Rechtsstaatlichkeit auch in Nordrhein-Westfalen umsetzen – Störer müssen für provozierte Einsätze der Polizei und Folgen ihrer Straftaten zahlen

I. Ausgangslage

In Zeiten der Krise und damit verbundenen Unsicherheiten steht die Politik in der Pflicht, alles zu tun, um unnötige Belastungen für die Bevölkerung zu vermeiden. Zu dieser Pflicht gehört insbesondere, die Bevölkerung vor Eingriffen in ihren Alltag, vor Straftaten und den damit verbunden Folgen zu schützen.

Radikale Klimagruppen, wie die „Letzte Generation“, haben 2022 mit öffentlichkeitswirksamen „Protestaktionen“ für Schlagzeilen gesorgt, viel Geld generiert und führen ihren Weg 2023 weiter. Ihr Weg besteht darin, durch das Begehen von Straftaten u. a. durch das Blockieren von Straßen (Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung) auf ihre Ziele aufmerksam zu machen. Ihre Aktionen verursachen regelmäßig erhebliche sowie kostenintensive Polizeieinsätze, binden Ressourcen der Einsatzkräfte und stören das friedliche Zusammenleben sowie den Alltag der Menschen in unserem Land. In der Regel verhindern sie, dass Menschen zur Arbeit kommen oder Krankentransporte durchgeführt werden können. Innenminister Herbert Reul mahnt bereits zur Wachsamkeit und äußerte Sorge vor weiteren Aktionen.

So haben sich am 27. Februar 2023 Mitglieder der „Letzten Generation“ in Köln auf der Schilderbrücke über der Stadtautobahn (B 55a) als auch auf der Straße des 17. Juni festgeklebt. An diesem Tag streikte der öffentliche Nahverkehr. Spezialkräfte der Polizei mussten eingesetzt werden, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.

Bei der „Letzten Generation“ werden vorsätzlich Straftaten angekündigt und schließlich begangen. Somit handeln sie als Störer und müssen die Kosten für vorsätzlich verursachte Polizeieinsätze auch bezahlen.

Bundesländer wie Hessen, Bayern und Sachsen-Anhalt stellen den Verursachern von solchen Blockaden mittlerweile die Kosten für die Polizeieinsätze in Rechnung. Dies wird von der Polizeigewerkschaft in Nordrhein-Westfalen begrüßt. Auch die Kölner CDU-Politikerin Serap Güler spricht sich für hohe Bußgelder für radikale Klimaaktivisten aus. In Nordrhein-Westfalen bleiben die Kosten für die Polizeieinsätze gegen radikale Klimagruppen, deren Mitglieder Straßen blockieren, an der Allgemeinheit hängen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern werden den Blockierern in Nordrhein-Westfalen keine Kosten für die Polizeieinsätze in Rechnung gestellt.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Die Politik steht in der Pflicht, verantwortungsvoll mit den Steuergeldern in Nordrhein-Westfalen umzugehen,
  • die Folgen der Polizeipflicht in Nordrhein-Westfalen gilt für jeden unabhängig der Gesinnung sowie der verfolgten politischen Ziele,
  • durch das Begehen von Straftaten und dem vorsätzlichen Hervorrufen sowie Provozieren von Polizeieinsätzen wird die Gesellschaft unmittelbar belastet,
  • wer Straftaten begeht, muss auf allen Ebenen für ihre Folgen einstehen und aus Respekt vor redlichen Menschen die Konsequenzen des Rechtsstaats spüren.

Die Landesregierung wird beauftragt,

  • dafür Sorge zu tragen, dass Störer in Nordrhein-Westfalen die Kosten für die durch sie begangenen Straftaten und herbeigeführten Polizeieinsätze tragen müssen,
  • diese verursachten Kosten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unverzüglich und konsequent einzutreiben.