Wald- und Vegetationsbrände – Wie sind die Kreise auf einen Katastrophenfall vorbereitet?
Extreme Hitzewellen nehmen im fortschreitenden Klimawandel weiter zu. Insbesondere Nordrhein-Westfalen als Flächenland ist aufgrund seiner vielfältigen Naturstruktur und seiner waldreichen Regionen für Wald- und Vegetationsbrände besonders gefährdet. Die Zerstörungen von Waldflächen durch Brände im Sommer nehmen zu. Dies zeigt sich aktuell in der Sächsischen Schweiz. Ein Feuer war am Wochenende im Nationalpark Böhmische Schweiz in Tschechien ausgebrochen und hatte am Montag auf den Nationalpark Sächsische Schweiz übergegriffen. In Bad Schandau in der Sächsischen Schweiz gilt seit Dienstag Katastrophenalarm. Aktuell stehen den Angaben zufolge etwa 250 Hektar Waldfläche in Flammen. Die Situation im Nationalpark Sächsische Schweiz zeigt eindringlich, dass man für Waldbrände im Nationalpark Eifel besonders ausgestattet sein muss, weil auch hier die Natur sich selber überlassen bleibt und keine befahrbaren Wege vorhanden sind.
Eine normative Grundlage in Nordrhein-Westfalen für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz findet sich in dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches die Gemeinden als Träger des Brandschutzes und Hilfeleistung gemäß § 2 Abs. 1 BHKG vorsieht. Ebenfalls sind es die Gemeinden, die nach § 3 Abs. 3 BHKG die Brandschutzbedarfspläne aufstellen.
Die Bekämpfung von Waldbränden kann jedoch nicht ausschließlich auf kommunaler Ebene erfolgen, sondern auch durch die Unterstützung der Landesebene. Die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 verdeutlichte einmal mehr, dass naturbedingte Katastrophenfälle an keiner Landes- oder Kreisgrenze Halt machen. Klare Zuständigkeiten im Falle einer Katastrophe solchen Ausmaßes sind immanent wichtig.
Ebenfalls notwendig sind ausreichende Löschfahrzeuge, die in Falle von Wald- und Vegetationsbränden zur Verfügung stehen sollten. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage im Bundestag Drs. Nr. 19/19446 vom 08. April 2020 heißt es:
„9. Von wann bis wann hat sich das Vergabeverfahren für das Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz hingezogen?
Der Beschaffungsauftrag des gelieferten Löschgruppenfahrzeuges ist auf 18. Juli 2016 datiert. Nach wiederholter Vorstellung und Überarbeitung des Musterfahrzeuges konnte am 23. Mai 2019 die Freigabe für die Serienanfertigung erteilt und mit dem Bau von Fahrzeugen begonnen werden. Bereits im November 2019 waren 108 Fahrzeuge fertiggestellt. Die Produktion läuft kontinuierlich auf hohem Niveau weiter. Mit Stand 17. März 2020 wurde die Produktionsmenge von 163 Stück erreicht. Die Herstellung der gesamten Anzahl der Fahrzeuge (306 Stück) soll bis Mitte des Jahres 2021 dauern.“
Trotz mehrfacher mündlicher Nachfragen konnte das Innenministerium in der letzten Legislaturperiode keine Auskunft zum gegenständlichen Sachverhalt erteilen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Schutzziele verfolgt die Landesregierung bei dem Szenario „Wald- und Vegetationsbrände“?
- Welche Kreise in NRW haben für das Szenario „Waldbrand- und Vegetationsbrände“ Katastrophenschutzpläne und Katastrophenschutzbedarfspläne?
- Wie sind die Feuerwehren und Katastrophenschutzhelfer national und grenzüberschreitend in dicht bewaldeten und schwer befahrbaren Waldbereichen, wie bspw. im Nationalpark Eifel, in den 12 Naturparks in NRW oder Hohes Venn konkret mit geländegängigen Fahrzeugen zum Löschen am Boden und mit Drohnen zur Überwachung und Früherkennung ausgerüstet? (Bitte Angaben pro Kreisgebiet, das räumlich betroffen und nach BHKG zuständig wäre, darstellen.)
- Wie viele Löschfahrzeuge mit und ohne ausreichender Geländetauglichkeit sind in NRW für den Katastrophenschutz noch nicht ausgeliefert, die vom Bund zugesagt wurden?
- Wie wird sich der aktuelle Stand des Beschaffungsprogrammes mit Löschgruppenfahrzeugen entwickeln?
Dr. Werner Pfeil