Gespräche mit den Hinterbliebenen und Opfervertretern führen und Gedenkorte für die Opfer der Flutkatastrophe vom 14./15.7.2021 in NRW weiterentwickeln

I. Ausgangslage

Die Flutkatastrophe, die am 14. und 15. Juli 2021 weite Teile Nordrhein-Westfalens verwüstet hat, markiert einen tiefen Einschnitt in die Geschichte unseres Landes. Die verheerenden Auswirkungen dieser Naturkatastrophe haben nicht nur zahlreiche Menschenleben gefordert, sondern auch ganze Gemeinden und Regionen in einen Zustand der Trauer und Verzweiflung gestürzt.

Die Bewältigung einer solch beispiellosen Katastrophe erfordert nicht nur unmittelbare Hilfsmaßnahmen, Wiederaufbauprojekte und psycho-soziale sowie psychotherapeutische Betreuung, sondern auch einen Raum der Erinnerung und des Gedenkens für die Betroffenen und ihre Familien. Die Errichtung von Gedenkorten ist dabei von entscheidender Bedeutung, um das kollektive Gedächtnis zu bewahren und den Betroffenen eine Möglichkeit der Trauerbewältigung zu bieten. In vielen Orten sind bereits Plätze des Gedenkens und Erinnerns durch die Kommunen sowie durch privates Engagement geschaffen worden. Diese Orte sind wichtig für die Bewältigung, das Erinnern sowie den Austausch über das Geschehene.

Auf Initiative der Landesregierung entstand im Kreis Euskirchen ein landesweiter Gedenkort für die Opfer dieser tragischen Ereignisse. In der Nähe von Blankenheimerdorf in der Gemeinde Blankenheim wurden auf einer Naturschutzfläche der NRW-Stiftung 49 Erinnerungsbäume gepflanzt – einer für jeden der 49 Menschen, die bei der Flut ihr Leben verloren haben. Der derzeitige Zustand des landesweiten Gedenkortes ist jedoch inakzeptabel und Gegenstand vielfältiger Kritik – insbesondere auch von Betroffenen und Hinterbliebenen. Es fehlen einheitliche Beschilderungen, Zugangswege, Park- und Sitzmöglichkeiten sowie öffentliche WC-Anlagen und Abfallbehälter. Darüber hinaus befinden sich mehrere Bäume in einem schlechten Zustand. Über die Pflege und Wartung des Ortes gibt es bisher keine vereinbarten Zuständigkeiten, was darin resultiert, dass keine Pflege und Wartung erfolgt.

Die Betroffenen und Hinterbliebenen wünschen sich zudem, über den zentralen Gedenkort des Landes hinaus, die Schaffung dezentraler Gedenkorte in den Städten und Gemeinden, an denen der Opfer gedacht werden kann.
Die Ausgestaltung solcher dezentraler Orte sollte –anders als es beim zentralen Gedenkort geschehen ist, in engem Austausch und im Einvernehmen mit den Hinterbliebenen und Betroffenen realisiert werden, um den Bedürfnissen und Wünschen dieser gerecht zu werden.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest,

Gedenkorte müssen Plätze der Trauerbewältigung und des Trostes sein.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  • Den landesweiten Gedenkort im Blankenheimerdorf nach Durchführung von Gesprächen mit Opfervertretern und Hinterbliebenen weiterzuentwickeln, insbesondere diesen barrierefrei zu gestalten und ihn besser zugänglich und nutzbar zu machen.
  • ergebnisoffenen Gespräche mit Betroffenenvertretern und Hinterbliebenen zur möglichen Entwicklung eines Rahmenkonzepts von dezentralen Gedenkmöglichkeiten zu führen.