Grüne Luftfilterkampagne: Ist den Grünen bei der Finanzierung von Filteranlagen die Luft ausgegangen?

Mit verschiedenen Maßnahmen hat die frühere Landesregierung unter Beteiligung der Freien Demokraten zu einer Bewältigung der Corona-Pandemie in den Schulen und Kitas beigetragen. Hierzu zählten besonders die „Lüftungsprogramme 1 und 2“ mit einem Volumen von 50 Millionen bzw. 90,4 Millionen Euro. Damit konnten für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) gelüftet werden können, der Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten finanziell unterstützt werden. Außerdem waren einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen zuwendungsfähig.

Der NRW-Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN startete 2020 eine Petition zur Ausstattung der Schul- und Kitaräume mit Luftfiltern. Diese beinhaltete die Rechnung, dass es 300 Millionen Euro oder 100 Euro pro Person im Klassenraum benötige. Die Petition wurde erst im August 2022 von der Seite des grünen Landesverbandes entfernt. Auch das Video, welches die Petition unterstützt hat, wurde im August 2022 von YouTube entfernt. In der Petition hieß es wörtlich: „Wir meinen: Das sollte uns der Gesundheitsschutz in den Schulen und die Vermeidung größerer Ausbrüche und Schulschließungen wert sein.“ So wurde die Forderung aufgestellt, dass es in allen Klassenräumen Luftfilteranlagen geben müsse.

Noch im März 2022 erklärte die damalige Spitzenkandidatin und heutige stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur in einem Impulspapier: „Es wurde in den vergangenen Jahren konsequent versäumt, die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen so vorzubereiten und im Pandemiemanagement zu unterstützen, dass Kinder und Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sich durchgängig sicher fühlen konnten. (...) Der Einbau von Luftfilteranlagen muss jetzt forciert und wenn nötig zentral vom Land gesteuert werden.“

Wie das Ministerium mitteilte, plant die Landesregierung mit ihrem Programm „CoronaVorsorge 2022“ lediglich 61,4 Millionen Euro zur Anschaffung von CO2-Messgeräten und Lüftungsanlagen ein. Das Programm wird hauptsächlich mit Restmitteln der bisherigen Lüftungsprogramme bestritten, denn aus dem „Lüftungsprogramm 2“ waren 38,8 Millionen Euro nicht abgefragt worden. Der Schwerpunkt mit 51,4 Millionen Euro soll auf den C02Messgeräten liegen. Für die Anschaffung von Luftfilteranlagen sind in dem neuen Programm lediglich zehn Millionen Euro vorgesehen. Das bedeutet, dass die Fördermittel für mobile Luftfilteranlagen zu Gunsten von CO2-Messgeräten umgeschichtet und wesentlich reduziert werden. Wenn bedenkt wird, dass die Grünen 300 Millionen Euro gefordert haben und nun lediglich zehn Millionen Euro veranschlagt werden, wirft das viele Fragen auf.

Zu den Plänen der Landesregierung wurde bereits mit der Kleinen Anfrage „Zwischen Oppositionsgetöse und Regierungsrealität: Was plant die schwarz-grüne Landesregierung bei den Luftfiltern?“ (Drucksache 18/451) der Landesregierung ermöglicht ihre Position darzulegen. Stattdessen wurden die Fragen ausweichend, unzureichend und zudem konstruiert im „Sachzusammenhang“ beantwortet.

In der ersten Sitzung des Ausschusses für Heimat und Kommunales des Landtages vom 16. September 2022 wurde Frau Ministerin Scharrenbach gefragt, ob sich die Landesregierung das Petitum der Grünen „100 Euro pro Kopf im Klassenzimmer“ zu Eigen mache. Ministerin Scharrenbach verwies ohne weitere Erläuterungen auf die technische Richtline „RLCoronaVorsorge 2022“. Die Richtlinie enthält jedoch auf die Frage keine Antwort.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viel Mittel veranschlagt die Landesregierung für die Ausstattung von Schulen mit Luftfilteranlagen? (Bitte pro Person in einem Klassenraum kalkulieren.)
  2. Wie viele mobile Luftfilteranlagen werden der jeweiligen Schule bzw. Kita durch die Fortführung des Programmes zusätzlich zur Verfügung stehen? (Bitte auf Ebene von Kreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln.)
  3. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Luftfilteranlagen in ihrer CoronaStrategie bei, besonders vor dem Hintergrund dass 38,8 Millionen Euro aus dem früheren „Lüftungsprogramm 2“ nicht abgerufen wurden?
  4. Wie begründet die Landesregierung, dass 51,4 Millionen Euro für die Anschaffung von CO2-Messgeräten verwendet werden sollen, statt diese der Finanzierung weiterer Luftfilteranlagen zuzuführen?

Henning Höne