Kinder- und Jugendkriminalität entgegnen – Mehr Prävention mit mehr Verbindlichkeit und Verantwortlichkeit verbinden
I. Ausgangslage
Die Kinder- und Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert und stellt Politik, Schulen, Jugendhilfe, Justiz und Kommunen vor neue Herausforderungen. Sowohl polizeiliche Hellfelddaten als auch aktuelle Dunkelfeldanalysen zeigen, dass bestimmte Formen von Gewalt- und Eigentumsdelinquenz zugenommen haben und sich in einzelnen Altersgruppen sowie räumlichen Bereichen besonders konzentrieren. Besonders auffällig sind dabei die deutlichen Zuwächse bei Gewaltdelikten in jüngeren Jahrgängen sowie geschlechtsspezifische Entwicklungen, die bislang wenig im Fokus politischer Maßnahmen standen. Gleichzeitig wird aus allen beteiligten Praxisfeldern übereinstimmend berichtet, dass viele Strukturen nicht mehr in der Lage sind, den Belastungen angemessen zu begegnen. Schulen berichten von zunehmenden Vorfällen körperlicher und psychischer Gewalt, wachsender Respektlosigkeit, von einer steigenden Zahl verunsicherter Lehrkräfte und Integrationsdefiziten. Jugendämter weisen darauf hin, dass freiwillige Hilfen oftmals nicht ausreichen, um problematische Verhaltensmuster frühzeitig zu korrigieren. Kommunen wiederum sehen sich mit sozialen Brennpunkten konfrontiert und sind angesichts angespannter Haushaltslagen gezwungen, Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit einzuschränken oder ganz abzubauen. Und nicht zuletzt beschreibt die Polizei eine steigende Zahl minderjähriger Tatverdächtiger in bestimmten Deliktbereichen sowie wiederkehrende Gruppendynamiken, die mit klassischen Präventionsansätzen nur begrenzt erreichbar sind.
Gleichzeitig ist es wichtig festzuhalten, dass der überwiegende Teil der Kinder und Jugendlichen nicht straffällig wird. Viele Entwicklungen im Jugendalter verlaufen normativ und die Mehrheit wächst aus anfänglichen Grenztestungen oder Regelverstößen heraus. Dies bestätigen sowohl Forschung als auch Praxis. Eine angemessene politische Reaktion muss daher differenzieren zwischen normalen Entwicklungsprozessen, frühzeitig zu korrigierenden Fehlentwicklungen und verfestigten delinquenten Mustern, die eine unmittelbare, konsequente Intervention erfordern. Die aktuellen Herausforderungen lassen sich nicht mit Einzelmaßnahmen oder sektoralen Zuständigkeiten bewältigen. Erforderlich ist ein abgestimmtes Vorgehen aller relevanten Akteure – von Schule und Jugendhilfe über Polizei und Justiz bis hin zu kommunalen Trägern und Präventionsangeboten. Dabei ist es entscheidend, präventive Ressourcen zu stärken, verbindliche Interventionsmechanismen zu etablieren und alternative Wege für jene Jugendlichen zu schaffen, die trotz vielfältiger Hilfen wiederholt schwere Straftaten begehen.
Vor diesem Hintergrund ist es zwingend notwendig, die Präventionsarbeit in Nordrhein-Westfalen neu aufzustellen und auf eine moderne, koordinierte und verbindliche Grundlage zu stellen. Prävention darf kein freiwilliges Angebot sein, sondern muss als staatliche Kernaufgabe anerkannt und ausgestattet werden.
Prävention stärken: Bildung, Struktur und sinnvolle Freizeit als Schutzfaktoren
Viele Kinder und Jugendliche wachsen heute in Umfeldern auf, in denen ihnen stabile Tagesstrukturen, verlässliche Erziehungsberechtigte und sinnvolle Freizeitangebote fehlen. Gerade deshalb ist der schulische Ganztag als präventives Instrument von besonderer Bedeutung. Um dieses Potenzial zu heben, müssen Ganztagsangebote personell wie inhaltlich deutlich weiterentwickelt werden. Sie benötigen ausreichend qualifizierte pädagogische Fachkräfte in Vollzeit, damit Kinder und Jugendliche beständig begleitet und gefördert werden können. Ergänzend braucht es ein breites Spektrum an Sport-, Kultur- und Kreativangeboten, die ein attraktives und förderliches Umfeld schaffen. Programme zur Gewaltprävention, Medienbildung, Sprachförderung und Förderung sozialer Kompetenzen sollten fester Bestandteil des Ganztags sein, ebenso wie die regelmäßige Einbindung externer Expertinnen und Experten aus Bereichen wie Digitalisierung, Wirtschaft und Konfliktmanagement.
