Die laufende Klagebeteiligung von Nordrhein-Westfalen gegen Tihange 1, Doel 1 und Doel 2

Das Land Nordrhein-Westfalen und das Land Rheinland-Pfalz hatten beschlossen, einer Klage von zwei belgischen Umweltvereinigungen gegen den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke Doel 1 und Doel 2 beizutreten (vgl. LT-Vorlage 17/134).

Zudem hat der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 2018 beschlossen, dem Klageverfahren der Umweltvereinigungen Greenpeace und Benegora gegen den Weiterbetrieb der Kraftwerke Tihange 1, Doel 1 und Doel 2 beizutreten.

In einem schriftlichen Bericht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.02.2022 zum Sachstand des Verfahrens und zu weiteren Aktivitäten der Landesregierung bezüglich belgischer Kernreaktoren heißt es, das Land Nordrhein-Westfalen und das Land Rheinland-Pfalz hätten sich der Klage angeschlossen (vgl. LT-Vorlage 17/6481). Hierbei wird auf die LT-Vorlage 17/134 verwiesen.

Das Verfahren vor dem belgischen Staatsrat sei noch anhängig. Die Stellungnahme des Auditors des Staatsrats würde seit Februar des Jahres 2021 vorliegen. Die Entscheidung des Staatsrats wird für dieses Jahr erwartet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Ist bekannt, wann in Bezug auf die laufenden Klagen gegen Tihange 1, Doel 1 und Doel 2 mit einer Entscheidung des Staatsrats in diesem Jahr zu rechnen ist?

Dr. Werner Pfeil