Für eine gewaltfreie Schulkultur – Prävention stärken, Schulen unterstützen

I. Ausgangslage

Gewalt an Schulen ist ein wachsendes Problem, das die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften gefährdet und das Lernklima nachhaltig beeinträchtigt. Körperliche Übergriffe sowie verbale Gewalt gegen Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler treten in Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich häufig auf. Diese erschreckenden Ergebnisse liefert die repräsentative VBE-Schulleitungsumfrage mit dem Schwerpunkt Gewalt an Schulen, welche am 24.01.2025 vom Verband Bildung und Erziehung veröffentlicht wurde.

Die Umfrage-Erkenntnisse verdeutlichen ein besorgniserregendes Ausmaß von Gewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen. Besonders gravierend ist, dass 43 Prozent der befragten Schulen in NRW körperliche Übergriffe melden – ein Wert, der deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 35 Prozent liegt. Körperliche Gewalt geht an den Schulen meistens von Schülerinnen und Schülern aus. 73 Prozent der Schulleitungen in NRW gaben in der Befragung an, dass es in den vergangenen fünf Jahren zu Fällen kam, in denen Lehrkräfte direkt beschimpft, bedroht, beleidigt, gemobbt oder belästigt wurden. Direkte psychische Gewalt geht der Umfrage zufolge sowohl von Eltern als auch von Schülerinnen und Schülern aus. Diese Entwicklungen betreffen nicht nur weiterführende Schulen, sondern auch Grundschulen und teilweise sogar Kitas.

Gewalt von Kindern und Jugendlichen äußert sich nicht nur in der Schule, sondern ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Das zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Nach Jahren des Rückgangs verzeichnete die PKS in den Jahren 2022 und 2023 sowohl bundesweit als auch in Nordrhein-Westfalen einen Anstieg der Kinder- und Jugendkriminalität. In Nordrhein-Westfalen war beinahe jede fünfte im Jahr 2022 aufgeklärte Straftat mit Tatverdächtigen unter 21 Jahren verbunden. Besonders besorgniserregend ist die steigende Zahl tatverdächtiger Kinder unter 14 Jahren. Während 2022 knapp 21.000 tatverdächtige Kinder ermittelt wurden – ein Anstieg von über 40 Prozent im Vergleich zu 2021 –, setzte sich der Trend 2023 fort: Die Zahl der tatverdächtigen Kinder stieg auf 22.496 (+7,4 Prozent). Auch bei Jugendlichen gab es eine Zunahme, mit rund 48.000 erfassten Tatverdächtigen, was einem Plus von 6,1 Prozent gegenüber 2022 entspricht.

Auch bei der Gewaltkriminalität zeigt sich eine nicht hinzunehmende Entwicklung: 2023 wurden knapp 3.300 tatverdächtige Kinder in diesem Bereich erfasst (+15,3 Prozent), bei den Jugendlichen waren es rund 8.200 (+9,2 Prozent). Bereits 2022 war die Zahl der Gewaltdelikte an Schulen, bei denen Messer oder Stichwaffen eingesetzt wurden, im Vergleich zu 2021 um 47 Prozent gestiegen. Insgesamt nahm die Gewaltkriminalität zwischen 2019 und 2022 um 19 Prozent zu, während die Kriminalität am Tatort Schule sogar um 55 Prozent anstieg.

Die wachsende Zahl tatverdächtiger Kinder und Jugendlicher bedeutet nicht nur eine steigende Belastung für Schulen und Sicherheitsbehörden, sondern erhöht auch das Risiko, dass mehr junge Menschen in eine kriminelle Laufbahn als Intensivtäter abrutschen.

Unsere Schulen sind also verstärkt Tatorte von physischer und psychischer Gewalt. Aber sie sind gleichermaßen auch wichtige Orte der Prävention und nicht zuletzt wichtiger sozialer Raum, in dem regelkonformes Verhalten eingefordert und ein sicheres Leben und Lernen für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden muss.

