Richterbesoldung und Nachwuchsfindung im europäischen Vergleich

In dem am 13.07.2022 in Luxemburg vorgestellten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022 betont die EU-Kommission die Bedeutung der Sicherstellung der langfristigen Resilienz der Justiz durch Steigerung der Attraktivität der Rechtsberufe unter anderem durch eine angemessene Vergütung.

Deutschland wird ausdrücklich empfohlen, angemessene Ressourcen für das Justizsystem bereitzustellen, auch in Bezug auf die Besoldung von Richterinnen und Richtern, und dabei europäische Standards für die Ressourcen und die Vergütung im Justizsystem zu berücksichtigen.

Die Richterbesoldung in Deutschland ist im Verhältnis zu den Durchschnittseinkommen der Bevölkerung weiterhin eine der niedrigsten in allen 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Dies gilt sowohl für das Einstiegsgehalt als auch für die oberste Besoldungsstufe.

In der Beantwortung (Drs. 18/574) der Kleinen Anfrage Nr. 174 verweist die Landesregierung insbesondere auf die Vergleichbarkeit der Besoldung innerhalb der Bundesrepublik. Maßgebliche Aussage des Rechtsstaatlichkeitsberichts war aber vor allem auch die Dimension im europäischen Vergleich.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die unterschiedliche Besoldung im EU-Vergleich?
  2. Hat dies Auswirkungen auf die Attraktivität des Berufs?
  3. Hat dies Folgen für die Rechtsprechung und die Qualität der Verfahren?
  4. Gibt es Bestrebungen, die Richterbesoldung entsprechend den Empfehlungen der EU- Kommission anzupassen?

Dr. Werner Pfeil