Kinderschutz in Theorie und Praxis stärken: Eine Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen einrichten
I. Ausgangslage
Trotz der Aufdeckung der vielen Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder in den letzten Jahren ist sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der heutigen Zeit vielfach noch ein Tabuthema. Viele Kinder mussten über Jahre Gewalt erfahren, ohne dass es in der Kindertagesstätte oder beim Jugendamt aufgefallen wäre. Grund sind häufig mangelnde Kenntnisse der Fachkräfte, die in Ausbildung oder Studium nicht auf eine mögliche Gefährdung vorbereitet wurden und somit in einer konkreten Gefährdungssituation nicht wissen, wie sie reagieren und wie sie damit umgehen sollen.
Der Vermittlung von Wissen und die Aufklärung über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommt daher eine große Bedeutung zu. Denn gut ausgebildete und engagierte Fachkräfte sind Dreh- und Angelpunkt eines guten und wirksamen Kinderschutzes. Sie brauchen Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen und den Mut, Verdachtsfällen auch nachzugehen. Damit sie in Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen oder in Jugendämtern Kinder mit Gefährdungspotential besser ausfindig machen können, sollten die dafür erforderlichen Kompetenzen noch stärker zum Bestandteil relevanter Studiengänge und beruflicher Ausbildungen gemacht werden. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, dass nicht nur genügend Lehrende zur Verfügung stehen, sondern auch, dass Erfahrungen aus der Praxis bei der Vermittlung von Wissen Berücksichtigung finden.
Professioneller Kinderschutz braucht eine gute wissenschaftliche Basis und gut ausgebildete Handelnde. Interdisziplinäres Fachwissen über den professionellen Umgang mit Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch und Kindesmisshandlung ist in Studiengängen, die auf eine Tätigkeit mit Familien und Kindern vorbereiten, unerlässlich.
Mit der Einrichtung einer Professur für Kinderschutz und Kinderrechte sollen diese Themenbereiche in Nordrhein-Westfalen in Theorie und Praxis gestärkt werden. Dabei gilt es, auch interdisziplinäre Perspektiven in den Blick zu nehmen und die Vernetzung in der Wissenschaft auszubauen. Darüber hinaus soll die Professur den Austausch über die Einbeziehung von Kinderschutzthemen in relevanten Studiengängen anstoßen. Die in den vergangenen Jahren aufgebauten Kinderschutzstrukturen in Nordrhein-Westfalen sollen sinnvoll eingebunden werden, um im lokalen Verbund mit den Akteuren vor Ort pragmatische Lösungen zu finden, mit dem Ziel, das Wissen in die Breite der Gesellschaft zu tragen.
II. Beschlussfassung
Der Landtag beauftragt die Landesregierung, aus vorhandenen Mitteln eine Professur für Kinderschutz und Kinderrechte zu ermöglichen, die an einer Hochschule des Landes Forschung und Lehre sowie den wissenschaftlichen Austausch in den Bereichen stärkt, den Austausch über Kinderschutzthemen in relevanten Studiengängen anstößt und die bestehenden Kinderschutzstrukturen in Nordrhein-Westfalen einbindet. Die entsprechende Hochschule möge in Öffentlichkeit und Fachwelt über die Einrichtung der Professur informieren und diese bewerben.