Ein zentrales Problem bei der Bewältigung der gesellschaftlichen Entwicklung hin zu steigender Gewalt ist die unzureichende Ausstattung der Schulen mit Ressourcen zur Gewaltprävention. Das Fortbildungsbudget der Schulen befindet sich auf einem äußerst niedrigen Niveau, sodass qualitativ hochwertige Schulungen zur Gewaltprävention oft nicht realisierbar sind. Gut geschulte Lehrkräfte sind ein entscheidender Faktor für den Aufbau von Resilienz bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften. Die Stärkung der eigenen pädagogischen Handlungskompetenz bei Lehrkräften ist von größter Bedeutung, um sicher und selbstbewusst vor den Schülerinnen und Schülern auftreten zu können, um Situationen zu deeskalieren.

Ein weiteres Defizit zeigt sich in der fehlenden Unterstützung für die Entwicklung schuleigener Hausordnungen, die ein klares Zeichen für „Null Toleranz bei Gewalt“ setzen und ein sicheres Lehr- und Lernumfeld schaffen sollen. Während andere Bundesländer wie Niedersachsen und Bremen detailliertere Regelungen zu Waffen und unerwünschten Gegenständen im Schulgesetz verankert haben, besteht in Nordrhein-Westfalen noch erheblicher Optimierungsbedarf.

Krisenteams an Schulen sind ein bewährtes Instrument zur Gewaltprävention, doch ihre Umsetzung scheitert häufig an mangelnden personellen und sachlichen Ressourcen. Neben Berlin gilt Nordrhein-Westfalen als Beispiel dafür, wie schlecht die technische und organisatorische Ausstattung in diesem Bereich ist – es fehlen geeignete Räumlichkeiten sowie digitale Infrastruktur für eine effektive Krisenarbeit.

Ein wichtiges Hilfsmittel in Krisenfällen ist der Notfallordner „Hinsehen und Handeln“, der sinnvolle Handlungsempfehlungen und Leitfäden bietet. In akuten Krisensituationen kann dieser jedoch kaum genutzt werden. Experten fordern daher regelmäßige Schulungen, um das Wissen aus dem Notfallordner in der Praxis abrufbar zu machen. Ähnlich wie bei Erste-Hilfe-Maßnahmen muss der Umgang mit Krisensituationen regelmäßig trainiert werden, um im Ernstfall richtig handeln zu können.

Beschäftigte an Schulen werden mit Gewaltereignissen und deren Folgen oft allein gelassen, sodass effektive Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Berichte von Betroffenen zeigen, dass Vorfälle bagatellisiert und relativiert werden oder die Verantwortung gar auf das Opfer der Gewalttat zurückgeworfen wird. Werden Beschäftigte in der Schule Opfer von Gewalt oder von Anfeindungen, darf dies nicht zu ihrem Privatproblem werden. Nicht selten treten Täter oder deren Eltern zügig mit Anwälten auf, die schulisches Personal und Schulleitung bei mangelnder Erfahrung einschüchtern.

Diese Missstände müssen dringend behoben werden. Damit Personen in Schulen und den zuständigen Schulaufsichten mutig und entschlossen gegen Gewalt und Täter vorgehen, müssen sie im Handeln geschult sein und sich der vollen Unterstützung der Vorgesetzten sicher sein. So darf nicht hingenommen werden, dass Opfer aus Verzweiflung die Schule verlassen, weil sie dort täglich den Tätern begegnen und diesen weiterhin ausgesetzt sind. Es muss primär sichergestellt werden, dass das Vorgehen gegen Täter konsequent erfolgt. Wenn in gemeinsamer Beratung in einem Krisenteam der Schule festgestellt wird, dass Opfer und Täter nicht weiter dieselbe Schule besuchen können, muss klar gelten: Der Täter oder die Täterin muss die Schule verlassen, nicht das Opfer.

Eine zentrale Rolle bei der Gewaltprävention nimmt die Schulsozialarbeit ein. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sind oft erste Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler in Krisensituationen, leisten wertvolle Präventionsarbeit und tragen zur Deeskalation von Konflikten bei. Die Schulsozialarbeit muss ausgebaut werden, um ein sicheres Lernumfeld zu schaffen. Untersuchungen zeigen, dass die Jugendhilfe durch gezielte Unterstützung für gefährdete Kinder und Jugendliche auch außerhalb des schulischen Kontextes wirkt. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Akteuren wie Jugendämtern und Sozialarbeitern trägt maßgeblich dazu bei, Risikofaktoren für Gewalt zu minimieren und Präventionsmaßnahmen langfristig wirksam zu gestalten. Angesichts der steigenden Kinder- und Jugendkriminalität muss die Jugendhilfe als tragende Säule der Präventionsstrategie anerkannt und gestärkt werden. 

