Länderübergreifende Hochwasser-Vorsorge: Wer übernimmt in der NRW-Landesregierung die Verantwortung?
Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hatte dramatische Folgen in NRW sowie im Ahrtal in Rheinland-Pfalz. Eine der größten Naturkatastrophen der deutschen Geschichte kostete 189 Menschen das Leben. Noch heute sind die Folgen in den betroffenen Regionen zu spüren und der Aufbauprozess dauert weiter an. Auch über ein Jahr nach der Flut bestehen weiterhin etliche Schäden in der Infrastruktur von Städten und Kreisen.
Angesichts der noch andauernden Auswirkungen des Starkregenereignisses 2021 befürwortet die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder nun eine länderübergreifende Hochwasser-Vorsorge. Grund für die Forderung der Klimaschutzministerin sind länderübergreifende Wassereinzugsgebiete, die ein Handeln in größeren Maßstäben erforderten. Die Hochwasser-Vorsorge dürfe nicht an Landesgrenzen haltmachen, sodass überörtliche Konzepte erarbeitet werden müssen. In Rheinland-Pfalz übernimmt 90% der anfallenden Kosten das Land.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Seit wann gibt es eine Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien in NRW (Nennung aller beteiligten NRW-Ministerien) mit Rheinland-Pfalz hinsichtlich einer länderübergreifenden Hochwasser-Vorsorge?
- Wie ist der konkrete (Zwischen-)Stand der Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hinsichtlich einer länderübergreifenden Hochwasser-Vorsorge?
- In welcher Höhe wird sich die NRW-Landesregierung an überörtlichen Konzepten der Hochwasser-Vorsorge in Städten und Kreisen finanziell beteiligen?
- Gibt es Gespräche mit Belgien bzw. Ostbelgien und den Niederlanden bzw. Südlimburg über eine länderübergreifende Hochwasser-Vorsorge?
- Wenn ja, welche Ergebnisse sind hier vorhanden?
Dr. Werner Pfeil