KI in der Justiz schneller vorantreiben! Interdisziplinären Austausch fördern und Ein-fache praxistaugliche Vorschläge sofort umsetzen!

I. Ausgangslage

Die Digitalisierung der Justiz ist eine zentrale Voraussetzung für einen modernen und funktionsfähigen Rechtsstaat. Künstliche Intelligenz (KI) kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten, Prozesse zu beschleunigen, Ressourcen effizienter zu nutzen und Fachkräfte zu entlasten. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es bereits ambitionierte Projekte wie die Massenverfahrens-Assistenz mithilfe von KI oder das Generative Sprachmodell für die Justiz. Diese Projekte sind jedoch komplex und langwierig in Entwicklung und Umsetzung.

Gerade vor dem Hintergrund knapper personeller Ressourcen und wachsender Anforderungen braucht es aber auch kurzfristig umsetzbare, niedrigschwellige Lösungen, die den Arbeitsalltag der Justiz unmittelbar erleichtern. Viele KI-Anwendungen – etwa zur Dokumentensortierung, zur Vorbereitung von Schriftsätzen oder zur Beantwortung einfacher Standardanfragen – sind heute bereits technisch möglich, ohne in sensible Bereiche der richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Entscheidung einzugreifen.

Die Großprojekte, die in der Justiz mittlerweile angelaufen sind, sind begrüßenswert. Sie werden jedoch ihre Zeit benötigen, bis sie sich etablieren können. Deswegen muss die Landesregierung gleichzeitig Freiräume schaffen, damit die Justizbeschäftigten miteinander und zügig zu praxisnahen Lösungen kommen. Denn ein regelmäßiger interdisziplinärer Austausch ist entscheidend, wie es die FDP-Landtagsfraktion bereits in zahlreichen Anträgen gefordert hat. Ein fachlicher Austausch, der maßgeblich eine Bühne zur theoretischen Diskussion bereits bekannter Themen bietet, ist hierfür nicht zielführend.

Nach Einschätzungen aus der Praxis könnten spezifische Lösungen für einzelne Berufsgruppen bereits in wenigen Wochen entwickelt und eingesetzt werden, sofern es geeignete Austauschformate und Strukturen zur schnellen Umsetzung gäbe. Dafür benötigt es funktionstüchtige Plattformen, über die Anwender ihre Bedarfe direkt einbringen und gemeinsam mit technischen Expertinnen und Experten Lösungen entwickeln können. Ein interdisziplinärer Ansatz ist hier essenziell. Die Problemlagen unterscheiden sich je nach Berufsfeld und Rechtsgebiet erheblich. So können beispielsweise im Zivilrecht KI-Lösungen bei Massenverfahren sinnvoll sein, während im Strafrecht insbesondere bei der Sichtung großer Datenmengen, etwa in Wirtschaftsstrafverfahren, Potenziale liegen.

Einrichtungen wie die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW) oder der Think Tank „Legal Tech und KI in der Justiz NRW“ leisten bereits heute wichtige Arbeit, müssen aber personell besser ausgestattet werden, um Innovation zu beschleunigen.

In der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Leipzig wurden die Beschlüsse zum Pakt für den Rechtsstaat bekräftigt, der weitere Gelder für eine verbesserte Digitalisierung, eine Verschlankung von Verfahrensabläufen und eine deutliche personelle Stärkung der Justiz vorsieht. Eine Stärkung der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen und des Think Tank Legal Tech und KI in der Justiz NRW erfüllt sogar zwei der genannten Ziele.

Auch Schulungskonzepte müssen sich stärker an konkreten Arbeitsprozessen orientieren, statt sich auf theoretische und generalistische Inhalte zu konzentrieren. Technologien müssen durch zielgerichtete Workshops, Lernvideos und passgenaue Module für die jeweiligen Justizberufe praktisch erlebbar und anwendbar gemacht werden.

Die Justiz in Nordrhein-Westfalen muss ausreichend Ansprechpartner zur Verfügung stellen, an die sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Justizberufe ohne lange Wartezeiten mit ihren Fragen wenden können, um schnelle unbürokratische Hilfen zu bekommen. Standardanfragen können von einer KI selbst beantwortet werden. Hier können auch bestehende Modelle anderer Berufsbereiche als Vorbild dienen.

II. Beschlussfassung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • eine niederschwellige Austauschplattform zu KI-Themen für Justizangestellte anzubieten.
  • Anlaufstellen für alle Justizbereiche einzurichten, an die sich Anwenderinnen und Anwender mit ihren Vorschlägen und Ideen im Bereich KI/Digitalisierung in der Justiz wenden können.
  • für alle Justizbereiche spezifische technische Ansprechpartner zu etablieren, die die eingegangenen Vorschläge und Ideen prüfen und zeitnah umsetzen.
  • die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen und den Think Tank Legal Tech und KI in der Justiz NRW personell und sachlich besser aufzustellen.
  • interdisziplinären Austausch im Bereich KI und Digitalisierung zwischen Wirtschaft, Forschung und Justiz zu ermöglichen. Dazu soll unter anderem jährlich ein „Digitalkongress“ durchgeführt werden, der als Innovationsmesse und Austauschforum für Justiz, Technik, Wissenschaft und Praxis dient.
  • praxisnahe Schulungs- und Weiterbildungsunterlagen für alle Berufsgruppen der Justiz zu erarbeiten, die kontinuierlich aktualisiert werden.
  • eine landesweite Best-Practice-Datenbank aufzubauen, in der erfolgreiche KI-Projekte und Digitalisierungslösungen dokumentiert und zur Nachnutzung bereitgestellt werden.
  • einen KI-Assistenten für die Beantwortung von Standardfragen zur Nutzung von KI für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz zu entwickeln.