Laufzeitverlängerungen bei Tihange 3 und Doel 4

Belgien will den Atomausstieg insgesamt um zehn Jahre verschieben. Das nahe der deutschen Grenze gelegene Kernkraftwerk Tihange 3 sowie das bei Antwerpen gelegene Kernkraftwerk Doel 4 sollen bis 2035 weiterlaufen. Das bestätigte der belgische Premierminister Alexander De Croo am 18 März 2022 nach Beratungen der Regierung.  Nachdem ursprünglich die belgische Umweltministerin einen Ausstieg aus beiden Blöcken 2023 avisierte, hat sich dies aufgrund des Ukraine-Krieges geändert. Angesichts der steigenden Preise – und da Russland als Gaslieferant ausfallen könnte – sei das nun keine Lösung mehr, sagte De Croo.

Der AKW-Betreiber Engie Electrabel forderte von der belgischen Regierung jüngst eine finanzielle Beteiligung, um die von der Regierung gewünschte Laufzeitverlängerung der Meiler Tihange 3 und Doel 4 zu finanzieren. Zudem soll sich die Regierung an den Kosten des zusätzlich entstehenden Atommülls beteiligen. Der Betreiber hatte vorab stets betont, dass beide besagten Meiler überholt werden müssten, damit eine sichere Laufzeitverlängerung erfolgen kann. Engie Electrabel hat am 15 Juni 2022 drei Bedingungen gegenüber der belgischen Regierung aufgestellt.

Ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Blick auf die geplanten Laufzeitverlängerungen nach der EU-UVP-Richtlinie, nach dem Espoo-Abkommen oder den Espoo-Vorgaben eingeleitet wurde, ist nicht bekannt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie sind die turnusmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und allgemeinen Überprüfungen für Tihange 3 und Doel 4 von belgischer Seite aus in den letzten vier Jahren durchgeführt worden?
  2. Kann die Landesregierung über die Deutsch-Belgischen Nuklearkommission (DBNK) weitere Informationen und Erkenntnisse bezüglich der ersten Frage zur Verfügung stellen?
  3. Welche Maßnahmen müssen für die Überholung der gegenständlichen Meiler zwecks sicherer Laufzeitverlängerung durchgeführt werden?
  4. Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung bereits angefragt worden?
  5. In wie fern wird das Land Nordrhein-Westfalen mit Blick auf die geplanten Laufzeitverlängerungen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung eine Erklärung abgeben?

Dr. Werner Pfeil