Nordrhein-Westfalens Stimme für den Führerschein mit 16 – Für mehr Verkehrssicherheit und einen früheren Zugang zu individueller Mobilität

I.          Ausgangslage 

Das Auto ist für viele Menschen der zentrale Schlüssel zur individuellen Mobilität. Insbesondere in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens, in denen der öffentliche Personennahverkehr häufig nur eingeschränkt verfügbar ist, bedeutet der Führerschein gerade für junge Menschen ein erhebliches Mehr an Teilhabe und persönlicher Freiheit. Er ermöglicht den Zugang zu Ausbildung, Arbeit, Ehrenamt und sozialen Aktivitäten und trägt damit wesentlich zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land bei. Wenn wir jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen bereits ab 16 Jahren zutrauen, eigenverantwortlich politische Wahlentscheidungen zu treffen, sollten wir ihnen in diesem Alter auch zutrauen, im Rahmen des begleiteten Fahrens erste Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln und so frühzeitig verantwortungsbewusst an individueller Mobilität teilhaben zu können.

Die Untergrenze für den Erwerb einer Fahrerlaubnis ist derzeit durch EU-Recht, konkret durch die Führerscheinrichtlinie, geregelt und liegt bei 17 Jahren im Rahmen des begleiteten Fahrens. In Deutschland wurde das begleitete Fahren ab 17 zunächst im Jahr 2004 als Modellversuch eingeführt und nach positiven Erfahrungen im Jahr 2011 dauerhaft ins Bundesrecht überführt. Seitdem haben zahlreiche Studien eindeutig belegt, dass das begleitete Fahren einen signifikanten Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet. So zeigte eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), dass bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern des begleiteten Fahrens die Rate erheblicher Unfallbeteiligungen pro 1.000 Fahrer und Jahr um 19 Prozent und pro eine Million Pkw-Kilometer sogar um 23 Prozent niedriger lag als bei Fahrerinnen und Fahrern, die den Führerschein erst mit 18 Jahren erworben hatten. Auch die Auswertung der Kfz-Haftpflicht-Statistik der R+V Versicherung bestätigte diesen Befund im vergangenen Jahr: „Wenn junge Erwachsene mit 18 Jahren ihren Führerschein erwerben, ohne zuvor am begleiteten Fahren teilgenommen zu haben, steigt das Unfallrisiko um 23 Prozent“.

Diese positiven Erfahrungen lassen sich auf ein begleitetes Fahren ab 16 Jahren übertragen. Ein früherer Einstieg in den Lernprozess würde die Verkehrssicherheit weiter stärken, indem Fahranfängerinnen und Fahranfänger über einen längeren Zeitraum hinweg Fahrpraxis unter Anleitung sammeln können. Auch der ADAC spricht sich ausdrücklich für diesen Ansatz aus. Nach Ansicht des ADAC würde begleitetes Fahren bereits ab 16 Jahren dazu beitragen, junge Menschen besser auf die Praxis vorzubereiten. ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand erklärte hierzu: „Mit dieser Maßnahme kann der Lernzeitraum verdoppelt und das Unfallrisiko der Fahranfängerinnen und Fahranfänger dank der größeren Fahrpraxis weiter reduziert werden.“

Derzeit steht einer Umsetzung jedoch das geltende EU-Recht entgegen. Umso mehr ist die Landesregierung gefordert, das politische Gewicht des bevölkerungsreichsten Bundeslandes zu nutzen und sich auf Bundes- und europäischer Ebene nachdrücklich für eine Novellierung der Führerscheinrichtlinie oder zumindest für eine Ausnahmegenehmigung in Form eines landesweiten Modellversuchs einzusetzen. Neben der Frage des Mindestalters stellen auch die stark gestiegenen Kosten für den Führerscheinerwerb sowie unzureichende Prüf- und Ausbildungskapazitäten zunehmend eine Hürde für junge Menschen dar. Lange Wartezeiten auf Prüfungen und hohe finanzielle Belastungen gefährden den gleichberechtigten Zugang zur individuellen Mobilität. Diese Freiheit darf kein Luxus sein.

II.           Beschlussfassung 

Der Landtag stellt fest: 

  • Das begleitete Fahren ab 16 Jahren eröffnet jungen Menschen insbesondere im ländlichen Raum mehr Teilhabe und individuelle Freiheit.
  • Das begleitete Fahren ab 16 Jahren kann einen wichtigen Beitrag zur weiteren Stärkung der Verkehrssicherheit leisten.
  • Die Kosten für den Führerscheinerwerb müssen deutlich gesenkt und die Prüf- sowie Ausbildungskapazitäten erhöht werden, um einen bezahlbaren und verlässlichen Zugang zur individuellen Mobilität sicherzustellen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, 

  • sich auf europäischer sowie Bundesebene für eine Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie und eine Ausnahmegenehmigung für einen nordrhein-westfälischen Modellversuch zum begleiteten Fahren mit 16 einzusetzen sowie
  • im Rahmen einer Bundesratsinitiative weitere Maßnahmen vorzuschlagen, die den Erwerb eines Führerscheins bezahlbarer machen und Wartezeiten reduzieren, etwa durch eine Flexibilisierung der Mindestfahrstundenzahl oder der Ausweitung der Prüfkompetenzen.