Private Vermögensbildung und Geldanlage als Vorsorge erleichtern statt belasten – Ausweitung der Rentenbeiträge auf Kapitalerträge verhindern!
I. Ausgangslage
Das Rentenpaket der Bundesregierung aus Union und SPD steht seit Wochen im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Der Gesetzentwurf des SPD-geführten Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht unter anderem eine Festschreibung des Rentenniveaus bei 48 Prozent vor – auch über das Jahr 2031 hinaus. Berechnungen zufolge werden dadurch zusätzliche Kosten in Höhe von mindestens 120 Milliarden Euro verursacht, die die junge Generation zusätzlich zu tragen hat. Diese Regelung geht über die im Koalitionsvertrag von CDU und SPD getroffenen Vereinbarungen hinaus. Der Gesetzentwurf wurde mit knapper schwarz-roter Mehrheit unter freundlicher Mitwirkung der Linkspartei am 5. Dezember 2025 vom Deutschen Bundestag beschlossen.
In den vergangenen Wochen hagelte es Kritik, unter anderem von Wirtschaftsvertretern und namhaften Ökonomen, darunter Mitglieder des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, den sogenannten Wirtschaftsweisen. Es handelt sich bei dem Rentenstreit allerdings nicht nur um eine ökonomische Betrachtung, sondern auch um eine Frage der Generationengerechtigkeit. So stand im Zentrum des Rentenstreits eine Gruppe junger Unionsabgeordneter, die sich verständlicherweise gegen die Rentenpläne der eigenen Bundesregierung positioniert hat. So schreibt diese „Junge Gruppe“ beispielsweise in einem am 1. Dezember 2025 veröffentlichten Positionspapier:
„Zum wiederholten Male trifft die Koalition nunmehr verbindliche Finanzzusagen, um im Gegenzug nur unverbindliche Reformzusagen zu erhalten.“
Denn insbesondere Unionspolitiker in der Bundesregierung versuchten bislang erfolglos, die berechtigten Bedenken der Kritiker mit der Ankündigung einer grundsätzlichen Rentenreform auszuräumen. Diese Reform soll laut Bundesregierung erst von einer Rentenkommission vorbereitet werden, die bis Ende des zweiten Quartals 2026 Vorschläge vorlegen soll.
Die „Junge Gruppe“ unterstreicht in ihrem Papier zurecht die Absurdität der Vorstellung, dass die angekündigte Rentenreform die mit dem Beschluss des Rentenpakets entstandenen Kosten wieder auffängt:
„Schon bis 2030 steigt der Rentenzuschuss aus dem Bundeshaushalt auf über 150 Mrd. EUR. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 120 Mrd. EUR für die 2030er Jahre sollen beschlossen werden, bevor eine Kommission Vorschläge für diese Zeit unterbreitet. Erst nach diesem verbindlichen Kostenbeschluss sollen umfassende Reformen dafür sorgen, dass diese Kosten später doch nicht entstehen.“
Es sei vielmehr davon auszugehen, dass sich die Bundesregierung durch eine Reform bzw. eine weitere massive Demontage der Schuldenbremse erneut auf Kosten der jungen Generation zusätzliche Spielräume im Bundeshaushalt verschafft, um die immensen Kosten gegenfinanzieren zu können.
Die Reaktion der CDU-Parteiführung ist allerdings nicht eine Abmilderung der finanziellen Folgen des teuren Rentenpakets, sondern sogar ein noch weiterer geplanter Griff in die Taschen der leistungsbereiten Mitte unserer Gesellschaft. Mittlerweile ist bekannt, dass die neu einzusetzende Rentenkommission nach dem Willen der Bundesregierung auch „die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung“ ernsthaft prüfen soll. Konkret bedeutet das: Auf Mieteinnahmen, Dividenden, Zinsen oder Veräußerungsgewinne könnten zukünftig Rentenbeiträge anfallen.
Diese Überlegungen zeugen von einer erschreckenden Ideen- und Konzeptionslosigkeit von Union und SPD. Statt Sparleistungen und private Vermögensbildung zur Alterssicherung zu erleichtern, sollen ausgerechnet diejenigen bald noch stärker belastet werden, die verantwortungsvoll selbst Vorsorge treffen, um ihre Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu verringern. Ein wirksamer Vermögensaufbau zur Stärkung der eigenen finanziellen Unabhängigkeit und Selbstbestimmung würde dadurch zusätzlich erschwert. Eine zusätzliche Beitragspflicht auf Kapitaleinkünfte würde in der bestehenden Systematik der Beitragserhebung auch nur diejenigen Menschen betreffen, deren Arbeitsentgelt noch unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Damit wäre vor allem die eigenverantwortliche Altersvorsorge der Mittelschicht betroffen.
Darüber hinaus würde die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten die Rentenkasse nicht langfristig stärken, denn durch die zusätzlichen Einzahlungen erhöhen sich sachlogisch auch spätere Rentenansprüche. Derartige Vorschläge würden daher keine nachhaltige Finanzierung der Rentenversicherung bewirken. Statt einer echten Reform der Alterssicherung und einer damit einhergehenden Stärkung von kapitalgedeckten Elementen sind solche Arbeitsaufträge mehr als ernüchternd.
Eine grundlegende Reform der Rentenversicherung sollte als Element der Kapitaldeckung insbesondere eine gesetzliche Aktienrente vorsehen, bei der ein Teil der Rentenbeiträge in einem unabhängig verwalteten und möglichst breit gestreuten Fonds angelegt wird. Damit könnten die Menschen stärker von den Chancen einer kapitalgedeckten Altersvorsorge und von der Entwicklung der Kapitalmärkte profitieren. So könnten Risiken bei einer alternden Bevölkerung verringert werden und sogar wieder ein steigendes Rentenniveau erreicht werden.
Neben einer gesetzlichen Aktienrente sollte die private Vorsorge durch die Einführung eines Altersvorsorgedepots gestärkt werden. Dieses Depot soll steuerlich gefördert sein und den langfristigen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge für alle Menschen unabhängig vom Beschäftigungsstatus ermöglichen. Die Kapitalanlage in Fonds und Wertpapiere und Umschichtungen innerhalb des Altersvorsorgedepots sollen steuerfrei sein, solange die Erträge reinvestiert werden. Auch in der betrieblichen Altersvorsorge sollen höhere Aktienanteile ermöglicht werden. Insbesondere für kleinere Betriebe sind dabei Fragen zur Garantieerfordernis und Haftung in der betrieblichen Altersvorsorge klarzustellen. So sollte die reine Beitragszusage allen Betrieben ermöglicht werden.
II. Beschlussfassung
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- in den Beratungen auf Bundesebene sowie im folgenden Bundesratsverfahren zur angekündigten Rentenreform der Bundesregierung, die gewichtigen Einwände gegen die Einbeziehung von Kapitalerträgen zur Finanzierung des Rentensystems bzw. anderer Zweige der Sozialversicherung einzubringen,
- auf Bundesebene dafür zu werben, dass die Bundesregierung ein neues Reformkonzept mit kapitalgedeckten Elementen vorlegt, das nachweislich und langfristig Beitragssätze stabilisieren kann,
- auf Bundesebene dafür zu werben, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge vorlegt sowie
- im Rahmen der bundespolitischen Beratungen klarzustellen, dass das Land Nordrhein-Westfalen einer Finanzierung des Rentenpakets durch eine erneute Aufweichung der Schuldenbremse keinesfalls zustimmen wird.