Transparenz bei der Dauer der Baugenehmigungsverfahren schaffen

I. Ausgangslage

Neubau, Nachverdichtung und Sanierungen sind zentral für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums sowie für die Erreichung der Klimaziele. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hat deshalb verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen. Unter anderem wurde die Landesbauordnung dahingehend geändert, dass die Bauaufsichtsbehörden dem Bauministerium jährlich zum Jahreswechsel über die durchschnittliche Länge von Baugenehmigungsverfahren zu berichten haben. Gemäß § 91 der Landesbauordnung sollen Inhalt, Art, Form und Umfang der Berichtspflicht der Baubehörden durch eine Rechtsverordnung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde festgelegt werden. Die oberste Bauaufsichtsbehörde hat zudem dem Landtag über die wesentlichen Inhalte der jeweiligen Berichte zu berichten. Seit der Änderung der Landesbauordnung im Jahr 2020 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung als oberste Bauaufsichtsbehörde allerdings keine solche Verordnung erlassen. Es gibt daher keine belastbaren Zahlen, wie lange ein Baugenehmigungsverfahren im Durchschnitt in den einzelnen Kommunen dauert.

Die schwarz-grüne Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, „Planungs- und Genehmigungsverfahren auf allen Ebenen“ zu beschleunigen. Im Baubereich ist allerdings unklar, auf welcher Zahlenbasis sich der Erfolg oder Misserfolg von politischen Maßnahmen zur Verfolgung dieses Ziels messen lässt, wenn die durchschnittliche Länge von Baugenehmigungsverfahren in den Kommunen nicht erfasst und veröffentlicht werden.

Die FDP-Landtagsfraktion hat sich im Zuge der Reform der Landesbauordnung 2020 für diese Regelung eingesetzt, um Transparenz über die Dauer der Baugenehmigungsverfahren herzustellen. Unterschiede zwischen verschiedenen Kommunen sollen dadurch endlich ersichtlich werden. Entscheidungsträgern in Kommunen mit im landesweiten Vergleich besonders langen Baugenehmigungsverfahren wird dadurch ein Standortnachteil in der eigenen Kommune bewusst, was den Druck erhöhen würde, diesem Zustand entgegenzuwirken. Zudem können gerade die Leistungen der schnellsten Bauämter eine angemessene Würdigung finden. Darüber hinaus ermöglicht eine jährliche Erfassung der durchschnittlichen Baugenehmigungsverfahren auch die realen Auswirkungen von politischen Maßnahmen, welche auf eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren abzielen, quantitativ zu überprüfen.

Der Landtag hat zuletzt am 5. November 2021 die Landesregierung beauftragt, die „nötigen untergesetzlichen Regelungen zu treffen, um […] das Benchmark-Verfahren für die durchschnittliche Länge von Baugenehmigungsverfahren nach § 91 Satz 2 BauO NRW zu aktivieren mit dem landesweit die schnellsten Bauämter gewürdigt werden können“ (Drucksache 17/15497).

Die Bedeutung von Transparenz und belastbaren Zahlen als Informationsgrundlage für die kommunal- und landespolitische Debatte verdeutlicht etwa die vom Bund der Steuerzahler jährlich veröffentlichte Übersicht der Abfall- und Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen. Diese Übersicht macht sowohl die erheblichen Unterschiede zwischen den Kommunen als auch Veränderungen einzelner Kommunen im Vergleich zum Landesdurchschnitt transparent. Diese Veröffentlichung des Bunds der Steuerzahler findet alljährlich einen großen medialen Widerhall. Dadurch steigt der Handlungsdruck in solchen Kommunen, welche besonders schlecht abschneiden. Zudem werden Entscheidungsträger in solchen Kommunen gestärkt, welche besonders gut abschneiden oder welche sich im Vergleich zum Vorjahr stark verbessert haben.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums sowie zur Erreichung der Klimaziele für den Gebäudesektor ist die Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren ein wichtiges politisches Ziel.
  • Politische Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren müssen anhand von Zahlen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden können. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
  • gemäß § 91 der Landesbauordnung eine Rechtsverordnung zu erlassen, nach welcher die kommunalen Bauaufsichtsbehörden dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung als oberster Bauaufsichtsbehörde über die durchschnittliche Länge von Baugenehmigungsverfahren Bericht zu erstatten haben.
  • im Dialog mit den Kommunen sowie Vertretern der Bau- und Immobilienwirtschaft konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren wie zum Beispiel eine Genehmigungsfiktion oder eine Typengenehmigung zu erarbeiten und umzusetzen.
  • die Kommunen durch technische und finanzielle Unterstützung in die Lage zu versetzen, Baugenehmigungen schneller zu bearbeiten.

Henning Höne
Marcel Hafke
Angela Freimuth

und Fraktion