Instandhaltungs- und Investitionsbedarf des Immobilienbestands des BLB NRW
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) ist ein teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen und hat gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 des Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetzes die Aufgabe, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte für Zwecke des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten und dabei die baupolitischen Ziele des Landes zu beachten.
Die Landesregierung beschloss am 11.09.2018 ein Maßnahmenpaket, das unter anderem eine strukturelle Reform des BLB NRW zum Gegenstand hat (vgl. Vorlage 17/1482). Seit Ende des Jahres 2018 wurde im BLB NRW auf Grundlage des Erlasses „Leitlinien für die Zukunft des BLB NRW“ im Rahmen des Projekts „Zukunft des BLB NRW“ ein breites Thementableau konzeptionell und unter enger Begleitung durch die Fachaufsicht BLB-intern ausgearbeitet (Vorlage 17/4413).
Unter Ziffer 3.a) der Leitlinien für die Zukunft des BLB NRW wurde diesem unter anderem aufgegeben, den Instandhaltungs- und Investitionsbedarf objektscharf zu ermitteln und laufend fortzuschreiben (Vorlage 17/1482, Seite 7 der Anlage). Zudem sei für das gesamte Immobilienportfolio jährlich eine wertsichernde Instandsetzungsquote zu ermitteln, gegliedert nach Nutzungsarten (Vorlage 17/1482, Seite 8 der Anlage).
Im Rahmen der objektscharfen Bestandsaufnahme konnten 3.765 relevante Gebäude, d.h. solche, die nicht zum Verkauf oder Abriss vorgesehen sind, in einem eigens dafür entwickelten Tool erfasst werden (vgl. Vorlage 17/6728, Seite 11 des Abschlussberichts zur Umsetzung des Erlasses „Leitlinien für die Zukunft des BLB NRW“). Der BLB hat alle Gebäude nach einheitlichen Vorgaben bewertet und nimmt eine gebäudescharfe Zuordnung aller Erlöse und Aufwendungen vor. Mit der verbindlichen Einführung einer Arbeitshilfe, die speziell für die Anforderungen des BLB NRW zur Vereinheitlichung von Datenaufnahmen und Kostenprognosen entwickelt wurde, wird es ermöglicht, zukünftige Instandsetzungskosten und -zeitpunkte exakt zu ermitteln (vgl. Vorlage 17/6728, Seite 16 des Abschlussberichts zur Umsetzung des Erlasses „Leitlinien für die Zukunft des BLB NRW“).
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie hoch ist der derzeitig ermittelte Instandhaltungs- und Investitionsbedarf der Gebäude des BLB NRW, die nicht zum Verkauf oder Abriss vorgesehen sind, in Euro insgesamt sowie differenziert nach Ressort der jeweiligen nutzenden Behörden?
- In welcher Höhe in Euro handelt es sich bei dem ermittelten Instandhaltungs- und Investitionsbedarf der Gebäude des BLB NRW, die nicht zum Verkauf oder Abriss vorgesehen sind, insgesamt sowie differenziert nach Ressort der jeweiligen nutzenden Behörden um Modernisierungen i.S.d. so genannten 60-40-Regel?
- Wie hat sich der Instandhaltungs- und Investitionsbedarf der Gebäude des BLB NRW, die nicht zum Verkauf oder Abriss vorgesehen sind, in Euro insgesamt sowie differenziert nach Ressort der jeweiligen nutzenden Behörden seit der ersten Ermittlung im Rahmen der Fortschreibungen entwickelt?
- Welche Werte weist die jährliche wertsichernde Instandsetzungsquote, gegliedert nach Nutzungsarten, insgesamt sowie differenziert nach Ressort der jeweiligen nutzenden Behörden jeweils seit ihrer ersten Ermittlung auf?
- Welche Instandsetzungskosten in Euro pro Jahr wurden nach derzeitigem Stand für die jeweils kommenden Jahre bis zum Ende des durch den BLB NRW gewählten Betrachtungszeitraums für die Gebäude des BLB NRW, die nicht zum Verkauf oder Abriss vorgesehen sind, insgesamt sowie differenziert nach Ressort der jeweiligen nutzenden Behörden ermittelt?
Dirk Wedel