Sanierung geschädigter Uferbefestigungen in NRW – Sanierungsstillstand wegen unklarer Eigentumsverhältnisse?

Durch das verheerende Starkregenereignis vom 14. und 15. Juli 2021 sind erhebliche Schäden – vor allem in Nordrhein-Westfalen – entstanden. Die Auswirkungen sind nach wie vor spürbar und viele Maßnahmen zur Wiederherstellung des Normalzustandes sind bis heute ausgeblieben. Vor allem wurden durch die Hochwasserkatastrophe die Ufer der betroffenen Flüsse und Bäche stark beschädigt. Die Schäden an Uferwänden und Uferbefestigungen bergen zudem mögliche Sicherheitsrisiken bei zukünftigen Hochwasserereignissen.

Als Ursache dafür, dass Schadensaufnahmen und -beseitigungen ausgeblieben sind, kommt die oftmals unklare Eigentumssituation der Uferbefestigungen in Betracht. Dass die Eigentumsverhältnisse von baulichen Einrichtungen an und in Ufern bereits seit Jahren streitig sind, zeigt auch ein Beschluss des OVG Münster vom 28.09.2015. In genannter Entscheidung ging es um die Instandhaltungs- und Kostentragungspflicht in Bezug auf eine am Ufer gelegene zerstörte Mauer. Das OVG bestätigte, dass die Unterhaltung und Sanierung von Ufermauern, die sowohl wasserwirtschaftlichen Zwecken dienen als auch die Nutzbarkeit anliegender Grundstücke fördern, nicht den Eigentümern der Anliegergrundstücke obliegt. Danach dürfen die Kosten der Unterhaltung und Sanierung einer sog. doppelfunktionalen Ufermauer nicht allein den Eigentümern anliegender Grundstücke auferlegt werden, sondern müssen vielmehr von dem Gewässerunterhaltungspflichtigen (i.d.R. der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, ansonsten dem Land gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 LWG NRW) getragen werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie ist der tatsächliche Zustand der Uferbefestigungern in NRW bezogen auf die von der Flut vom 14./15.07.2021 betroffenen Städte und Gemeinden?
  2. Wie ist die rechtliche Einordnung der Uferbefestigungen in NRW im Sinne rechtlich verbindlicher Eigentumsverhältnisse bezogen auf die von der Flut vom 14./15.07.2021 betroffenen Städte und Gemeinden?
  3. In welchen Städten und Gemeinden führen und / oder führten unklare Eigentumsverhältnisse zum Stillstand oder zur Aussetzung der Sanierungsarbeiten an beschädigten Uferbefestigungen?
  4. Wie wird die Landesregierung tätig (tatsächlich und rechtlich) NRW , um diesen Missstand zu beseitigen?
  5. Wann sind Änderungen des LWG zu erwarten, die die Eigentumsverhältnisse klären, um vollständige Instandhaltungsarbeiten zu gewährleisten, damit das durch die Schäden an den Ufern erhöhte Sicherheitsrisiko bei zukünftigen Hochwasserereignissen beseitigt wird?

Dr. Werner Pfeil