Kurzfristig günstigere Strompreise für die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft – Eine kosteneffizientere Alternative zum Industriestrompreis
I. Ausgangslage
Hohe Energiekosten und insbesondere die im internationalen Vergleich außergewöhnlich hohen Strompreise stellen in Deutschland einen gravierenden Standort- und Wettbewerbsnachteil dar. Sie belasten nicht nur energieintensive Industriebetriebe, sondern die gesamte Breite der Wirtschaft – vom Mittelstand über das Handwerk bis hin zu Dienstleistungsunternehmen – und führen zugleich zu erheblichen Mehrkosten für private Haushalte.
Deutschland weist seit Jahren einen der höchsten Strompreise in Europa auf. Für Unternehmen gehören die Energiekosten – neben Bürokratiebelastung und Fachkräftemangel – inzwischen zu den zentralen wirtschaftlichen Herausforderungen. Das Energiewende-Barometer der Deutschen Industrie- und Handelskammer zeigt, dass 41 Prozent aller Unternehmen und sogar 63 Prozent der Industriebetriebe die hohen Energiepreise als maßgeblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber internationalen Konkurrenten ansehen. Mehr als jedes zweite große Industrieunternehmen schränkt aufgrund der hohen Energiekosten seine Produktion im Inland bereits ein oder plant dies zu tun. Nordrhein-Westfalen ist als energieintensives Industrieland hiervon in besonderem Maße betroffen. Die hohen Energiekosten beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen insgesamt und gefährden langfristig Wachstum, Innovation und Wohlstand.
Vor diesem Hintergrund ist eine grundlegende Rückkehr zu einer marktwirtschaftlich geprägten, auf Kosteneffizienz ausgerichteten Energiepolitik erforderlich, wie auch der Monitoringbericht zum Stand der Energiewende und eine Studie von Frontier Economics bestätigen. Zu den notwendigen Reformschritten zählen insbesondere die Modernisierung des Strommarktdesigns, etwa durch die Einführung eines technologieoffenen Kapazitätsmechanismus, eine bessere räumliche Koordination von Erzeugung, Speichern, Netzen und Verbrauchern, die Verschlankung des Förder- und Subventionsregimes sowie eine konsequente Digitalisierung des Energiesystems. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die strukturellen Ursachen hoher Strompreise zu beheben und die Energieversorgung langfristig bezahlbar, sicher, klimafreundlich und wettbewerbsfähig zu gestalten.
II. Handlungsbedarf
Derartige strukturelle Reformen sind zwar dringend notwendig, doch zugleich ist festzustellen, dass ihre volle Wirkung überwiegend erst mittel- bis langfristig eintreten kann. Viele Unternehmen stehen jedoch bereits heute unter massivem wirtschaftlichem Druck. Die anhaltend hohen Energiepreise verschärfen eine ohnehin angespannte konjunkturelle Lage und tragen dazu bei, dass zahlreiche Betriebe Investitionen zurückstellen, Produktionskapazitäten abbauen oder ihre Geschäftstätigkeit ganz einstellen müssen. Dies spiegelt sich in den Arbeitslosenstatistiken und auch in der Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen in Nordrhein-Westfalen wider: Die Amtsgerichte meldeten allein im dritten Quartal 2025 mit 1.742 Anträgen einen Zehn-Jahres-Höchststand. Für viele Betriebe besteht die reale Gefahr, dass sie die notwendige Zeit bis zum Wirksamwerden grundlegender Reformen der Energiepolitik wirtschaftlich nicht mehr überbrücken können.
Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass Unternehmen zunehmend einen staatlich subventionierten Industriestrompreis oder sogar eine Ausweitung des von der Europäischen Union vorgesehenen Rahmens, also eine über drei Jahre und die Hälfte des Verbrauchs hinausgehende Subvention, fordern. Ein solcher Industriestrompreis weist jedoch erhebliche systematische Nachteile auf. Zum einen würde er nur durch umfangreiche staatliche Subventionen in Milliardenhöhe finanzierbar sein und damit erhebliche Belastungen für öffentliche Haushalte verursachen. Dies steht im Widerspruch zum Ziel einer dauerhaft kosteneffizienten und marktwirtschaftlichen Energiepolitik und birgt die Gefahr neuer Fehlanreize und dauerhafter Abhängigkeiten von staatlicher Unterstützung. Zum anderen adressiert ein Industriestrompreis ausschließlich einen begrenzten Kreis großer Industrieunternehmen. Selbst diese Unternehmen erhalten jedoch nach aktueller Ausgestaltung nur bis zu 50 Prozent ihres Stromverbrauchs über einen begrenzten Zeitraum von drei Jahren zum subventionierten Preis von
5 Cent/kWh. Zudem erfolgt diese Subvention nur unter Auflage, dass mindestens die Hälfte des erhaltenen Beihilfebetrags in Dekarbonisierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen investiert werden muss, was neben einem Eingriff in die unternehmerische Freiheit auch einen zusätzlichen Bürokratieaufwand aufseiten von Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen bedeuten wird. Kleine und mittlere Unternehmen, das Handwerk, der Dienstleistungssektor sowie private Haushalte, die ebenfalls massiv unter den hohen Strompreisen leiden, würden hiervon nicht profitieren. Eine solche selektive Entlastung greift daher zu kurz und verfehlt das Ziel, die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft wirksam zu entlasten.
