Hinterzimmer-Deal zum Kohleausstieg 2030: Viele Fragen, wenig Antworten

Mit einer Pressekonferenz am 4. Oktober 2022 informierte die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur die Öffentlichkeit über die Unterzeichnung einer Verständigung mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, und dem Unternehmen RWE, über den vorzeitigen Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen bis 2030. Dieser Vorgang ist weiterhin Gegenstand einer Vielzahl parlamentarischer Vorgänge.

In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 537 (Drs. 18/1161) verzichtet Ministerin Neubaur darauf, konkrete Fragen zu den Hintergründen des Kohleausstiegs zu beantworten. So werden diese Fragen entweder nicht oder nur teilweise beantwortet, sodass weitere Nachfragen erforderlich sind. So wurden in der Antwort auf die genannte Anfrage trotz konkreter Anfrage die Daten sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Treffen, die zum Deal führten, verheimlicht. Trotz der unbestritten hohen Bedeutung der Entscheidung für das Land Nordrhein-Westfalen werden Parlament und Öffentlichkeit im Dunkeln gelassen.

Ferner führt die Ministerin in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 537 aus, dass an der Beschlussfassung nicht die Landesregierung selbst beteiligt gewesen sei. Vielmehr handele es sich um eine politische Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG, an der auch Minister Krischer und Staatssekretär Graichen mitgewirkt haben sollen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Gespräche wurden im Vorfeld der am 4. Oktober 2022 kommunizierten Einigung auf Ebene der Minister und/oder Staatssekretäre geführt? (Bitte Termine sowie Teilnehmer einzeln aufführen.)
  2. Wenn – ausweislich der Beantwortung der Frage Nr. 2 – eine Beschlussfassung der Landesregierung vor dem 4. Oktober 2022 nicht erfolgt ist, aufgrund welcher Entscheidungskompetenz wurden die Minister Neubaur und Krischer der alleinigen Verhandlung bevollmächtigt?
  3. Wie wurde Ministerpräsident Wüst über den Gang der Verhandlungen und der Gestaltung des Eckpunktepapiers informiert (Angabe des Mediums und des Datums des jeweiligen Kontaktes)?
  4. Inwiefern hat sich Ministerpräsident Wüst in die Verhandlungen und die Gestaltung des Eckpunktepapiers eingebracht?
  5. Wann erfolgten die Ressortabstimmung (Angabe des Datums der Beteiligung und des jeweiligen Ministeriums) und Kabinettbefassung?

Henning Höne