Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Union 2022: Deutsche Justiz ausbaufähig! Was macht NRW zukünftig?

Die EU-Kommission hat am 13. Juli 2022 ihren dritten Rechtsstaatlichkeitsbericht veröffentlicht. Dieser analysiert die Situation in den Mitgliedsstaaten anhand von vier Kriterien: Justizwesen, Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und Gewaltenteilung.

Dieses Jahr werden erstmalig konkrete Handlungsempfehlungen an die Mitgliedsstaaten gerichtet. Hauptforderung an Deutschland ist dabei der Ausbau der mangelhaften Ausstattung der Justiz, insbesondere hinsichtlich Digitalisierung und Personal – ein Problem, das bereits im Bericht für das Vorjahr thematisiert wurde. Die Kommission greift damit auch Kritikpunkte des DAV auf.

Dem zeitlich voraus ging der Bericht des Innenausschusses (LIBE) des EU-Parlaments vom 7. Februar 2022, in dem über einen Berichtsentwurf des Parlaments im Hinblick auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht für das Jahr 2022 debattiert wurde. In den Rechtsstaatlichkeitsbericht werden die neuesten Entwicklungen im Bereich Rechtsstaatlichkeit in der EU und in den einzelnen Mitgliedsstaaten aufgenommen. Er wird seit 2020 jährlich von der EU-Kommission veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Position vertritt die nordrhein-westfälische Landesregierung in Bezug auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU 2022 vom 13.07.2022?
  2. Wie wird die Digitalisierung in Bezug auf die Ausstattung der Gerichte in Nordrhein-Westfalen und ihre Arbeitsweise ganz konkret durch numerische Aufzählung von Einzelmaßnahmen weiter vorangetrieben? 
  3. Welche Handlungsempfehlungen aus dem Rechtsstaatlichkeitsbericht, die Länderkompetenzen betreffen, wird die Landesregierung konkret umsetzen?

Dr. Werner Pfeil