Gibt es eine Fortsetzung des Digitalkongresses in Nordrhein-Westfalen?

Am 23.2.2022 fand der 1. Digitalkongress in Nordrhein-Westfalen unter dem Titel „Digitalisierung in der Juristenausbildung JURTECH – JURSTUDY“ als Fachkongress statt. Die Gelder hierfür wurden vom Landtag zur Verfügung gestellt.

Neben unterschiedlichen Beiträgen aus den Bereichen Zukunftsforschung, Anforderungen der Wirtschaft an die Justiz sowie Herausforderungen an die Lehre wurden zahlreiche Podiumsdiskussionen durchgeführt, bei denen die Ergebnisse der Workshops dargestellt wurden. Dabei wurde den folgenden Fragen nachgegangen: Wie sieht die juristische Arbeitswelt von morgen aus, welche Kompetenzen erfordert die digitalisierte Arbeitswelt der Zukunft? Und wie kann das Jurastudium und die Wissensvermittlung mit digitalen Mitteln didaktisch verbessert werden? Eine Live-Übertragung der Veranstaltung fand auf dem justizeigenen YouTube-Kanal statt. Zudem wurden die Ergebnisse der Vorbereitungsarbeiten der vier Workshops in Form von Thesenpapieren und Stellungnahmen auf der Website des Justizministeriums zur Verfügung gestellt. Im Fachkongress wurden weitere Äußerungen gesammelt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die zuvor stattgefundenen Workshops bzw. den Kongress vom 23.2.2022?
  2. Gibt es eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse (von Workshops und des Fachkongresses) bzw. eine fachliche Auswertung mit Handlungsempfehlungen, die einsehbar ist und Anregungen für die weitere Gestaltung der Juristenausbildung in Nordrhein-Westfalen und für das Studium an den nordrhein-westfälischen Hochschulen in den juristischen Fakultäten enthält?
  3. Plant die Landesregierung auch für 2023/2024 einen Fachkongress „Digitalisierung in der Justiz“ mit einem anderen Schwerpunkt durchzuführen?
  4. Sind von der Landesregierung zur Verstetigung des Prozesses und zur Förderung der Hochschulaktivitäten in diesem Bereich (Digitalisierung im Recht, Legal Tech, Algorithmenethik etc.) weitere Maßnahmen (Kongresse, Unterstützung der Hochschulen mit entsprechenden Professuren etc.) geplant?
  5. Am 17.11.2021 wurde das neue Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (JAG NRW) verkündet. Darin wird das Zusatzangebot im Bereich des Rechts der Digitalisierung sowie für Moot Courts und Law Clinics eröffnet. Wie nehmen die nordrhein-westfälischen Hochschulen diese Neuerung an bzw. wie wird sie von den Studierenden bewertet?

Dr. Werner Pfeil