Konzepte des Projekts „Zukunft des BLB NRW“
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) ist ein teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen und hat gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 des Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetzes die Aufgabe, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte für Zwecke des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten und dabei die baupolitischen Ziele des Landes zu beachten.
Die Landesregierung beschloss am 11.09.2018 ein Maßnahmenpaket, das unter anderem eine strukturelle Reform des BLB NRW zum Gegenstand hat (vgl. Vorlage 17/1482). Seit Ende des Jahres 2018 wurde im BLB NRW auf Grundlage des Erlasses „Leitlinien für die Zukunft des BLB NRW“ im Rahmen des Projekts „Zukunft des BLB NRW“ ein breites Thementableau konzeptionell und unter enger Begleitung durch die Fachaufsicht BLB-intern ausgearbeitet (Vorlage 17/4413).
Insgesamt wurden dem Finanzministerium 43 Konzepte vorgelegt, darunter je nach Komplexität der 23 Aufgabenstellungen aus dem Erlass „Leitlinien für die Zukunft des BLB NRW“ 23 Grundlagenpapiere, ein Grobkonzept und 19 Feinkonzepte. Die finalen Konzepte umfassten oft deutlich über 100 Seiten, hinzu kommen noch diverse Anlagen. Insgesamt wurden weit über 1700 Seiten finales Konzeptpapier zuzüglich umfangreicher Anlagen vorgelegt (Vorlage 17/6728, Seite 9 des Abschlussberichts zur Umsetzung des Erlasses „Leitlinien für die Zukunft des BLB NRW“). Sukzessive wurden die jeweils durch die Fachaufsicht freigegebenen Konzepte seit 2019 in die Praxis überführt (Vorlage 17/6728, Seite 5 des Abschlussberichts zur Umsetzung des Erlasses „Leitlinien für die Zukunft des BLB NRW“). Am 15.05.2021 waren alle finalen Konzepte freigegeben (vgl. Vorlage 17/6728, Seite 9 des Abschlussberichts zur Umsetzung des Erlasses „Leitlinien für die Zukunft des BLB NRW“).
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welchen jeweiligen Gegenstand hat jedes der 43 vom BLB NRW vorgelegten finalen Konzepte?
- Welchen Gegenstand haben gegebenenfalls die jeweiligen Anlagen zu den jeweiligen finalen Konzepten?
- Welchen Seitenumfang haben jeweils die finalen Konzepte sowie gegebenenfalls ihre jeweiligen Anlagen?
- Wann wurden die jeweiligen Konzepte vom Ministerium der Finanzen jeweils freigegeben?
- Inwieweit sind die Konzepte für den BLB NRW, die Fachaufsicht, die nutzenden Behörden und gegebenenfalls Dritte unmittelbar oder mittelbar verbindlich?
Dirk Wedel