Stärkung der Naturparke – Aufbau von Rangerstellen in NRW

I. Ausgangslage

Nordrhein-Westfalen ist ein Land mit einer vielfältigen Landschaft - von den Bergen im Sauerland und Siegerland bis zu den Ebenen im Münsterland und der Eifel. Um die Natur zu schützen und die Bevölkerung für die Schönheit der Natur zu sensibilisieren, gibt es in Nordrhein-Westfalen zwölf Naturparke. Diese leisten einen wichtigen Beitrag für Naturschutz, Tourismus und insbesondere für die Bildung. Projekte wie „Wald-Klima-Lernort Hohe Bracht“ oder der „KlimaWandelBus“, die die Bürgerinnen und Bürger über wichtige Themen wie Klimawandel und robuste Wälder informieren, leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.

Naturparke finanzieren sich neben der Unterstützung des Landes aus weiteren Fördermitteln. So können die Naturparke auch anderer Förderprogramme wie z.B. EFRE, ELER (LEADER und Förderrichtlinien Investiver Naturschutz), INTERREG sowie das Bundesprogramm chance.natur in Anspruch nehmen. Ein besonders gutes Beispiel ist die enge Zusammenarbeit zwischen LEADER-Region und dem Naturpark Nordeifel e.V. Dort ist die LAG LEADER-Region Eifel beim Naturpark angesiedelt.

Die Naturparke werden aus der Titelgruppe 82 finanziert. Aus der gleichen Titelgruppe wird auch der Beteiligungsprozess für einen zweiten Nationalpark finanziert. Das heißt, den Naturparken steht womöglich weniger Geld für ihre Arbeit zur Verfügung. Dabei sind die Naturparke auf eine verlässliche Finanzierung angewiesen.

Die Naturparke brauchen auch weiterhin eine solide Finanzierung, damit sie ihre wichtige Arbeit fortsetzen können. Die Finanzierung von Personalausgaben obliegt den Naturparkträgern. Seit 2020 fördert das Land eine Koordinierungsstelle mit insgesamt 250.000 Euro für zunächst drei Jahre. Die aktuelle Finanzierung der Koordinierungsstelle erfolgt aufgrund einer projekt-bezogenen sowie zeitlichen Befristung. Die Arbeit der Koordinierungsstelle hat sich bewährt. Deshalb ist es notwendig, dass das Land auch weiterhin diese Stelle finanziert. Es soll zwar eine Folgefinanzierung geben, allerdings nur für 36 Monate. Die Naturparke brauchen eine solide Finanzierung, damit die so wichtige Arbeit der Naturparke fortgesetzt werden kann. Daher benötigen die zwölf Naturparke die finanzielle Beteiligung des Landes an den Basiskosten wie Personal und Betrieb der Geschäftsstellen und Naturparkzentren von jährlich 100.000 Euro pro Naturpark.

Die Naturparke sind ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität in Nordrhein-Westfalen. Sie bieten der Bevölkerung eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Natur zu erleben und zu genießen und leisten damit Öffentlichkeitsarbeit für den Naturschutz. Um diese wichtige Arbeit zu forcieren und auszubauen braucht es allerdings mehr Personal für die Naturparke.

Abhilfe können sogenannte Ranger schaffen. In Bayern werden bereits bis zu 60 Ranger gefördert. Ranger sind Naturschützer, die in Naturparks arbeiten. Sie sind die Gesichter des Naturparks und haben die Aufgabe, die Menschen für die Natur zu sensibilisieren und zu informieren. Sie informieren Einheimische und Gäste über die ökologischen Besonderheiten des Naturparks und werben für eine naturverträgliche Nutzung und Erholung. Des Weiteren arbeiten sie eng mit verschiedenen Akteuren, wie beispielsweise den Naturschutzbehörden, den Staatsforsten oder dem Landesbund für Vogelschutz, zusammen. Sie führen Besucher durch den Naturpark und informieren sie über die Flora und Fauna. Weiterhin unterstützen sie die wissenschaftliche Forschung im Naturpark. Ranger sind wichtige Botschafter für die Natur und leisten einen wertvollen Beitrag zum Naturschutz. Sie helfen, die Menschen für die Natur zu sensibilisieren und zu informieren, und sie arbeiten daran, den Naturpark zu schützen und zu bewahren. Die Arbeit der Ranger hat sich in Bayern bewährt. Es wird Zeit, dass auch in den Naturparks in Nordrhein-Westfalen zum Einsatz kommen.


II. Beschlussfassung


Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • die Finanzierung der Koordinierungsstelle der Naturparke zu verstetigen und im Haushalt festzuschreiben.
     
  • eine Basisfinanzierung von 100.000 Euro pro Naturpark und Jahr im Haushalt festzuschreiben.     
                        
  • zwei Rangerstellen als Pilotprojekt bei den Naturparken für zunächst zwei Jahre zu finanzieren und zu evaluieren.