Besserer Schutz vor gewalttätigen Wiederholungstätern. Einführung eines Resozialisierungsgesetzes auch in Nordrhein-Westfalen!
I. Ausgangslage
Um zu verhindern, dass gewalttätige Gefangene rückfällig werden, benötigt Nordrhein-Westfalen ein Resozialisierungsgesetz. In diesem Resozialisierungsgesetz muss ein Übergangsmanagement für Gefangene gesetzlich verankert werden, das den reibungslosen Übergang von der Justizvollzugsanstalt in die Freiheit sicherstellt. Für Untersuchungsgefangene ermöglicht ein Fallmanager, dass dem Beschuldigten während der Untersuchungshaft die Wohnung sowie der Arbeitsplatz erhalten bleiben. Darüber hinaus sind in diesem Gesetz spezielle Resozialisierungsmaßnahmen für straffällig gewordene, psychisch erkrankte Kriegsflüchtlinge festzuschreiben, um künftige Gewalttaten durch diese Tätergruppe zu verhindern.
Im Einzelnen:
In der jüngsten Vergangenheit kam es wiederholt zu tödlichen Angriffen von Tätern, die zuvor bereits durch Gewaltdelikte aufgefallen waren. Diese Täter wurden nach Verbüßung der Haft ohne ein vorbereitendes Übergangsmanagement in die Freiheit entlassen. Kurz nach der Entlassung aus der Haft verübten diese Straftäter sodann schwere Straftaten.
Gewalttätige Intensivtäter sind eine Gefahr für die Allgemeinheit.
So hat am 25. Januar 2023 ein 33-jähriger staatenloser Palästinenser, der bereits wiederholt durch Gewaltstraftaten in Erscheinung getreten war, zwei Menschen mit einem Messer getötet und fünf weitere Menschen teilweise schwer verletzt. Der Täter hatte sich bis sechs Tage vor dieser Tat nahezu ein Jahr in der Untersuchungshaft befunden und sich dort vor dem Aufsichtspersonal mit dem Attentäter Anis Amri verglichen. Dennoch war der Täter überraschend und ohne fachliche Begleitung aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Sechs Tage nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft verübte er das Attentat in dem Regionalzug zwischen Kiel und Hamburg.
In Dresden hat ein ebenfalls vorbestrafter Syrer mit radikal-islamistischer Gesinnung am 4. Oktober 2020 einen Mann erstochen und einen weiteren lebensgefährlich verletzt. Der Täter kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland und war 2018 wegen Werbung für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) zu einer Jugendstrafe mit Gefängnisaufenthalt verurteilt worden. Diese Strafe wurde dann in einem zweiten Strafprozess wegen eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte im Wege einer Gesamtstrafenbildung erhöht. Auch dieser Täter wurde ohne ein Übergangsmanagement in die Freiheit entlassen. Der oben genannte Messerangriff in Dresden ereignete sich nur rund eine Woche nach der Entlassung des Täters aus der Strafhaft.
Es muss alles daran gesetzt werden, solche Tragödien in Zukunft zu verhindern!
Die Rückfallquote von verurteilten Straftätern liegt in den ersten drei Jahren nach der Verurteilung bei 35 %, wenn ein Zeitraum von sechs Jahren betrachtet wird gar bei 44 %. Dabei sind die Rückfallquoten bei schweren Straftaten tendenziell höher als nach leichten Straftaten.
Ein Übergangsmanagement sichert die Rückkehr in ein geregeltes Leben.
Diese hohen Rückfallquoten zeigen, dass eine Verbesserung der Resozialisierungsmaßnahmen dringend geboten ist. Ein frühzeitiges Übergangsmanagement, das bereits Monate vor der Haftentlassung einsetzt, ist dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass der Verurteilte schnell in ein geregeltes Leben zurückfindet. Für Untersuchungsgefangene muss sichergestellt werden, dass durch ein Fallmanagement die Wohnung und Arbeitsplatz erhalten bleiben, damit der Beschuldigte nach einer Entlassung aus der Untersuchungshaft nicht vor dem Nichts steht und ein geregeltes Leben fortsetzen kann.
Besondere Resozialisierungsmaßnahmen für psychisch kranke Flüchtlinge.
Bei Tätern, die aus Kriegsgebieten stammen, stellen Rohheitsdelikte einen besonderen Schwerpunkt dar. Diese Täter benötigen dringend spezielle Resozialisierungsmaßnahmen, die auf die besonderen psychischen Probleme dieser Gruppe abgestimmt sind.