Ein wirksamer Ganztag zeichnet sich darüber hinaus durch klare Tagesstrukturen, nachvollziehbare Regeln und ein pädagogisch getragenes Alltagsmanagement aus. Zudem sollte eine enge Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Schulpsychologie, Vereinen, Polizei und freien Trägern sichergestellt werden, um Kinder frühzeitig und umfassend zu unterstützen. Forschungsergebnisse zeigen, dass Kinder, die solche verlässlichen und vielfältigen Angebote erhalten, später seltener delinquent werden. Prävention beginnt daher bei den Angeboten, die Schülerinnen und Schülern täglich Struktur, Förderung und Orientierung geben.
Ein handlungsfähiger Staat greift früh ein, bevor Fehlentwicklungen sich verfestigen und Freiheit durch Repression eingeschränkt werden muss. Wer früh stärkt, begleitet und klare Erwartungen formuliert, verhindert spätere Strafverfahren, Zwangsmaßnahmen und Freiheitsentzug. Prävention ist damit der freiheitlichste und zugleich wirksamste Weg, Sicherheit zu gewährleisten – im Interesse der Betroffenen wie der gesamten Gesellschaft.
Leichter Delinquenz früh begegnen: Verbindliche Jugendhilfemaßnahme
In Studien wird eine Zunahme von leichter Delinquenz – etwa Schulschwänzen, kleinere Sachbeschädigungen oder wiederholte Regelverstöße – beschrieben. Gleichzeitig berichten Fachkräfte, dass bestehende Unterstützungsangebote häufig nicht greifen, weil sie freiwillig sind und sowohl Eltern als auch Kinder sich ihnen entziehen können. Damit wertvolle Zeit nicht verloren geht, muss Nordrhein-Westfalen eine zusätzliche, verbindliche Interventionsstufe schaffen. Der strukturierte Ganztag sollte künftig als Jugendhilfemaßnahme eingesetzt werden können, wenn Kinder oder Jugendliche wiederholt auffällig werden, Schulabsentismus besteht, Familien erkennbar überfordert sind oder erste Anzeichen von Delinquenz auftreten. Diese Maßnahme dient der Stabilisierung und Förderung. Sie stellt sicher, dass Kinder am Nachmittag nicht unbeaufsichtigt sind, sondern an festen Lern-, Sport- und Freizeitmodulen teilnehmen und in einem geregelten Rahmen begleitet werden. Diese Stabilisierung dient schließlich auch der Vermeidung von Bildungsabbrüchen und belegt damit nicht nur ein präventions- und bildungspolitisches Interesse, sondern stellt auch eine wirtschaftspolitische Investition dar. Ein verpflichtender Ganztag ermöglicht zudem regelmäßige soziale Kontakte in einem geschützten Umfeld, unterstützt individuelle Förderung und verhindert, dass sich Kinder in problematische Peergroups absetzen. Er kann ihnen verlässliche Bezugspersonen bieten und stärkt ihre Kompetenzen, bevor Fehlentwicklungen sich verfestigen. Erfahrungen anderer Länder zeigen, dass strukturierte Tagesabläufe ein wirksames Mittel darstellen, um frühe Verhaltensauffälligkeiten aufzufangen und positiv zu beeinflussen. Dabei ist ein verpflichtender Ganztag nur eine von mehreren Möglichkeiten, verpflichtende und freizeitgestaltende Jugendhilfemaßnahmen auszugestalten. Disziplinübergreifende Fallkonferenzen sollen individuell nach Möglichkeiten und Maßnahmen suchen, Bezugspersonen und positive Vorbilder für Kinder zu etablieren, zum Beispiel auch durch Praktika in Betrieben und Sportangebote.
Dauerhaft regelwidriges Verhalten erkennen und konsequent bearbeiten: klare Abläufe, verbindliche Zusammenarbeit
Während viele Jugendliche Regelverstöße im Laufe ihrer Entwicklung überwinden, gibt es eine kleinere Gruppe, bei der sich Muster von wiederholter Aggression und deutlicher sozialer Problematik zeigen. Für diese jungen Menschen reichen klassische Hilfen oft nicht aus. In Nordrhein-Westfalen wird der Umgang mit solchen Fällen allerdings häufig durch unklare Zuständigkeiten und fehlende verbindliche Abläufe erschwert. Dadurch gehen wertvolle Zeit und Interventionsmöglichkeiten verloren.