Auch der Umgang mit Tätern muss neu gedacht werden. Es muss sichergestellt sein, dass vom Unterricht suspendierte Jugendliche nicht durch erhöhten Medienkonsum und Kontakt zu anderen Jugendlichen, die ebenfalls nicht zur Schule gehen, weiter in eine Abwärtsspirale geraten. Eine Suspendierung vom Unterricht wird von diesen Jugendlichen weniger als eine Bestrafung angesehen. Vielmehr ist es notwendig, dass diese Jugendlichen aufgefangen und in anderen Kontexten angeleitet werden. Studien zeigen, dass Bildungs- und Berufsperspektiven die Wahrscheinlichkeit von Straffälligkeit und Rückfälligkeit senken. Daher sollte die Zusammenarbeit mit Betrieben und der Jugendhilfe geschehen. Diese Maßnahmen müssen gefördert und strukturell verankert werden, um langfristige Erfolge zu erzielen.

Die Jugendhilfe spielt eine zentrale Rolle in der Prävention von Gewalt unter Kindern und Jugendlichen. Wie aus einer Studie zur Gewaltprävention hervorgeht, sind frühzeitige sozialpädagogische Interventionen und stabile Beziehungsangebote entscheidend, um Gewaltbereitschaft zu reduzieren und kriminelle Karrieren zu verhindern. Programme der Jugendhilfe setzen gezielt auf Resilienzförderung, soziale Kompetenztrainings und die Vermittlung von Konfliktlösungsstrategien, um Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen zu stabilisieren. Die enge Verzahnung mit Schulen ermöglicht es, gefährdete Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu identifizieren und individuelle Unterstützung bereitzustellen.

Wir wollen allen jungen Menschen – unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer sozialen Situation – die Möglichkeiten geben, das Beste aus ihrem Leben zu machen. Gewalt und Kriminalität hindern Kinder und Jugendliche daran, ihr Potenzial zu nutzen und ihre Zukunft positiv zu gestalten. Schulen müssen für alle Schülerinnen und Schüler ebenso wie alle Lehrkräfte eine sichere Lehr- und Lernumgebung bieten. Um dem gesellschaftlichen Gewaltproblem entgegenzuwirken, müssen alle im Umfeld Schule in die Lage versetzt werden, Gewalt präventiv zu begegnen und gegen Gewalt aktiv vorgehen zu können. Eine konsequente Präventionsstrategie und eine klare Haltung gegen Gewalt sind notwendig, um eine sichere und förderliche Schulumgebung zu gewährleisten. Während die Landesregierung auf allgemeine gesetzliche Vorgaben verweist, fehlt es an gezielter praktischer Unterstützung für Schulleitungen und Lehrkräfte – sowohl personell als auch finanziell. Die Landesregierung muss nun entschlossen handeln, um insbesondere den Negativtrend bei der Kinder- und Jugendgewalt umzukehren. Eine gewaltfreie Schulkultur strahlt auch in das außerschulische Verhalten und die Gesellschaft aus.
 