In dem Bericht des BKA „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2021“ wird zur Täterstruktur von Gewalttätern Folgendes ausgeführt:
„Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit stellen bei tatverdächtigen Zuwanderern/Zuwanderinnen vieler Nationalitäten einen deliktischen Schwerpunkt dar. So wurde beispielsweise annähernd jede/-r zweite tatverdächtige Zuwanderer/Zuwanderin aus Somalia (43,2 %), Syrien (43,0 %), Afghanistan (42,5 %) und dem Irak (42,0 %) (auch) eines solchen Delikts verdächtigt.“
Krieg und Flucht als Ursache von psychischen Erkrankungen und Gewaltbereitschaft
Gewaltdelikte werden überdurchschnittlich häufig von Tätern mit psychischen Erkrankungen verübt: Studien belegen, dass die Taten von Gewalttätern zu 15 Prozent durch psychische Erkrankungen erklärbar sind – gerechnet über alle Gewaltdelikte hinweg. Betrachtet man hingegen die Tötungsdelikte Mord und Totschlag isoliert, ist die Rate von psychisch erkrankten Tätern erheblich höher. Schätzungen von Experten gehen von 50 bis 90 Prozent aus.
Laut Einschätzung von Psychologen sind Menschen mit einem akuten Migrationshintergrund zu einem höheren Anteil von psychischen Erkrankungen betroffen. Diese Erkrankungen sind häufig durch traumatische Erfahrungen im Ursprungsland, etwa Kriegserfahrungen, und Erlebnisse während der Flucht verursacht. Hinzu kommen die Hürden im Zielland mit Sprachbarrieren, kultureller Fremdheit, Einsamkeit, fehlenden Arbeitsmöglichkeiten und dem häufig sehr beengten Zusammenleben in Flüchtlingsheimen.4 Eigene traumatische Erlebnisse und das eigene Erleben von Gewalt führen häufig zur Herabsetzung der Hemmschwelle bei der Anwendung von Gewalt gegenüber anderen.
StVollzG und Leitlinien für den Strafvollzug NRW 2012 nicht ausreichend.
Das Strafvollzugsgesetz ist lückenhaft und berücksichtigt die Resozialisierung der Gefangenen unvollständig. Die Leitlinien für den Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen stammen aus dem Jahre 2012 und formulieren unverbindlich Wünsche sowie Leitbilder zum Strafvollzug und sind darüber hinaus lückenhaft.
Erforderlich ist jedoch die Schaffung einer Fachstelle für Übergangsmanagement. Jeder Gefangene wird durch diese Stelle mit dem zuständigen Fallmanager auf das Leben in Freiheit vorbereitet und mindestens sechs Monate nach der Haftentlassung weiterhin betreut. So ist sichergestellt, dass der Gefangene schnell in ein geregeltes Leben mit Arbeit und Wohnung und familiärem Anschluss zurückfindet. Für Untersuchungsgefangene stellt ein Fallmanager sicher, dass während der Untersuchungshaft nach Möglichkeit die Wohnung sowie der Arbeitsplatz erhalten bleiben. Die Versorgung straffälliger, psychisch kranker Kriegsflüchtlinge bedarf ebenfalls besonderer Maßnahmen. Es bedarf spezieller psychologischer Einrichtungen für diese Tätergruppe, weil diese Täter durch ihre Kriegs- und Fluchterfahrungen traumatisiert sind. Durch die hohe Zahl von Flüchtlingen, ist die Umsetzung dieser Resozialisierungsmaßnahme kurzfristig erforderlich. Ein neues Resozialisierungsgesetz muss die geforderten Maßnahmen, die zur Sicherung der Resozialisierung von Gefangenen erforderlich sind, verbindlich festschreiben. Nur so kann verhindert werden, dass Straftäter rückfällig werden und es erneut zu schrecklichen Gewalttaten kommt.
II. Beschlussfassung
Der Landtag beauftragt die Landesregierung, ein Resozialisierungsgesetz zu erarbeiten, in dem
- zum einen die Schaffung einer Fachstelle für Übergangsmanagement festgeschrieben ist und jedem Gefangenen ein Anspruch auf Begleitung durch dieses Übergangsmanagement zusteht sowie
- zum anderen die spezielle psychologische Behandlung von straffälligen psychisch erkrankten Flüchtlingen sichergestellt wird.