Ein kontinuierliches Monitoring des Entwicklungsverlaufs ermöglicht es, Fortschritte wie Rückschritte nachvollziehbar zu dokumentieren. Durch klar definierte Interventionsstufen wird festgelegt, wann welche Maßnahmen zum Einsatz kommen und welche Konsequenzen bei Nicht-Mitwirkung erfolgen. Eltern müssen verbindlich in diesen Prozess einbezogen werden, um Verantwortung und Unterstützung gleichermaßen sicherzustellen. Durch vollständige Dokumentation aller ergriffenen Maßnahmen entsteht schließlich eine belastbare Grundlage für die Jugendgerichte. Erst wenn ersichtlich ist, dass ein breites Netz an Unterstützungsangeboten ohne Wirkung blieb, können Gerichte auf dieser Grundlage angemessene, zielgerichtete und verhältnismäßige Maßnahmen anordnen. Dies erhöht Transparenz, Rechtssicherheit und Effektivität. Schon im Rahmen des Erkennens von dauerhaft regelwidrigen Verhaltens sollte außerdem die Möglichkeiten geprüft werden, die Erziehungsberechtigten auf ihre Erziehungspflichten hinzuweisen und dauerhafte Verstöße gegen die Erziehungspflicht zu sanktionieren. Denkbar sind etwa Streichungen von staatlichen Leistungen wie etwa dem Kindergeld und die verpflichtende Teilnahme an Erziehungskursen, mit Sanktionierung bei Verstößen.
Alternativen zum Jugendstrafvollzug entwickeln: Letzte-Chance-Bootcamps für Intensivtäter
Für eine sehr kleine, klar abgrenzbare Gruppe junger Menschen greifen die bestehenden Hilfen der Jugendhilfe und Prävention bislang nicht ausreichend. Diese Jugendlichen sind häufig durch komplexe Problemlagen, wiederholte Straffälligkeit und eine zunehmende Gewaltbereitschaft geprägt. Bevor in solchen Fällen der Jugendstrafvollzug zum letzten Mittel wird, braucht es zusätzliche, passgenaue und wirksame Angebote, die pädagogische Intervention mit klaren Strukturen und einem hohen Maß an Verlässlichkeit verbinden. International haben sich hierfür strukturierte, intensiv begleitete Programme bewährt, etwa bootcamp-orientierte Ansätze wie das französische Modell des „Encadrement Militaire Adapté“. Diese Programme setzen auf einen verbindlichen Tagesablauf, gezielte Förderung sozialer Kompetenzen, Sport und körperliche Aktivität, praktische handwerkliche und berufliche Orientierung sowie konsequente Teamarbeit. Sie werden von pädagogischem und psychologischem Fachpersonal getragen und durch eine verpflichtende Nachbetreuung ergänzt, die für nachhaltige Verhaltensänderungen von zentraler Bedeutung ist.
Ein vergleichbares Angebot in Nordrhein-Westfalen sollte als ernsthafte und realistische Alternative zum Jugendstrafvollzug ausgestaltet sein. Die Teilnahme eröffnet betroffenen Jugendlichen eine letzte Chance, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und einen stabilen Weg jenseits von Haft einzuschlagen. Zugleich macht der Staat deutlich, dass er vor einem Freiheitsentzug alle unterstützenden und entwicklungsorientierten Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Ein solches Programm würde die bestehenden Hilfen sinnvoll ergänzen, die Jugendgerichtsbarkeit entlasten und insbesondere Intensivtätern eine klare, strukturierte Perspektive eröffnen. Es trägt dem Bewusstsein Rechnung, dass auch junge Menschen mit schwerwiegenden Fehlentwicklungen über Entwicklungspotenziale verfügen, die durch konsequente, verbindliche und zugleich fördernde Unterstützung aktiviert und gestärkt werden können.
Eine Strafandrohung kann bei Jugendlichen zudem nur dann einen Einfluss auf die Tatbegehung haben, wenn sie damit rechnen müssen, dass die Strafandrohung umgesetzt wird. Gerade hier schlagen die Anzahl der offenen Ermittlungsverfahren und die lange Verfahrensdauer besonders deutlich zu Buche. Es ist entscheidend, Strafverfahren zeitnah und zügig durchzuführen. Wenn es bereits äußerst unwahrscheinlich ist, dass eine Tat überhaupt durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird und - wenn überhaupt - erst in weiter Zukunft eine Strafe zu erwarten ist, kann die Strafandrohung im Bereich der Jugendkriminalität keine abschreckende Wirkung mehr entfalten.
