Kodifizierung von Anwaltsrechten
Ein ausreichender Schutz der Anwaltschaft ist die Basis eines funktionierenden Rechtsstaates. Daher ist es mit Besorgnis zu beobachten, dass es in den vergangenen Jahren innerhalb Europas vermehrt zu Übergriffen auf Anwältinnen und Anwälte gekommen ist. Diese reichen von Nötigung und Drohung auch zu Überwachung, Verschwinden und Mordfällen. In Deutschland warnt der Deutsche Anwaltsverein (DAV) schon seit längerem vor Ausspähung durch Spionagesoftware und hat nun das Bundesinnenministerium um Aufklärung gebeten, inwieweit eine deutsche Nutzung solcher Programme in den Grenzen des Rechtsstaats überhaupt möglich ist und wie die Anwaltschaft vor Ausspähung aus dem Ausland geschützt wird. Ein neues Instrument ist daher erforderlich, um einen effektiven Schutz des Anwaltsberufs zu garantieren. Dieses ist nun in Form einer Konvention des Europarates zu Anwaltsrechten geplant.
Der DAV hat sich in einer gemeinsamen Stellungnahme der Ausschüsse Berufsrecht, Europa und Menschenrechte zu dem geplanten Abkommen geäußert. Darin werden die Bestrebungen des Europarates, Anwaltsrechte auf internationaler Ebene zu kodifizieren, begrüßt, und erste aus Verbandssicht grundlegende Elemente (etwa zum Anwendungsbereich) dargelegt. Der DAV setzt sich insbesondere für den verbindlichen Charakter eines solchen Rechtsinstruments ein. Die Bundesrechtsanwaltskammer betont die Bedeutung der klaren Definition des Anwaltsberufs und der Unabhängigkeit von Anwaltsorganisationen und damit der Anwaltschaft.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie beurteilt die Landesregierung die europäischen Bestrebungen zum Schutz der Anwaltschaft?
- Wie beurteilt die Landesregierung die deutschen Stellungnahmen?
- War die Landesregierung an der Ausarbeitung des Entwurfs der Konvention des Europarates zu Anwaltsrechten beteiligt?
- Sieht die Landesregierung bei dem Entwurf Änderungsbedarf?
- Fehlen aus Sicht der Landesregierung weitere Schutz- respektive Sanktionsvorschriften?
Dr. Werner Pfeil