Novellierung der Justizwachtmeister-Ausbildung dringend erforderlich!

I. Ausgangslage

Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind essentieller Bestandteil einer funktionierenden Justiz in Nordrhein-Westfalen. Ihre Aufgaben sind vielfältig: Sie gewährleisten
Sicherheit und Ordnung an unseren Gerichten, sind in der Gerichtsverwaltung tätig und über-
nehmen handwerkliche Aufgaben.

Durch die zunehmende Digitalisierung kommen neue Aufgaben auf die Justizwachtmeisterinnen -
und -wachtmeister zu. Die in Nordrhein-Westfalen bestehende Ausbildung von neun Monaten ist vor diesem Hintergrund nicht mehr geeignet, die Anwärter auf ihren Beruf vorzubereiten. Die Installierung einer umfassenden Berufsausbildung mit einer Dauer von 24 Monaten verbunden mit einer Anpassung der Besoldung bis zu der Stufe A9 sind daher dringend geboten. Nur so kann der Beruf in Zeiten des Fachkräftemangels attraktiv gehalten werden.

Im Einzelnen:

Jeder Besucher eines Gerichts in Nordrhein-Westfalen begegnet den Justizwachtmeistern bei
der Einlasskontrolle. Sie sorgen für einen sicheren und reibungslosen Ablauf, bedienen die
Röntgengeräte und stellen so an vorderster Linien die Sicherheit in unseren Gerichten her.

Vielfältige verantwortungsvolle Tätigkeit –neue Herausforderungen

Die Justizwachtmeister führen Gefangene zu den Sitzungen und bewachen sie während den
Verhandlungen. Auch vorläufige Festnahmen im Gerichtsgebäude gehören zu ihren Aufgaben. Sie begleiten Gefangene ins Krankenhaus und bewachen diese dort.

Jugendliche Arresttanten werden ebenfalls von den Justizwachtmeistern betreut. Dazu zählt
die Annahme und Aufnahme von Arresttanten, deren Beaufsichtigung und Verpflegung sowie
das Führen des Vollstreckungsheftes.

Doch die Aufgaben gehen über die Themen „Sicherheit und Ordnung“ weit hinaus. Denn die
Justizwachtmeister bilden auch das Rückgrat der Justizverwaltung. Ohne sie läuft hier nichts:

Sie pflegen das elektronische Verwaltungspostfach, scannen die umfangreichen Papiereingänge, führen die Altaktenregister, sind erster Ansprechpartner für den Publikumsverkehr,
auch über das Telefon. 

Hinzu kommen Verwaltungsaufgaben wie das Führen der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle sowie der Einkauf und die Verwaltung von Verbrauchsmaterialien.

Auch technisch-handwerkliche Aufgaben in den Gerichtsgebäuden fallen in den Zuständigkeitsbereich der Justizwachtmeister. Hierzu zählen die Überwachung und Steuerung der Reinigungskräfte sowie von Reparaturarbeiten, Prüfung der Ausstattung auf Funktionstüchtigkeit und die Organisation notwendiger Reparaturen. Auch Umzüge und Möbelaufbauten innerhalb des Hauses sind Sache der Justizwachtmeister.

Dennoch nur Kurzausbildung –und einfacher Dienst

Trotz dieser umfangreichen, verantwortungs- und anspruchsvollen Tätigkeit absolvieren die
Anwärter derzeit nur eine Kurz-Ausbildung. Während dieses neunmonatigen Vorbereitungsdienstes werden sie praktisch an den jeweiligen Gerichten und Staatsanwaltschaften in die
spätere Tätigkeit eingearbeitet. Während der neun Monate nehmen die Teilnehmer an einem
10-wöchigen Lehrgang teil, in dem ihnen die theoretische Basis für ihren späteren Beruf vermittelt werden soll.

Diese Kurzausbildung ist angesichts der anspruchsvollen und vielfältigen Tätigkeiten der Jus-tizwachtmeister sowie der sich wandelnden Aufgabenanforderungen nicht mehr zeitgemäß.
Eine Anpassung der Ausbildung an die tatsächlichen Verhältnisse ist daher dringend geboten!

Erforderlich ist eine zwei Jahre dauernde Ausbildung, die Praxis und Theorie miteinander verzahnt und Berufsanfänger hervorbringt, die vom ersten Tage an voll in den Verwaltungsablauf
eingebunden werden können. Diese erweiterte Berufsausbildung muss sich auch in der Vergütung wiederspiegeln. Ein Öffnung der Besoldung bis zu der Besoldungsstufe A9, mittlerer
Dienst, ist daher notwendig.

24 Monate Ausbildung notwendig –Aufstieg bis A9 ermöglichen

Im Rahmen der neuen erweiterten Ausbildung sind zwei Mal drei Monate an dem Ausbildungszentrum der Justiz zu absolvieren, damit die theoretische Wissensvermittlung vertieft werden
kann und die Justizwachtmeister in ihrer späteren Tätigkeit breiter eingesetzt werden können.
Aufgrund von immer gewaltbereiterem Publikum in den Justizbehörden sind Trainings zur Ei-
gen- und Fremdsicherung sowie zum Umgang mit schwierigen Gerichtsbesuchern künftig fester Bestandteil des Ausbildungsprogramms. Die zunehmende Digitalisierung macht es erforderlich die Justizwachtmeister auch im Hinblick auf Videotechnik und IT-Service auszubilden.

Durch diese umfassende Ausbildungsreform machen wir die Justizwachtmeister in Nordrhein-
Westfalen zukunftsfähig und sorgen dafür, dass der Beruf attraktiv ist und sich im kompetitiven
Umfeld trotz Fachkräftemangel behaupten kann.

Andere Bundesländer sind diesen Weg bereits gegangen. Thüringen und Bayern haben Ihren
Ausbildungsweg zum Justizwachtmeister reformiert und die Berufsausbildung auf 18 Monate
angelegt. In Bayern und Baden-Württemberg ist eine Besoldung auf Ebene des mittleren
Dienstes (A9) möglich.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

Eine Novellierung der Ausbildung der Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister ist dringend
erforderlich, um auch künftig die Funktionsfähigkeit und Sicherheit in Gerichten und Staatsanwaltschaften sicherzustellen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

•die Ausbildungsordnung Justizwachmeister NRW –AOJW NRW –derart zu ändern,
dass die Berufsausbildung künftig 24 Monate dauert und sich die Inhalte der Ausbildung
an den veränderten Gegebenheiten des Justizdienstes orientieren. Bestandteil der
neuen Ausbildungsordnung müssen vertiefte rechts- und verwaltungstheoretische sowie
IT-Inhalte sein sowie verstärktes Training zum Eigen- und Fremdschutz und zum Um-
gang mit aggressivem Publikum,

•die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister infolge des größeren Ausbildungs-
und Tätigkeitsumfangs in den mittleren Dienst mit der Möglichkeit, die Besoldungsstufe
A9 zu erreichen, einzugruppieren.