Justizassistenz – Erste Eindrücke der Unterstützung der Gerichte durch Referendare und Referendarinnen in Nordrhein-Westfalen

Als erstes Bundesland in Deutschland bietet Niedersachsen qualifizierten Referendarinnen und Referendaren seit August 2020 eine tarifliche Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rahmen der Richterassistenz neben dem Referendariat an. Nach den beiden ersten Stationen besteht dadurch die Möglichkeit, in einem bezahlten einjährigen Nebenjob bei den Zivilgerichten, der Staatsanwaltschaft oder in der Verwaltungs-, Sozial-, Finanz-, beziehungsweise Arbeitsgerichtsbarkeit, einen vertieften Einblick in den Justizalltag bekommen.

Ein entsprechendes Pilotprojekt existiert seit Anfang 2021 auch beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Vergleichbar mit dem niedersächsischen Modell können damit Referendare, die sich einen Beruf in der Justiz vorstellen und dafür geeignet sein könnten, im Rahmen eines Nebenjobs von acht bis zehn Stunden eine ausgewählte Kammer am Landgericht oder einen ausgewählten Senat am Oberlandesgericht für die Dauer von bis zu einem Jahr bei der täglichen Arbeit, beispielsweise durch juristische Recherchen, bei der Bearbeitung und Organisation von Großverfahren oder durch die Erstellung von Entscheidungsentwürfen unterstützen und werden bei ihrer Arbeit vor Ort von einem Mentor betreut.

Auch das Oberlandesgericht Hamm sucht seit Ende 2021 Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen als wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Oberlandesgericht Hamm sowie an den Landgerichten Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen, Münster und Siegen sowie dem Amtsgericht Dortmund.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster und die Verwaltungsgerichte Aachen, Arnsberg, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster haben aktuell ebenfalls Stellen für Referendare als Unterstützung der Spruchkörper der Gerichte bei der rechtsprechenden Tätigkeit ausgeschrieben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie sind die ersten Erfahrungen mit der Justizassistenz in Nordrhein-Westfalen?
  2. Wie viele Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen haben bereits an den Projekten teilgenommen?
  3. Ist die Möglichkeit der Justizassistenz ausreichend publik gemacht worden und konnten alle ausgeschriebenen Stellen zeitnah besetzt werden?
  4. Wie wurde die Assistenz von den Richtern aufgenommen?
  5. Gibt es konkrete Pläne, die Richterassistenz auf weitere Gerichtsbezirke in Nordrhein-Westfalen auszudehnen?

Dr. Werner Pfeil