Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den ‘Westdeutschen Rundfunk Köln’ (WDR – Gesetz)

A Problem

In Deutschland existiert derzeit das weltweit teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunksystem. Die Einnahmen der Rundfunkanstalten sind über die Jahre stark angestiegen. Für das Jahr 2021 belaufen sich die Gesamterträge laut Abrechnung der Rundfunkbeiträge auf rund 8,4 Milliarden Euro. 2022 nahmen die Sendeanstalten insgesamt rund 8,6 Milliarden Euro an Beiträgen ein. Somit steigen die Beitragseinnahmen sukzessive Jahr für Jahr im Schnitt um drei
Prozent (vgl. Jahresbericht ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 2021 und 2022). Rechnet man noch die zusätzlichen Einnahmen aus Werbung, Sponsoring und Lizenzen hinzu, kommt jedes Jahr ein Gesamtbudget von über 10 Milliarden Euro zusammen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhält durch seinen verfassungsgemäßen Bildungs- und Informationsauftrag eine wichtige Verpflichtung für eine offene, vielfältige, tolerante, gebildete und demokratisch gefestigte Gesellschaft. Daher muss die abnehmende Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung objektiv Sorge bereiten. Neben Debatten über die programmliche Ausgewogenheit trägt der über die Jahre steigende Rundfunkbeitrag zur Kritik bei.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gegenüber anderen Medienanbietern privilegiert durch seine milliardenschweren rechtlich abgesicherten und konjunkturunabhängigen Beitragseinnahmen. Da sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Angeboten nicht im Marktwettbewerb durchsetzen muss, sondern pflichtig von der Bevölkerung finanziert wird, kommt dem sparsamen Umgang mit den Geldern der Beitragszahler eine besondere Bedeutung zu.

Gehälter für Spitzenposten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weisen ein hohes Niveau auf und sind nicht erst seit den Skandalen um die ehemalige rbb-Intendantin ein Thema öffentlicher Betrachtung. Das Intendantengehalt des WDR ist das mit Abstand höchste innerhalb der ARD-Sendeanstalten. Auch wenn die Gehälter der Führungskräfte gemessen an den Gesamtausgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur von untergeordneter Bedeutung sind, sind sie von hoher symbolischer Wirkung für den verantwortungsbewussten und maßvollen Umgang mit Beitragsgeldern und deren Akzeptanz. Von ihnen geht zugleich eine Signalwirkung aus, wenn es darum geht, die Finanzlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu konsolidieren und dafür auch notwendige Reformen beherzt umzusetzen.

Nachdem voraussichtlich zum Jahresende 2024 beim WDR ein Intendantenwechsel bevorsteht, ist jetzt in der Phase der Vertragshandlungen für die Nachfolge der richtige Zeitpunkt, auch die Vergütung der Intendanz an sachliche Erfordernisse und die berechtigten öffentlichen Erwartungen anzupassen.

B Lösung

Das WDR-Gesetz wird in diesem Punkt modernisiert. Die Anpassung sieht so aus, dass das WDR-Gesetz dahingehend ergänzt wird, dass die Gehälter der Intendantin oder des Intendanten des WDR zukünftig gedeckelt werden und einen gesetzlich definierten finanziellen Rahmen nicht überschreiten dürfen.

C Alternativen

Die Unterlassung notwendiger Reformanstrengungen ist keine überzeugende Alternative.

Die  G e g e n ü b e r s t e l l u n g   des Gesetzentwurf der Fraktion der FDP  und dem Auszug aus den geltenden Gesetzesbestimmungen, respektive dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den‚ Westdeutschen Rundfunk Köln‘ (WDR – Gesetz) und dem Gesetz über den ‘Westdeutschen Rundfunk Köln’ (WDR – Gesetz)   l e d i g l i c h   i m   D o w n l o a d  e i n s e h -   u n d   a b r u f b a r. 

Begründung


Die Intendanz im WDR nimmt eine wichtige Rolle ein, sowohl was die Verantwortung als auch Administration der Sendeanstalt angeht. Allerdings ist diese Rolle nicht vergleichbar mit Spitzenpositionen in der Wirtschaft. Denn der entscheidende Unterschied liegt darin, dass der WDR und seine Intendanz nicht in vergleichbarem Maße unternehmerische Risiken tragen müssen. Vielmehr sind sie abgesichert durch eine üppige konjunkturunabhängige verpflichtende Nutzerfinanzierung und eine regelmäßige Ermittlung des Finanzbedarfs durch die KEF. Auch das Bundesverfassungsgericht überprüft die Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf seine Auskömmlichkeit zur Aufgabenwahrnehmung. Insolvenzgefahren oder vergleichbare unternehmerische Risiken bestehen daher beim WDR faktisch nicht. Ein verpflichtend zu entrichtender Rundfunkbeitrag, der nutzungs- und konjunkturunabhängig gezahlt werden muss, löst automatisch höchste Anforderungen an eine fortlaufende Kontrolle der Mittelverwendung aus. Dazu gehört auch eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur, die Respekt vor den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern offenbart. Diese bedingt auch die Schaffung eines Rahmens für die Angemessenheit der Vergütung der Intendanz beim WDR. Eine Vergütung, die deutlich höher ist als die für andere öffentliche Spitzenämter wie zum Beispiel die der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten, dürfte weder sachlich begründbar sein noch die Akzeptanz der Beitragspflichtigen finden. Daher sind auch Ankündigungen zu begrüßen, dass der WDR-Verwaltungsrat das Einstiegsgehalt der neuen Intendanz erkennbar absenken möchte. Für diesen Schritt sollte aber auch die nötige Verbindlichkeit bestehen.

Gerade da der WDR vor großen Konsolidierungsaufgaben steht, muss die Führung des WDR auch in eigenen Vergütungsangelegenheiten glaubwürdig mit gutem Beispiel vorangehen und die Verhältnismäßigkeit wahren. So eröffnet die Neuwahl der Intendanz dem Verwaltungsrat aktuell gute Möglichkeiten, über vertragliche Modalitäten inklusive des Gehalts zu verhandeln. Dabei sollten landeseigene Parameter der Landesbesoldungsordnung Berücksichtigung finden. Die Gehaltsobergrenze würde bei Verabschiedung dieser Gesetzesänderung bei B11 liegen. Eine Orientierung an der Landesbesoldungsordnung sorgt für Klarheit, Akzeptanz und Fairness bei der Gehaltsfindung für die Vergütung der Intendantin bzw. des Intendanten im WDR. Neben klaren und notwendigen Transparenzregeln für die Gremienarbeit beim WDR sind auch verbindliche Vorgaben für einen Gehaltsdeckel wichtig.