Lückenlose Aufklärung des Terroranschlags von Solingen – Verantwortung übernehmen statt Transparenz versprechen
Der islamistische Terroranschlag von Solingen am 23. August 2024 hat drei Menschen das Leben gekostet. Er hat Familien zerstört und das Sicherheitsgefühl vieler Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen tief erschüttert. Die Landesregierung schuldet den Opfern, ihren Angehörigen und der gesamten Öffentlichkeit eine lückenlose, ehrliche und transparente Aufklärung aller Umstände, die zu diesem Anschlag geführt haben – ohne Ausflüchte, ohne Verzögerungen und ohne Informationslücken.
In der Sondersitzung des Landtags am 30. August 2024 hat Ministerpräsident Hendrik Wüst vor diesem Hintergrund unmissverständlich erklärt, mögliche Fehler würden klar benannt und maximale Transparenz sei die Grundlage der Aufarbeitung. Dieses Versprechen war richtig und notwendig. Es ist jedoch nur dann etwas wert, wenn es auch konsequent eingelöst wird. Genau daran bestehen inzwischen erhebliche Zweifel. Aktuelle Medienberichte, insbesondere über bislang nicht vorgelegte, gleichwohl veraktete dienstliche Kommunikationsmittel aus dem unmittelbaren Umfeld des Anschlagswochenendes – darunter nach neuesten Informationen zwei SMS – werfen die Frage auf, ob die Landesregierung ihrer Verantwortung zur vollständigen und unverzüglichen Information des Parlaments tatsächlich nachkommt. Wenn zentrale Informationen nicht durch die Landesregierung selbst, sondern erst über Presseberichte bekannt werden, ist das kein Zeichen von Transparenz, sondern von Kontrollverlust.
Der Abgeordnete Dr. Werner Pfeil (FDP) hat gemeinsam mit der Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat (SPD) diese schwerwiegenden Vorwürfe im Rahmen einer Mündlichen Anfrage in der Fragestunde der 115. Plenarsitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen aufgegriffen. Doch auch hier setzte sich das Bild fort: Einen Tag vor der Fragestunde trat die politisch zuständige Ministerin zurück. Am Tag der Fragestunde wurde mit Frau Verena Schäffer eine neue Ministerin vereidigt, die sich jedoch nicht der Befragung stellte. Stattdessen übernahm der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, die Beantwortung der Fragen und verwies fast ausschließlich auf die Eigenständigkeit der Ressorts bei Entscheidungen. In seinem Vorwort sowie in diversen Antworten machte er klar, dass beispielsweise bei der Zulieferung von Akten das Ressortprinzip gelte. Damit weist er die Verantwortung für nicht zugelieferte und in Rede stehende Akten mindestens indirekt dem Ressort MKJFGFI zu. Durch das Abstellen auf das Ressortprinzip verschanzt er sich hinter Formalia. Unbeantwortet bleiben Fragen politischer Verantwortung – insbesondere des Ministerpräsidenten, der gemäß Verfassung die Richtlinienkompetenz innehat. Er trägt die politische Gesamtverantwortung, auch für das Handeln sowie Unterlassen seiner Ministerien und der Staatskanzlei. Spätestens seit dem Zeitpunkt des medialen Bekanntwerdens fehlender Aktenzulieferungen hätte er damit aktiv werden können und müssen, auf die erforderliche Aktenvorlage zu drängen.
Der Ministerpräsident hat in der Sondersitzung des Landtags nur wenige Tage nach dem Solinger Anschlag „vollständige Transparenz“ bei der Aufarbeitung versprochen. Dieses Versprechen hat er gebrochen – mindestens – durch sein Nichteinwirken auf die ehemalige Ministerin Paul und ihr Ressort. Gerade in einer solchen Lage trägt der Ministerpräsident eine besondere Verantwortung. Er ist nicht nur Regierungschef, sondern auch oberster politischer Verantwortlicher der Landesregierung und damit persönlich in der Pflicht, dass Aufklärung nicht nur angekündigt, sondern tatsächlich umgesetzt wird. Wer maximale Offenheit zusagt, muss sicherstellen, dass dienstliche Kommunikation vollständig gesichert, zusammengeführt und dem Parlament ohne Vorbehalte zur Verfügung gestellt wird. Das ist keine freiwillige Geste, sondern eine Frage politischer Führung, staatlicher Sorgfalt und parlamentarischer Rechenschaft und letztlich auch von persönlicher Verantwortung.
Die heutige Fragestunde hat weder zur Aufklärung beigetragen noch dem berechtigten Informationsinteresse des Parlaments und der Öffentlichkeit genügt. Insbesondere für die Hinterbliebenen der Opfer und für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ist es nicht akzeptabel, wenn zentrale Fragen zur Aufarbeitung eines Terroranschlags unbeantwortet bleiben, weil innerhalb der Landesregierung Verantwortlichkeiten ungeklärt oder Informationen nicht verfügbar sind.
Aus der ergebnislosen Fragestunde ergeben sich daher neue, vertiefte und hochaktuelle Fragen: zur politischen Verantwortung, zur Rolle der Staatskanzlei, zur Vollständigkeit der Aktenvorlage und zur tatsächlichen Umsetzung des angekündigten Aufklärungswillens der Landesregierung.
Diese Fragen sind nicht allein Gegenstand parlamentarischer Kontrolle. Sie betreffen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und in die Handlungsfähigkeit der demokratischen Institutionen unseres Landes, insbesondere weil bei diesem terroristischen Anschlag Menschen getötet wurden. Diese Fragen dürfen nicht unbeantwortet bleiben.
Die Aufarbeitung des Terroranschlags von Solingen darf nicht an personellen Wechseln, mangelnder Vorbereitung oder fehlender Transparenz scheitern. Sie muss im Licht der Öffentlichkeit fortgeführt werden.
Vor diesem dringlichen und für die Öffentlichkeit äußerst relevantes Interesse beantragt die FDP-Landtagsfraktion nach § 95 (1) Satz 3 GO LT NRW eine Aktuelle Stunde zur Antwort der Landesregierung auf eine mündliche Fragestunde.