürzerer Zeit einsatzbereit gewesen sind.  

Der schleppende Start gefährdet nicht zuletzt auch die weitere Bekanntheit des Programms, weil sich erfolgte Bewilligungen und tatsächliche Auszahlungen bislang nicht herumsprechen konnten. Es wäre fatal, wenn am Ende nur jene Personen in den Genuss der Förderung kämen, die per Zufall oder über die richtigen Kontakte von der Fördermöglichkeit erfahren haben.  Im Dialog mit potentiellen Immobilienerwerbern ist regelmäßig festzustellen, dass das neue Unterstützungsangebot leider entweder gar nicht bekannt oder mit zahlreichen Rückfragen verbunden ist. Selbst in Fachkreisen ist das Förderprogramm wenig präsent.  Üblicherweise ist davon auszugehen, dass bei einem vom Haushaltsgesetzgeber gezielt neu beschlossenen Fördervorhaben auch dessen tatsächlicher Mittelabruf beabsichtigt ist. 

Ich frage daher die Landesregierung:  

  1. Aus genau welchen einzelnen Gründen vergingen zwischen der Veröffentlichung der Förderrichtline und der Freischaltung des Antragsportals fast weitere vier Monate?
  2. Wie viele verbindliche, konkrete Anträge auf Förderung aus dem Förderprogramm Wohneigentum wurden bis zum Stichtag 1. September 2022 gestellt?
  3. Wie hoch ist die durchschnittliche Förderhöhe (in Euro) pro Antrag, die sich aus den bis zum Stichtag 1. September 2022 gestellten Anträgen ergibt?
  4. Welche Gesamtsumme (in Euro) wurde zum Stichtag 1. September 2022 aus dem Fördertopf bereits verbindlich bewilligt?
  5. Welche konkreten einzelnen Maßnahmen hat die Landesregierung bzw. NRW.BANK bislang schon ergriffen, um das schleppend angelaufene neue Förderprogramm aktiv bekannt zu machen?

Ralf Witzel