Wie viele Plätze in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege werden für das Kindergartenjahr 2022/2023 in NRW vorgehalten?

Nach den Meldungen der Jugendämter zum Stichtag 15.03.2022 müssen die aktuellen Betreuungsplatzzahlen für das Kindergartenjahr 2022/23 in Nordrhein-Westfalen vorliegen. Die örtlichen Jugendhilfeträger sind gehalten, der Landesregierung nicht nur die Zahl der vorgehaltenen Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege mitzuteilen, sondern auch detaillierte Informationen wie Betreuungszeiten zu übermitteln. Zur Bewertung der landesweiten Planung bedarf es einer umfassenden Aufschlüsselung dieser Daten.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Plätze in Kindertageseinrichtungen stehen für das Kindergartenjahr 2022/23 im Vergleich zum Kindergartenjahr 2021/22 zur Verfügung (Angaben absolut und prozentual, bitte nach Jugendamtsbezirk, Gruppenform bzw. Betreuungszeit, U3- Plätzen sowie Ü3-Plätzen aufschlüsseln und in einer Tabelle zusammengefasst, die medienbruchfrei zur Nutzung in einem Tabellenkalkulationsprogramm zur Verfügung gestellt wird)?
  2. Wie viele Plätze in Kindertagespflege stehen im Vergleich zum Kindergartenjahr 2021/22 für das Kindergartenjahr 2022/23 zur Verfügung (Angaben absolut und prozentual, bitte nach Jugendamtsbezirken, U3-Plätzen sowie Ü3-Plätzen aufschlüsseln und in einer Tabelle zusammengefasst, die medienbruchfrei zur Nutzung in einem Tabellenkalkulationsprogramm zur Verfügung gestellt wird)?
  3. Wie hoch liegt die Versorgungsquote der Betreuungsplätze für nicht-schulpflichtige Kinder in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Kindergartenjahr 2021/22 im Kindergartenjahr 2022/23 (Angaben absolut und prozentual, bitte nach Jugendamtsbezirken, U3-Kindern sowie Ü3-Kindern aufschlüsseln und in einer Tabelle zusammengefasst, die medienbruchfrei zur Nutzung in einem Tabellenkalkulationsprogramm zur Verfügung gestellt wird)?
  4. Wie differenziert sich das Angebot der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Kindergartenjahr 2021/22 im Kindergartenjahr 2022/23 aus (bitte die Gesamtzahl der Kindertageseinrichtungen nach Jugendamtsbezirk, Art der Trägerschaft [kommunal/kirchlich/freie Träger/Elterninitiative] und Anzahl betreuter Kinder aufschlüsseln und in einer Tabelle zusammengefasst, die medienbruchfrei zur Nutzung in einem Tabellenkalkulationsprogramm zur Verfügung gestellt wird)?
  5. Welchen Bedarf an Betreuungsplätzen im Verhältnis zum tatsächlichen Betreuungsangebot weisen die Jugendämter für das Jahr 2022/23 nach § 4 (2) Kinderbildungsgesetz aus (bitte nach Jugendamtsbezirken, U3-Kindern sowie Ü3- Kindern aufschlüsseln und in einer Tabelle zusammengefasst, die medienbruchfrei zur Nutzung in einem Tabellenkalkulationsprogramm zur Verfügung gestellt wird)?

Marcel Hafke