Erfolgreiche Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Justiz erfordern regelmäßigen Austausch – Fortsetzung des „KI- und Digitalisierungskongresses in NRW“ für die Justiz

I. Ausgangslage

Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Justiz ist ein wichtiges Zukunftsthema, wenn es um die Sicherstellung eines funktionsfähigen Rechtsstaats geht. Es steht für Schnelligkeit, Arbeitserleichterung, Zeitgewinn, Entlastung, kurz: Effizienz. Demgegenüber stehen Fachkräftemangel, wachsende Anzahl von Gerichtsverfahren, z.B. Masseverfahren, sowie der demografische Wandel mit der Folge von zu langer Verfahrensdauer und vermeidbaren Verfahrenseinstellungen.

Nüchtern muss festgestellt werden: Die technische und insbesondere die digitale Entwicklung schreitet immer schneller voran. Die EU strebt an, in den nächsten Jahren Europa zum globalen Vorreiter in Sachen Künstlicher Intelligenz (KI) zu entwickeln. Auch Deutschland forciert mit seiner nationalen KI-Strategie den Weg von „Künstlicher Intelligenz Made in Germany“ und hat zahlreiche Förderprogramme aufgelegt, um Deutschland zu einem führenden Standort für Künstliche Intelligenz zu machen.

Nordrhein-Westfalen darf dabei nicht nur Zuschauer, sondern muss Mitgestalter sein.

Gerade bei den Gerichten ergeben sich durch den Einsatz von KI und Digitalisierung enorme Effizienzzuwächse in gerichtlichen Entscheidungsprozessen. Der Einsatz von KI in gerichtlichen Entscheidungsprozessen muss jedoch unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze erfolgen. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar. Denn die in einen Programmcode transformierten Entscheidungsmaßnahmen sind grundsätzlich für den Nutzer einer Softwareanwendung unbekannt. Der Nutzer sieht nur das Ergebnis. Die Maßnahmen auf dem Weg zum Ergebnis sind für ihn meistens intransparent und nicht nachvollziehbar. Das macht die Nutzung von Algorithmen in der Rechtsordnung problematisch, aber nicht unmöglich.

Gedankenaustausch ist unabdingbar zum Gelingen von KI-Projekten!

Genau deswegen müssen der juristische Anwender mit den Wissenschaften aus den Bereichen Informatik und Ethik und der Wirtschaft zusammenkommen, um Lösungen auf offene Fragen zu finden, eingeschlagene Wege zu evaluieren und Erfolge weiterzuentwickeln.

Bereits jetzt gibt es Software-Lösungen, die erprobt werden – abgeschlossen ist die Vielzahl der Projekte jedoch noch nicht. Die Entwicklung ist ständig im Fluss und daher ist es wichtig, dass sich die Justiz in die Diskussionen zu dieser Thematik frühzeitig einbringt, um rechtssichere und gleichzeitig effiziente KI-Lösungen für den eigenen Bereich zu finden.

Am 23. Februar 2022 fand der erste Kongress zur Digitalisierung (in) der Juristenausbildung in Nordrhein-Westfalen („Legal Tech Fachkongress NRW“) statt. Die Gelder dafür wurden vom Landtag zur Verfügung gestellt. Der Kongress war ein großer Erfolg. Aber nicht nur die Juristenausbildung, die gesamte Justiz ist Gegenstand eines Transformationsprozesses durch Digitalisierung und der Anwendung von Künstlicher Intelligenz.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Dr. Werner Pfeil vom 7. Juli 2022 (Drucksache 18/171) nach einer Fortsetzung des Digitalisierungskongresses teilte die Landesregierung mit, dazu habe sie noch keine Meinung. Sie werde die juristischen Fakultäten in ihrem Bestreben, den Bereich Digitalisierung und Recht zu fördern, bekräftigen.

Inzwischen hat sich zumindest die schwarz-grüne Regierungsmehrheit aber offenbar eine Meinung zu einer Fortsetzung eines Digitalisierungskongresses in Nordrhein-Westfalen gebildet: Der FDP-Haushaltsänderungsantrag, im neuen Haushalt 175.000 Euro für einen weiteren Kongress bereitzustellen, erhielt keine Mehrheit.

Ein Digital- und KI-Kongress muss jährlich stattfinden!

In der Anhörung des Rechtsausschuss vom 18. Januar 2023 zum Thema Digitalisierung und KI in der Justiz wurde von allen anwesenden und benannten Sachverständigen ausnahmslos ein solcher jährlich stattfindender Digital- und KI-Kongress mit dem Ziel eines regelmäßigen Austauschs aller mit der Entwicklung von Digitalisierung und KI befassten Stellen und Personen in Nordrhein-Westfalen begrüßt und mit Nachdruck gefordert.

Der Austausch sei essentiell, weil es sich bei den Projekten der Digitalisierung und KI nicht um eine zentrale Angelegenheit handele, sondern um konkurrierende Projekte im Land bzw. aus den Ländern. Diese müssten daher verglichen und besprochen werden. Erfolge und Fehler bei der Entwicklung sollten daher allen Beteiligten zur Kenntnis gebracht werden. Die Digitalisierung und der Einsatz von KI in der Justiz gelinge nur dann, wenn Justiz, Wissenschaft und Wirtschaft zusammenarbeiteten. Dafür biete ein mehrtägiger Kongress einen geeigneten Rahmen, indem sich die Fachleute in Ruhe austauschen können.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Die Digitalisierung und der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Justiz sind das herausragende Zukunftsthema, dem sich Nordrhein-Westfalen nicht verschließen darf.
  • Digitalisierung und KI werden die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats sichern.
  • Ein Zusammentreffen von juristischen Anwendern, der Wissenschaft sowie der Wirtschaft wird die Entwicklung von KI in Deutschland und Nordrhein-Westfalen nur fördern.