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Gewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen nimmt alarmierend zu und gefährdet die Sicherheit von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften. Besonders besorgniserregend ist, dass Nordrhein-Westfalen mit 43 Prozent an Schulen gemeldeten körperlichen Übergriffen deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 35 Prozent liegt.
  • Die Kinder- und Jugendkriminalität steigt in NRW seit 2022 wieder deutlich an. Besonders die Zahl der tatverdächtigen Kinder unter 14 Jahren und die Gewaltkriminalität insgesamt haben drastisch zugenommen.
  • Schulen sind nicht nur Tatorte von Gewalt, sondern auch entscheidende Orte der Prävention. Es fehlt jedoch an ausreichenden Ressourcen für Gewaltprävention, Fortbildungen und Krisenteams, wodurch effektive Maßnahmen oft scheitern.
  • Lehrkräfte und Schulleitungen werden mit Gewaltvorfällen häufig allein gelassen. Es gibt Berichte über Bagatellisierungen, Einschüchterungen durch anwaltliches Vorgehen von Tätern oder Eltern sowie mangelnde Unterstützung durch die Schulaufsicht.
  • In anderen Bundesländern existieren bereits strengere Regelungen zur Gewaltprävention an Schulen, während in NRW noch erheblicher Nachholbedarf besteht, insbesondere bei verbindlichen Vorgaben zu Waffenverboten und schulischen Maßnahmen gegen Gewalt.
  • Die Jugendhilfe ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gewaltprävention, da sie frühzeitig stabilisierende Maßnahmen für gefährdete Kinder und Jugendliche bietet und somit maßgeblich zur Deeskalation von Gewaltkonflikten beiträgt.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • Fortbildungsbudgets zur Gewaltprävention an Schulen zu erhöhen.
  • Schulen aktiv bei der Erstellung und Implementierung schuleigener Hausordnungen mit einer klaren „Null-Toleranz-Strategie“ zu unterstützen.
  • die rechtlichen Vorgaben zu Waffen und unerwünschten Gegenständen in Schulen nach dem Vorbild anderer Bundesländer zu präzisieren.
  • Schulleitungen in der Durchsetzung von schulischen Ordnungsmaßnahmen besser zu unterstützen, damit diese auch die erzieherische Wirkung entfalten und die Schulgemeinschaft geschützt werden kann. Dafür sollen zum Beispiel Kriseninterventionsteams zur schnellen Unterstützung von Schulleitungen und -gemeinschaften zur Verfügung stehen.
  • Krisenteams an Schulen flächendeckend zu etablieren und mit den notwendigen räumlichen und digitalen Ressourcen auszustatten.
  • regelmäßige Schulungen für Lehrkräfte und schulische Fachkräfte zum Notfallmanagement anzubieten, um den Umgang mit dem Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ in der Praxis zu trainieren.
  • die Schulsozialarbeit personell und finanziell zu stärken, um ihre präventive Wirkung weiter auszubauen.
  • die personelle und finanzielle Ausstattung der Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen auszuweiten.
  • sicherzustellen, dass in schulischen Krisenteams über den Verbleib von Tätern an der Schule beraten wird. Wenn ein gemeinsamer Verbleib von Opfer und Täter eine Gewalttat an derselben Schule nicht vertretbar ist, dann muss klar sein, dass der Täter die Schule verlassen muss und das Opfer geschützt wird.
  • sicherzustellen, dass vom Unterricht suspendierte Jugendliche sinnvoll beschäftigt werden und zu diesem Zweck gewaltauffällige Jugendliche durch Bildungs- und Berufsangebote zu fördern, insbesondere durch Kooperationen mit Handwerksbetrieben und Jugendhilfeträgern.
  • flächendeckend spezielle, kriminalpräventive sowie auf die Förderung und Betreuung von gefährdeten Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Bildungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen.
  • die Netzwerkarbeit zwischen Schulen, Jugendhilfe, Jugendämtern, kommunalen Einrichtungen, Unterstützungsinfrastruktur, Familien- und Familiengrundschulzentren, Frühförderung, Schulpsychologie und Sozialarbeit zu stärken.
  • jeder Schule eine feste Ansprechperson aus der Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen, um eine kontinuierliche und strukturierte Zusammenarbeit zu gewährleisten. Hierdurch können gefährdete Schülerinnen und Schüler frühzeitig unterstützt und präventive Maßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden.
  • die Schulen in Nordrhein-Westfalen dabei zu unterstützen, eigene Mediations- und Deeskalationsprogramme in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe und externen Fachkräften auszubauen. Dies umfasst Streitschlichterprogramme, gewaltfreie Kommunikationstrainings und interkulturelle Kompetenzförderung.
  • den Austausch von Schulen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten auszubauen, um die Leistung und den Wert der Einsatzkräfte und Rettungsdienste für unsere Gesellschaft zu verdeutlichen sowie Aufklärungsarbeit über die Folgen von strafbarem Verhalten aufzuzeigen.