Neben einer dringend gebotenen, weitestgehenden Absenkung aller staatlichen Bestandteile der Energiepreise – insbesondere von Steuern, Abgaben und Umlagen – bedarf es kurzfristig vor allem einer wirksamen Antwort auf die sogenannten Dunkelflauten. In diesen Zeiten steht günstiger Strom aus erneuerbaren Energien aufgrund fehlender Sonneneinstrahlung und Windleistung nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Mangels ausreichender steuerbarer Ersatzkapazitäten in Form moderner Gaskraftwerke sowie eines bislang unzureichenden Ausbaus von Energiespeichern kommt es in solchen Situationen regelmäßig zu extremen Preisspitzen am Strommarkt. Dann müssen selbst die ineffizientesten und teuersten Anlagen zur Deckung der Nachfrage eingesetzt werden und setzen als Grenzkraftwerke den Preis in der Merit Order, was zu erheblichen Belastungen für Unternehmen und private Haushalte führt.
Eine pragmatische und kurzfristig umsetzbare Antwort auf dieses Problem besteht darin, in klar definierten Marktlagen auf die steuerbaren Kraftwerkskapazitäten der ohnehin zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit vorgehaltenen und einsatzbereiten Steinkohlekraftwerke zurückzugreifen und mithilfe ihrer Kapazitäten das Angebot am Strommarkt auszuweiten. Diese Anlagen befinden sich bereits heute dauerhaft in der Netzreserve, deren Kosten über die Netzentgelte finanziert werden. In der deutschen Netzreserve stehen nach Angaben der Bundesnetzagentur Kraftwerke mit einer elektrischen Leistung von insgesamt rund 8,5 Gigawatt zur Verfügung, von denen etwa drei Viertel Steinkohleanlagen sind. Die übrigen Kapazitäten entfallen auf Erdgas- und Mineralölkraftwerke. Gerade die Steinkohleanlagen können dabei vergleichsweise kosteneffizient Strom erzeugen. Bisher kam diesen Anlagen schon einmal während der Energiekrise auf Grundlage des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes (EKBG) ein stabilisierender und preisdämpfender Einsatz zu. Diese Regelung lief jedoch im Frühjahr 2024 aus.
Eine vergleichbare, klar begrenzte Regelung wäre auch aktuell denkbar, um diesen Kraftwerken temporär eine Marktteilnahme zu ermöglichen. Neben einer rein marktwirtschaftlich gesteuerten Teilnahme kann ein solches Instrument auch an objektive Marktsignale geknüpft werden, etwa an das Überschreiten definierter Preisschwellen am Day-Ahead-Markt. In jedem Fall sollte diese Maßnahme ausdrücklich zeitlich befristet sein – bis ausreichend steuerbare Backup-Kapazitäten ans Netz gegangen sind. Der Preiseffekt hängt dabei von mehreren Faktoren ab, etwa im Falle einer administrativen Lösung von der gesetzten Preisschwelle, ab der die Kraftwerke in den Markt einsteigen dürfen, sowie von einer möglichen Umverteilung der bei Marktteilnahme der Reservekraftwerke ausbleibenden Redispatchkosten auf die Netzentgelte. Zudem beeinflusst die Ausweitung des Stromangebots je nach Ausgestaltung auch die Erwartungen der Akteure und wirkt gegebenenfalls marktberuhigend. Laut dem Kraftwerksbetreiber Steag Iqony könnten die Strompreise so während einer Dunkelflaute um bis zu 60 Prozent gesenkt werden.
Da sich bei den Reservekraftwerken überwiegend um alte Anlagen am Ende ihrer Lebensdauer handelt und die steigenden CO2-Preise im Rahmen des Emissionshandels den Betrieb stetig verteuern und damit den kostensenkenden Effekt schmälern werden, während ein zunehmender Ausbau von Speichertechnologien und die konsequente Umsetzung energiepolitischer Reformen die Kosteneffizienz des bestehenden Energiesystems verbessert, ist die Gefahr eines fossilen Lock-in-Effekts bei einer derartigen Maßnahme zu vernachlässigen.
III. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Die im europäischen, aber auch internationalen Vergleich sehr hohen Energiekosten in Deutschland stellen einen immensen Wettbewerbsnachteil für deutsche und nordrhein-westfälische Unternehmen dar und belasten auch Privathaushalte.
- Die Forderung nach einem Industriestrompreis ist angesichts der wirtschaftlichen Lage verständlich, aber nicht zielführend, da sie nicht die gesamte Breite der Wirtschaft oder gar private Verbraucher entlastet und einer kosteneffizienten, marktwirtschaftlichen Energiepolitik entgegenwirkt.
- Die zeitlich begrenzte Ermöglichung einer Marktteilnahme von Reservekraftwerken zur Preisdämpfung in einem vordefinierten Rahmen stellt eine kurzfristig umsetzbare und pragmatische Lösung für die hohe Energiekostenbelastung dar.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
• sich auf Bundesebene und insbesondere auch über den Bundesrat für eine kosteneffiziente und marktwirtschaftliche Energiepolitik und kurzfristig spürbar niedrigere Energiepreise einzusetzen, indem sie
o eine weitestgehende Absenkung aller staatlichen Energiekostenanteile einfordert, denn es ist wenig sinnvoll, erst Steuern zu erheben, um sie nachher über Investitionen wieder mit der Gießkanne zu verteilen;
o für eine Rückkehr der Reservekraftwerke an dem Strommarkt zur effektiven Preisdämpfung eintritt.
• sich in eigener Zuständigkeit für eine Energiepolitik unter dem Maxime der Kosteneffizienz einzusetzen, indem sie beispielsweise das landeseigene Förder- und Subventionsregime im Energiebereich auf den Prüfstand stellt und auf das notwendige Maß begrenzt sowie die räumliche Koordination bei der Standortwahl von Erzeugern, Netzen, Speichern und Verbrauchern durch geeignete Kriterien und Instrumente verbessert.