Gedenkstätte Stalag 326 (VI K) Senne ermöglichen, Hindernisse ausräumen

I. Ausgangslage

Anfang des Jahres 2023 haben die vier demokratischen Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit ihrem Antrag „Erinnern für die Gegenwart – Gedenkstätte „Stalag“ 326 zu einer Gedenkstätte von nationaler Bedeutung weiterentwickeln“ bekräftigt, dass sie die Errichtung einer Gedenkstätte von nationaler Bedeutung begrüßen. Zuletzt wurde hierfür ein Kompromiss mit den beteiligten Körperschaften hinsichtlich der zu leistenden Anteile an den geplanten Umbaumaßnahmen und Betriebskosten erzielt.

Dieser sieht kleinere Veränderungen vor, wie beispielsweise die Geländeverkleinerung oder eine veränderte Planung des Eingangsbaus, der jetzt auch als Nullenergiehaus gestaltet wird. Damit wird gesichert, dass die Weiterentwicklung im Rahmen des für die Investitionen zur Verfügung stehenden Mittelrahmens ermöglicht wird. Damit verknüpft ist eine maßgebliche Reduzierung der jährlichen Betriebskosten. Es ist jetzt vorgesehen, dass die beteiligten Kreise sowie die Städte der Region davon 19,23 Prozent, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe 57,76 Prozent und das Land 23 Prozent der Betriebskosten tragen. Durch diese Lösung wird das Land nunmehr 3 Prozent mehr Betriebskosten als ursprünglich geplant tragen. Die realen Kosten sind durch die Überarbeitung des Konzepts für alle Beteiligten deutlich gesenkt worden. So wird es möglich, dass der Bund, das Land, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sowie die Kommunen der Region dieses Projekt weiter gemeinsam verfolgen. Alle Akteure sind sich der Verantwortung und der Verpflichtung gegenüber ihrer Geschichte bewusst.

In der Vorlage 18/3293 des einstigen Antrags heißt es: „Über drei Millionen sowjetische Kriegsgefangene wurden Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Menschen aus den 15 damaligen Sowjetrepubliken, die beispielsweise auf dem Gebiet der heutigen Ukraine, in Estland, in Armenien oder auch Usbekistan sowie der Russischen Föderation geboren waren, wurden in die Gefangenschaft der Nationalsozialisten bzw. Wehrmacht genommen und systematisch ausgebeutet, man ließ sie den Hungerstod sterben oder ermordete sie. Die Dimension dieses Verbrechens spiegelt sich bis heute in der deutschen Erinnerungskultur noch nicht angemessen wider.“ Auch 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist die Geschichte der Millionen Kriegsgefangenen noch nicht ausreichend aus dem Erinnerungsschatten herausgeholt worden. Wir dürfen nicht zulassen, dass mit dem Ableben der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, das Leid der Kriegsgefangenen in Vergessenheit gerät. Darüber hinaus wollen wir insbesondere für die Angehörigen und Nachkommen der Opfer einen würdigen Ort des Erinnerns schaffen. Dieser soll zugleich ein Ort der Wissenschaft, Forschung und Bildung für Land, Bund und Kommunen sein. Die Erinnerung an die Opfer der NS-Diktatur ist integraler Bestandteil einer Erinnerungskultur, die eine wichtige Grundlage für unser demokratisches Europa, die Freiheit und den Frieden in Europa ist.

Es war wichtig, dass es den Akteuren des Bundes, des Landes, dem Landschaftsverband, den Kreisen und Kommunen aus dem Regierungsbezirk Detmold nunmehr gelungen ist, eine Einigung zu erzielen, damit der Ausbau des Gedenkorts für sowjetische Kriegsgefangene in Schloß Holte-Stukenbrock gelingen und „Stalag 326“ zu einer nationalen Gedenkstätte werden kann.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Der Landtag steht nach wie vor zu der Zusage, seiner Verpflichtung zur Schaffung einer Gedenkstätte von nationaler Bedeutung nachzukommen. Hierfür wird das Land für die erforderlichen Ersatzmaßnahmen für das Landesamt für Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei sowie als Beitrag zur Finanzierung der Investitionskosten im Rahmen des gemeinsamen Projekts von Bund, Land und Kommunen insgesamt 29 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Mittel sollen über den Einzelplan 06 zur Verfügung gestellt werden.
  • Das Land steht zu seiner Zusage, einen erhöhten Betriebskostenanteil in Höhe von höchstens 23 Prozent zu leisten. Es muss gesichert sein, dass die restlichen Mittel für die laufenden Kosten dauerhaft vom Landschaftsverband und den Kreisen und Kommunen im Regierungsbezirk Detmold getragen werden.
  • Für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Gedenkstätte von nationaler Bedeutung. Es wird begrüßt, dass der Bund, das Land, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und die Kommunen in der Region diesen wichtigen Ort der Erinnerung und des Gedenkens gemeinsam tragen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • die Prüfungen, Planungen und Umsetzung für die Trennung des LAFP von der Gedenkstätte weiterhin zu unterstützen;
  • eine Antragsstellung beim Bund sowie den Vorlaufbetrieb zu begleiten;
  • die Gründung eines Rechtsträgers für die Gedenkstätte parallel zur Planung mitzubegleiten.