Schluss mit schwarz-grünen Ausreden! NRW muss Taser (DEIG) im Streifendienst endlich flächendeckend einführen und die Ungleichbehandlung unserer Polizistinnen und Polizisten sofort beenden!
I. Ausgangslage
Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen sind tagtäglich mit einer Vielzahl komplexer und heraus-fordernder Einsatzlagen konfrontiert: gewalttätige Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum, Angriffe auf Einsatzkräfte, Konfrontationen mit psychisch auffälligen Personen sowie gefährliche Bedrohungsszenarien – etwa mit Stichwaffen. In solchen Situationen ist die Polizei oftmals gezwungen, zwischen körperlicher Gewaltanwendung mit Schlagstock oder Pfefferspray und dem Einsatz der Schusswaffe abzuwägen. Zwischen Schlagstock oder Pfefferspray sowie der Schusswaffe besteht eine klare Fertigkeiten- und Ausrüstungslücke, die durch den Taser (DEIG – Distanz-Elektroimpulsgerät) wirksam geschlossen werden kann.
Ein Taser, auch Elektroschockpistole, Distanz-Elektroimpulswaffe oder Distanz-Elektroimpuls-gerät (DEIG) genannt (in der Schweiz auch Destabilisierungsgerät (DSG) genannt) ist eine pistolenähnliche weniger tödliche Elektroimpulswaffe, die zwei nadelförmige Projektile, die meist über isolierte Drähte mit der Waffe verbunden sind, in den Körper einer Zielperson schießt und damit anschließend eine Folge elektrischer Impulse überträgt, wodurch die getroffene Person für die Dauer des Stromflusses stark bis vollständig immobilisiert ist. Der Taser bietet eine deeskalierende und weniger tödliche Alternative zur Schusswaffe, deren bloße Androhung in der Praxis bereits in rund 75 Prozent der Einsätze ausreicht, um eine Gefährdungslage zu beenden. Von 1.030 dokumentierten Einsätzen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 kam es in nur 280 Fällen zur tatsächlichen Auslösung des DEIG, in allen anderen Fällen wirkte das Einsatzmittel rein präventiv – durch Sichtbarkeit und Androhung.
Die Fürsorge für die Frauen und Männer im Polizeidienst und der Respekt vor der Arbeit der Einsatzkräfte gebietet es, dass diese mit bestmöglicher, alltagstauglicher, moderner und sicherer Ausstattung in den Dienst der Verteidigung der Werte unserer Gesellschaft geschickt werden. Der Staat muss seinen Sicherheitsorganen angemessene Mittel zur Verfügung stellen, die effektives, rechtsstaatliches und zugleich möglichst schonendes Handeln ermöglichen. Genau diesen Zweck erfüllt der Taser: Er sichert Einsatzlagen ab, reduziert das Verletzungsrisiko für alle Beteiligten und kann in vielen Fällen Schusswaffengebrauch oder schwere Körperverletzungen durch körperlichen Zwang verhindern.
Dabei ist der Nutzen und die Sicherheit des Geräts wissenschaftlich belegt. Das im November 2024 vorgelegte Evaluationsgutachten der Uniklinik Köln hat ausdrücklich die gute Einsatzeffektivität, die verhältnismäßig geringen Risiken für den Getroffenen und die verhältnismäßig hohe Sicherheit für den Anwender nachgewiesen. Damit ist klar festgestellt: Der Taser ist kein Mittel der Repression, sondern ein gezieltes Werkzeug zur Schadensvermeidung und Deeskalation.
Trotz dieser positiven Taser-Bilanz verweigert die derzeitige Landesregierung aus CDU und Grünen dessen flächendeckende Einführung in allen Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen. Dies, obwohl unter der Vorgängerregierung aus CDU und FDP bereits der erfolgreiche Rollout in 18 Kreispolizeibehörden eingeleitet wurde. Nach dem Regierungswechsel blieben die weiteren 29 Behörden jedoch bislang ohne Ausstattung, ein weiterer Rollout wurde ausgesetzt. Dies führt zu einer nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung. Polizeibeamtinnen und -beamte dürfen nicht abhängig von ihrem Einsatzort unterschiedlich ausgerüstet werden, wenn es um ihre eigene Sicherheit und die der Bürgerinnen und Bürger geht.
