Stellenbesetzung beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) ist ein teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen und hat gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 des Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetzes (BLBG) die Aufgabe, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte für Zwecke des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten und dabei die baupolitischen Ziele des Landes zu beachten.

Nach Ziff. 4.1 Satz 1 der Anweisungen über die Verwaltung und Organisation des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW vom 17.03.2021 ist der BLB NRW in eine Zentrale und sieben Niederlassungen gegliedert.

Der BLB NRW beschäftigt Landesbeamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Dienst des Landes stehen (vgl. § 5 BLBG).

Ausweislich des Haushaltsplans 2022 (Kapitel 12 700) verfügt der BLB NRW über 362 Planstellen für Beamtinnen und Beamte (HHP 2021: 358 Planstellen) sowie ein Stellensoll von 2302 Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (HHP 2021: 2.166 Planstellen).

Zum Stichtag 01.01.2022 waren ausweislich der Vorlage 17/6405 7,3 Prozent der Planstellen für Beamtinnen und Beamte und 2,9 Prozent der Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Abgleich mit dem Stellensoll des Jahres 2021 nicht besetzt.

Nach Angaben des BLB NRW arbeiten in seiner Zentrale und den sieben Niederlassungen rund 2.500 Beschäftigte (https://www.blb.nrw.de/organisation-und-niederlassungen, aufgerufen am 09.09.2022).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Planstellen und Stellen welcher Laufbahn und gegebenenfalls welcher Wertigkeit sind jeweils der Zentrale des BLB NRW und den jeweiligen Niederlassungen zugewiesen?
  2. Wie viele Planstellen und Stellen welcher Laufbahn und gegebenenfalls welcher Wertigkeit in der Zentrale des BLB NRW und den jeweiligen Niederlassungen sind derzeit nicht besetzt? 
  3. Wie viele Beschäftigte des BLB NRW in Arbeitskraftanteilen (AKA) welcher Laufbahn haben in den letzten fünf Jahren jeweils jedes Jahr ihre Beschäftigung beim BLB NRW aufgenommen?
  4. Wie viele ordentliche bzw. außerordentliche Abgänge von Beschäftigten des BLB NRW in AKA welcher Laufbahn gab es in den letzten fünf Jahren jeweils jedes Jahr?
  5. Welche Maßnahmen ergreift der BLB NRW, um nicht besetzte Planstellen und Stellen baldmöglichst bestqualifiziert zu besetzen?

Dirk Wedel