II. Beschlussfassung
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- ein landesweites Qualitätsrahmenkonzept für den Ganztag zu entwickeln, das verbindliche Standards für Personalqualifikation, Angebotsvielfalt, Betreuungsschlüssel, Raumkonzepte und Kooperationsstrukturen festlegt.
- die Offene Ganztagsschule und den weiterführenden Ganztag personell deutlich zu stärken, insbesondere durch die Förderung von vollzeitnah beschäftigten Fachkräften und multiprofessionellen Teams.
- den Ausbau von Sport-, Kultur-, Musik-, Kreativ- und sonstigen Angeboten im Ganztag gezielt zu fördern, indem Kooperationen zum Beispiel mit Vereinen, Jugendverbänden, freien Trägern und Kulturinstitutionen strukturell erleichtert und finanziell unterstützt werden.
- Programme zur Gewaltprävention, Medienkompetenz, Demokratieförderung und Förderung sozialer Kompetenzen verbindlich zu verankern und ihre Umsetzung landesweit sicherzustellen.
- den Einsatz externer Expertinnen und Experten – etwa zu Digitalisierung, KI, Wirtschaftswissen, Ernährung oder Konfliktlösung – durch geeignete Finanzierungsmodelle und administrative Vereinfachungen zu ermöglichen.
- die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass ein strukturierter, verpflichtender Ganztag als Jugendhilfemaßnahme angeordnet werden kann, wenn wiederholte Auffälligkeiten, Schulabsentismus oder erste Formen delinquenten Verhaltens vorliegen.
- die schulische Sozialarbeit und Schulpsychologie flächendeckend auszubauen, um Kinder frühzeitig erreichen und unterstützen zu können.
- Kommunen beim Ausbau offener Kinder- und Jugendarbeit finanziell zu stärken, damit Jugendtreffs, Streetwork und mobile Jugendarbeit nicht weiter eingeschränkt werden müssen.
- ein verbindliches System interdisziplinärer Fallkonferenzen einzuführen, an denen Schule, Jugendhilfe, Schulpsychologie, Polizei und – falls erforderlich – Familiengericht beteiligt sind, um Fälle wiederholter oder verfestigter Auffälligkeiten abgestimmt zu bearbeiten.
- ein einheitliches, landesweites Dokumentations- und Monitoringverfahren zu entwickeln, das sicherstellt, dass alle ergriffenen Hilfen, Maßnahmen und Entwicklungen nachvollziehbar erfasst und für Gerichte sowie beteiligte Institutionen zugänglich sind.
- verbindliche Interventionsstufen zu definieren, die festlegen, welche Schritte in welcher Reihenfolge erfolgen und wie mit Nicht-Mitwirkung oder Rückfällen umzugehen ist.
- Eltern bei allen Maßnahmen verbindlich einzubeziehen und hierfür klare Mitwirkungs- und Rückmeldepflichten sowie Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Denkbar sind etwa Streichungen von staatlichen Leistungen wie etwa dem Kindergeld und die verpflichtende Teilnahme an Erziehungskursen, mit Sanktionierung bei Verstößen.
- zu prüfen, ob im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 07.10.25, Az. 3 StR 11/25) die Möglichkeiten zur Sanktion von Erziehungsberechtigten ausreichend oder Rechtsänderungen notwendig sind.
- die Justiz so auszustatten, dass Jugendgerichte frühzeitig und auf Grundlage eines vollständigen Maßnahmenverlaufs angemessen reagieren können, einschließlich spezialisierter Verfahrenswege für Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter. Das umfasst auch die Schaffung zusätzlicher Stellen für Staatsanwälte zur Beschleunigung der Ermittlungsverfahren.
- Pilotprojekte für „Letzte-Chance-Bootcamps“ nach international erprobten Modellen in Nordrhein-Westfalen innerhalb von zwei Jahren zu entwickeln, die beispielsweise intensive Tagesstruktur, sozialpädagogische Begleitung, berufliche Orientierung, körperliche Aktivität und verbindliche Nachbetreuung miteinander verbinden.
- diese Programme als Alternativen zum Jugendstrafvollzug zu erproben, wenn zuvor dokumentierte Hilfen und Maßnahmen ohne ausreichende Wirkung geblieben sind und die Jugendlichen einer freiwilligen Teilnahme zustimmen.