Keine weiteren Verzögerungen: Bezahlkarte für Asylleistungen muss in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich mit einer Bargeld-Grenze von 50 Euro umgesetzt werden!

I. Ausgangslage

Ende Januar 2024 haben sich 14 der 16 Bundesländer – darunter auch Nordrhein-Westfalen – auf ein länderübergreifendes Ausschreibungsverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für die Auszahlung staatlicher Leistungen für Asylbewerber verständigt. Für diese Ausschreibung haben die Bundesländer einheitliche Mindeststandards und Funktionen vorgegeben. Darüber hinaus sollen Zusatzfunktionen und mögliche Beschränkungen beim Einsatz der Bezahlkarte von den einzelnen Ländern selbst festgelegt werden. Der Zuschlag sollte Mitte Juni 2024 erfolgen.

Nach Aussage der Landesregierung besteht Einigkeit mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber, dass die Karte möglichst verbindlich und flächendeckend sowie mit möglichst einheitlichen Standards ausgerollt werden soll. Dies soll bürokratiearm und für die Kommunen einfach handhabbar und pragmatisch geschehen. Sobald das konkrete Ergebnis der Ausschreibung vorliegt, will die Landesregierung die erforderlichen Maßnahmen für eine zeitnahe Umsetzung ergreifen.

Konkrete Schritte zur Umsetzung oder ein Zeitplan sind in Nordrhein-Westfalen aber bisher nicht bekannt. Nach Medienberichten soll das Ergebnis der Ausschreibung erst Ende Juli 2024 feststehen. Sollte ein unterlegener Bewerber dagegen Beschwerde einlegen, käme es dann auch noch zu einem Nachprüfungsverfahren. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein rechnen mit einem Start der Bezahlkarte zwischen dem vierten Quartal 2024 und dem ersten Quartal 2025. Zudem bestehen in einigen Bundesländern Unstimmigkeiten hinsichtlich der Beschränkung von Bargeld-Abhebungen.

Der Deutsche Bundestag hat am 12. April 2024 mit dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen. Diese beinhaltet, dass unabhängig von der Art der Unterbringung die Leistungserbringung auch in Form der Bezahlkarte möglich wird. Damit wird eine sichere Rechtsgrundlage zur Einführung von Bezahlkarten geschaffen. So sollen Bargeldauszahlungen an Leistungsberechtigte eingeschränkt werden und damit der Verwaltungsaufwand bei den Kommunen minimiert werden.

Neben der Einführung eines unbürokratischen Verfahrens ist es ein wesentliches Ziel einer Bezahlkarte, Fehlanreize der Bargeldauszahlung für irreguläre Migration zu reduzieren wie z. B. Zahlungen an Schlepper. Deshalb ist die Bestimmung der Höhe des Bargeldbetrages, welcher innerhalb eines bestimmten Zeitraums an Geldautomaten und in Geschäften abgehoben werden kann, ein entscheidender Aspekt der Einführung von Bezahlkarten. Nur durch eine entsprechende Einschränkung kann die Geldüberweisung an ausländische Empfänger erschwert werden. Diese sollte nicht dem Ermessen der kommunalen Leistungsbehörden überlassen werden, sondern landes- und möglichst bundeseinheitlich geregelt werden.

Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 20. Juni 2024 in Berlin hat einen Beschluss zur Festlegung eines einheitlichen Barbetrags bei Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende gefasst. Demnach soll ein begrenzter Teil des Leistungssatzes von 50 Euro für jede volljährige Person bar zur Verfügung gestellt werden oder die Möglichkeit von begrenzten Bargeldabhebungen mit der Karte eröffnet werden. Dieser Beschluss wird aber durch Protokollerklärungen der Länder Bremen, Thüringen und Rheinland-Pfalz wieder in Frage gestellt.

Dies zeigt die Notwendigkeit, dass sich die Landesregierung eindeutig positioniert. Die Bezahlkarte für Asylleistungen muss in Nordrhein-Westfalen nach Abschluss des Vergabeverfahrens schnellstmöglich mit einer landeseinheitlichen Bargeld-Grenze von 50 Euro umgesetzt werden. Zudem müssen die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Einführung einer Bezahlkarte strukturell und finanziell unterstützt werden.


II. Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • die Bezahlkarte nach Abschluss des länderübergreifenden Vergabeverfahrens schnellstmöglich einzuführen,
  • gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden auf eine flächendeckende und landeseinheitliche Einführung der Bezahlkarte hinzuwirken,
  • dabei eine landeseinheitliche Höhe des verfügbaren Bargeldbetrages von 50 Euro vorzugeben sowie
  • die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Einführung einer Bezahlkarte strukturell und finanziell zu unterstützen.