Rückkehr zur regelmäßigen Erstellung von Förderberichten in Nordrhein-Westfalen – Transparenz als Gebot der Stunde in Zeiten haushaltspolitischer Herausforderungen praktizieren

I. Ausgangslage

Es herrscht ein erkennbar hoher Konsolidierungsdruck im Landeshaushalt. Dies wurde erst kürzlich durch Presseberichterstattung zu einem vorübergehenden Bewilligungsstopp bei Förderungen des Landes zur Wiederbewaldung untermauert. Der WDR berichtete zum Beispiel am 25. März 2024 im Rahmen seines Artikels „Waldbauern entsetzt –Land stoppt vorerst Waldförderung“, dass das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium die Bewilligung von Förderanträgen zur Wiederbewaldung ohne Vorwarnung zunächst bis zum 30. April 2024 eingestellt hat. „Haushälterische Gründe“ seien nach Angaben des Ministeriums ursächlich für
diesen sogenannten „Kassensturz“.

Wieso gerade bei diesem Förderprogramm ein solcher „Kassensturz“ vorgenommen werden musste, bleibt weitgehend unbegründet. Generell herrscht eine enorm hohe Intransparenz in Bezug auf die Fördermaßnahmen des Landes. Weder stellt das Land eine vollständige Übersicht der Finanzhilfen zur Verfügung, noch werden Übersichten der Fördersummen nach Politikfeldern veröffentlicht. Opposition und Steuerzahlern wird der aktuelle Stand der Förderungen sowie deren konkrete Ausgestaltung und verfolgte Zielsetzungen vorenthalten.

Dass dies nicht die Regel ist, zeigen sowohl der Bund als auch viele andere Bundesländer. Die Bundesregierung veröffentlicht alle zwei Jahre einen sogenannten „Subventionsbericht über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen“. Gegenstand dieses Berichts sind Leistungen bzw. Vergünstigungen für private Unternehmen und Wirtschaftszweige nach § 12 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes (StabG). Etliche Länder – wie beispielsweise Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg –veröffentlichen regelmäßig ähnliche Berichte über die aus den jeweiligen Landeshaushalten geleisteten Finanzhilfen.

Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung hat bereits im Jahr 1972 erstmalig die Erstellung eines Subventionsberichts beschlossen. Dieser wurde im Jahr 2002 durch einen ausführlicheren „Förderbericht“ ersetzt, welcher zuletzt im Jahr 2007 von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung herausgegeben und dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags vorgelegt wurde. Nach aktuellem Kenntnisstand ist ein weiterer Förderbericht nicht vorgesehen.

II. Handlungsnotwendigkeiten

Eine effiziente und priorisierende Mittelallokation ist vor dem Hintergrund der schwachen Wachstumsprognosen auf Bundes- und Landesebene dringend geboten, um die Handlungsfähigkeit Nordrhein-Westfalens sowie die Generationengerechtigkeit der Landesfinanzen auch für die kommenden Jahre sicherzustellen. Dass der Landeshaushalt derzeit unter enormem Konsolidierungsdruck steht, bestreitet auch der Finanzminister nicht.

Deshalb muss die Landesregierung erneut zu der Praxis übergehen, alle zwei Jahre einen umfassenden Förderbericht anzufertigen und diesen dem Parlament vorzulegen. Denn die damit einhergehende regelmäßige Evaluierung der Sinnhaftigkeit, Zielgenauigkeit und Effizienz von Fördermaßnahmen sollte zentraler Bestandteil einer effektiven Kontrolle der Landesfinanzen sein. Dabei darf sich die Landesregierung nicht allein auf eine Übersicht der Subventionen in Form finanzieller Zuwendungen an den privaten Sektor beschränken, sondern ebenso Leistungen an andere öffentliche Aufgabenträger berücksichtigen, welche ohne unmittelbare Gegenleistung erbracht werden.

Es muss deutlich transparenter ausgewiesen werden, im Rahmen welcher finanziellen Transfers und für welche Zwecke die vorhandenen Mittel eingesetzt werden und vor allem, ob die Finanzhilfen tatsächlich die gewünschte Wirkung erzielen. Die Wiedereinführung des Förderberichts für das Land Nordrhein-Westfalen hätte den Effekt, dass nicht nur eine umfassende Bestandsaufnahme der bestehenden Fördermaßnahmen durchgeführt würde, sondern auch die Entwicklung der Finanzhilfen und deren Zielsetzung sowie die jeweils konkrete Ausgestaltung und der Grad der Zielerreichung transparent abgebildet würden.

Die Erstellung eines solchen Berichts muss zur Folge haben, dass die bestehenden Leistungen konsequent auf die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit ihrer Aufrechterhaltung überprüft werden und anhand von nachvollziehbaren Kriterien eine Priorisierung und Konsolidierung der Förderprogramme vorgenommen wird.

Nordrhein-Westfalen sollte die bereits erprobte regelmäßige Erstellung eines Förderberichts sowie die korrespondierende Zuleitung an das Parlament in der Landeshaushaltsordnung verankern, um dauerhaft das nötige Maß an Transparenz sicherzustellen.

III. Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • alle zwei Jahre einen umfassenden Förderbericht zu verfassen, welcher den aktuellen Stand und die Entwicklung der Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen sowie deren jeweilige Zielsetzung, konkrete Ausgestaltung und den bislang erzielten Nutzen darstellt und diesen dem Parlament vorzulegen.
  • zeitnah einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem dieses Verfahren in der Landeshaushaltsordnung verankert wird.
  • basierend auf der regelmäßigen Berichterstattung sowie den daraus gewonnenen Erkenntnissen regelmäßig eine Priorisierung und Konsolidierung der bestehenden Förderprogramme vorzunehmen und darüber mit dem Parlament in den politischen Dialog einzutreten.