Vermögensabschöpfung ist das zentrale Instrument zur Bekämpfung von Clankriminalität – Justizminister Limbach muss endlich handeln.

I. Ausgangslage

Der Landesregierung gelingt es nicht ausreichend, die mit kriminellen Mitteln erzielten Gewinne der organisierten Kriminalität abzuschöpfen. Diese Untätigkeit der Landesregierung, sog. inkriminierte Vermögenswerte einzuziehen, ist im Rechtsstaat nicht zu akzeptieren. Denn die Landesregierung hat von dem Gesetzgeber einen Werkzeugkasten erhalten, der eine effiziente Vermögensabschöpfung ermöglicht. Der Justizminister ist daher aufgefordert, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen, um eine effiziente Vermögensabschöpfung bei der Bekämpfung von Clankriminalität sicherzustellen. Denn bleibt der Justizminister weiter untätig, wird Nordrhein-Westfalen den Kampf gegen die Clankriminalität verlieren.

Das aktuelle polizeiliche Lagebild zur Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass von Clanmitgliedern in Nordrhein-Westfalen allein im Jahre 2022 in Summe 6.573 Straftaten verübt wurden. Das ist eine Steigerung von 1.111 Straftaten gegenüber dem Vorjahr. Besonders deutlich wird dabei das Handlungsdefizit des Justizsektors, wenn man diese Anzahl von Straftaten in das Verhältnis zu der Anzahl der Vermögensabschöpfungsmaßnahmen setzt. Denn bei 6.573 Straftaten sind nur in 24 (!) Fällen vermögensabschöpfende Maßnahmen durchgeführt worden, zusätzlich wurden dabei auch nur Werte in Höhe von 2.500.000 Euro beschlagnahmt! Angesichts der Millionengewinne, die die Clans mit ihren kriminellen Geschäften erwirtschaften, ist die beschlagnahmte Summe lächerlich gering.

In der Kleinen Anfrage 2440 vom 31.08.2023 (Drs. 18/5691) aus Reihen der FDP-Landtagsfraktion wurde nach den Gründen für die geringe Anzahl an vermögensabschöpfenden Maßnahmen und die geringe Summe abgeschöpften Vermögens. In ihrer Antwort vom 13.10.2023 (Drs. 18/6340) teilte die Landesregierung mit, dass ein Großteil der begangenen Straftaten nicht zur Vermögensabschöpfung geeignet sei.

Die Antwort ist wohlfeil und darüber hinaus unzutreffend:

Denn Clanmitglieder begingen im Jahre 2022 alleine 981 Vermögens- und Fälschungsdelikte, 958 Diebstahlsdelikte, 631 Straftaten gegen Nebengesetze (Steuerhinterziehung, Rauschgiftdelikte) und 691 Verkehrsstraftaten, bei denen als Tatmittel teure Autos eingezogen werden können. Schließlich beinhalten die 2.031 festgestellten Straftaten, die in dem Lagebild unter der Bezeichnung „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ zusammengefasst sind, auch die clantypischen Delikte Raub und Erpressung. Diese beiden Delikte Raub und Erpressung zielen aber gerade auf die Erlangung fremden Vermögens ab – sind also als Delikte zur Vermögensabschöpfung ebenfalls geeignet.

In Summe sind also 5.292 Straftaten solche Delikte, die zur Vermögensabschöpfung geeignet wären. Tatsächlich haben die Behörden aber nur 24 (!) vermögensabschöpfende Maßnahmen durchgeführt. Diese Zahlen sprechen für sich.

Justizminister Limbach darf diesen Zustand nicht weiter akzeptieren. Gefragt nach den Gründen für dieses Versagen, bleibt der Justizminister in seiner Antwort (Drs. 18/6340) auf die o.g. Kleine Anfrage eine Erklärung schuldig. Denn „zur vollständigen Beantwortung der Frage bedürfte es einer händischen Auswertung, welche weder (…) noch (…) möglich ist.“ In Zeiten der in der Justiz offenbar nicht angekommenen Digitalisierung spricht diese Antwort Bände.

Der Justizminister muss nun endlich die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den kriminellen Clans ihre wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Dazu muss der Justizminister zunächst feststellen, woran die Vermögensabschöpfung im Bereich der Clankriminalität bislang scheitert. Sodann sind die organisatorischen, personellen und sachlichen Maßnahmen umzusetzen, die eine effiziente Vermögensabschöpfung im Bereich der Clankriminalität künftig sicherstellen. Mithilfe der zentralen digitalen Echtzeit-Erfassung aller vermögensabschöpfenden Maßnahmen muss sodann für die Zukunft ein jährlicher Evaluationsprozess eingerichtet werden, der die Effizienz der eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen überprüft und diese weiterentwickelt.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest, dass die Vermögensabschöpfung ein zentrales Element der Bekämpfung von Clankriminalität ist.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • Anzahl und Umfang der Vermögensabschöpfungsmaßnahmen künftig elektronisch zentral in Echtzeit zu erfassen.
     
  • jährlich die internen Organisationsabläufe der Vermögensabschöpfungsmaßnahmen zu evaluieren, um die Vermögensabschöpfungsmaßnahmen von Jahr zu Jahr effizienter durchführen zu können.
     
  • die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, um im Bereich der Clankriminalität endlich Vermögensabschöpfungsmaßnahmen in dem notwendigen Umfang durchzuführen, wie es schon sein langem kriminalpolitisch dringend geboten ist.