Vollkommen unverständlich erscheint diese schwarz-grüne Verweigerungshaltung im Lichte der aktuellen bundespolitischen Entwicklungen: Auf Bundesebene hat sich die vorherige Bundesregierung – auch unter Beteiligung der Grünen – für die Ausstattung der Bundespolizei mit Tasern ausgesprochen. Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte dazu: „Unsere Bundespolizei braucht die bestmögliche Ausstattung. Dazu gehören auch Taser, um gefährliche Täter zu stoppen und die Einsatzkräfte selbst zu schützen. Um den Einsatz zu ermöglichen, haben wir heute im Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. “Auch der neue Bundesinnenminister Dobrindt hat sich ebenfalls klar für die flächendeckende Ausstattung der Bundespolizei mit Tasern ausgesprochen. In der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag am 21. Mai 2025 sagte Innenminister Dobrindt: „Ich bin ein überzeugter Anhänger des Tasers. Ich bin der Überzeugung, dass der Taser eingesetzt und eingeführt werden soll. Wir werden das auch möglichst schnell tun, indem wir dafür sorgen, dass es in der Koalition eine Mehrheit für die Einführung des Tasers bei der Polizei gibt.“
Es entsteht nun eine sicherheitspolitische Diskrepanz nicht nur zwischen den Kreispolizeibehörden innerhalb Nordrhein-Westfalens, sondern auch zwischen Bundes- und Landesebene: Während Bundespolizisten künftig beispielsweise an Bahnhöfen mit dem DEIG arbeiten dürfen, fehlt das Mittel der Landespolizei unmittelbar davor – ein Zustand, der sachlich nicht begründbar und haltbar ist.
Auch wirtschaftlich ist der flächendeckende Rollout vertretbar. Die im NRW-Innenministerium errechneten Gesamtkosten für die Ausstattung der fehlenden Behörden belaufen sich auf ca. 9,6 Millionen Euro – inklusive Gerätekosten, Verbrauchsmaterialien und Trainingsausstattung. Die jährlichen Folgekosten für die Auffrischungstrainings aller mit DEIG ausgestatteten Beamtinnen und Beamten werden mit rund 1,14 Millionen Euro kalkuliert. Angesichts der Tatsache, dass diese Maßnahme Menschenleben schützen, Verletzungen verhindern und Einsatzmittel wie Schusswaffen oder schädliche physische Gewalt ersetzen kann, würde es sich bei der flächendeckenden Ausrollung um eine kluge und nachhaltige Investition in Sicherheit und Prävention handeln.
Schließlich ist der Taser auch ein Symbol für das liberale Verständnis von Sicherheitspolitik: Er steht für eine Vermeidung von Gewalt durch kluges Eingreifen, für ein Vertrauen in das Urteilsvermögen gut ausgebildeter Polizistinnen und Polizisten, für den Einsatz moderner Technik zum Wohle der Allgemeinheit, für Evidenzbasierung statt Ideologie und für eine Sicherheitsarchitektur, die Freiheit und Schutz gleichermaßen garantiert.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Der Taser ist ein Distanz-Elektroimpulsgerät, das bei Einsätzen der Polizei zur Anwendung kommt, um gefährliche Situationen durch einen elektrischen Impuls schnell und verhältnismäßig zu beenden.
- Der Taser schließt eine taktische Einsatzlücke zwischen dem körperlichen Zwang durch Schlagstock oder Pfefferspray und dem finalen Einsatz der Schusswaffe. In über 75 Prozent der Fälle genügte allein die Androhung des Tasereinsatzes, um die Situation zu beruhigen.
- Die Polizei in Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit nur in 18 von 47 Kreispolizeibehörden flächendeckend über Taser im Wachdienst. Diese ungleiche Ausstattung bedeutet eine Ungleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten und gefährdet einheitliche Sicherheitsstandards im Land.
- Das im November 2024 vorgelegte medizinische Gutachten zur Evaluation der bisherigen Taser-Einsätze in NRW bestätigt die die gute Einsatzeffektivität, die verhältnismäßig geringen Risiken für den Getroffenen und die verhältnismäßig hohe Sicherheit für den Anwender.
- Die unter einer CDU-FDP-Landesregierung begonnene Pilotphase ist abgeschlossen. Die derzeitige schwarz-grüne Regierung verweigert einen landesweiten Rollout trotz po-sitiver Evaluierungen mit Verweis auf eine weitere Erprobung.
- Auf Bundesebene hat die vorherige Bundesregierung – unter Beteiligung der Grünen – der Ausstattung der Bundespolizei mit Tasern zugestimmt. Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat erneut und klar die bundesweite Einführung angekündigt. Da-mit entsteht eine sicherheits- und kompetenzpolitische Schieflage: Während Bundespolizisten an Bahnhöfen mit Tasern arbeiten, stehen den Einsatzkräften der Landespolizei
- vor dem Bahnhof keine gleichwertigen Mittel zur Verfügung.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- den flächendeckenden Rollout des Tasers (DEIG) bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen unverzüglich umzusetzen und die noch nicht ausgestatteten 29 Kreispolizeibehörden zügig auszurüsten.
- die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen, um Anschaffungskosten für Geräte, Zu-behör und Schulungsmaterialien in Höhe von ca. 9,6 Millionen Euro, sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten für Verstetigungstrainings in Höhe von ca. 1,14 Millionen Euro sicherzustellen.