Was unternimmt die Landesregierung, um faire Honorare im Kulturbetrieb zu erreichen?
Kultur beinhaltet eine wichtige Grundlage für unsere Gesellschaft, weil sie Identität, Bildung und neue Perspektiven schafft. Daher braucht es zur Stärkung ihrer identitätsstiftenden und integrativen Kraft ein einheitliches Gesetzeswerk, an dem die Gesetzgebung für Kunst und Kultur zusammengeführt wird; dies verdeutlicht gleichzeitig auch ein ganzheitliches Verständnis von Kunst und Kultur. Mit dem Kulturgesetzbuch wurde so eine verlässliche gesetzliche Basis für die Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Die Rahmenbedingungen der Kunst- und Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen wurden dadurch verbessert und modernisiert. Das Kulturgesetzbuch stellt somit eine deutschlandweit einmalige Sammlung aller kunst- und kulturrelevanter Rechtsvorschriften dar. Die Vielfalt dieser rechtlichen Sammlungen ist dabei zugleich Ausdruck der Breite und Vielfalt der kulturellen Szene Nordrhein-Westfalens.
Ein wichtiger Punkt des Kulturgesetzbuches umfasst die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern. Dazu wurde in einem eigenen Paragraphen festgehalten, dass bei allen Förderungen des Landes Honoraruntergrenzen zu beachten sind. Auch wurde die Landesförderung der Musikschulen an Kriterien wie sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geknüpft; die Vergütung von Honorarkräften soll sich an der von Festangestellten richten. Hierdurch wurde sich mit den prekären Arbeitsbedingungen in der Kunst- und Kulturbranche befasst.
Da das Kulturgesetzbuch in partizipativer Art und Weise mittels zahlreicher und konstruktiver Diskussionen mit beteiligten Verbänden entstanden ist, also durchweg dialogorientiert in der Breiten- und Spitzenkultur, ist es nachvollziehbar, dass die künftigen Honoraruntergrenzen auch dialogorientiert festgelegt werden sollen. In § 16 Abs. 3 steht geschrieben: „Bei allen Förderungen des Landes sind Honoraruntergrenzen zu beachten, die von dem für Kultur zuständigen Ministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und den jeweiligen kulturellen Fachverbänden erarbeitet werden…“.
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern ist ein komplexes Themenfeld. In diesem Zusammenhang muss sich auch damit beschäftigt werden, dass bildende Künstlerinnen und Künstler für Ausstellungen kein Honorar erhalten. Üblich ist vielmehr, dass deren Sichtbarkeit im Rahmen einer Ausstellung als ausreichende Honorierung angesehen wird.
Nicht zu vergessen sind auch die Sorgen und Ängste, dass im Nachgang der Corona-Pandemie Defizite in den kommunalen Haushalten durch Einsparungen im Kulturbereich ausgeglichen werden könnten. Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung wird diesen Befürchtungen landesseitig am besten begegnet, indem die Voraussetzungen für künstlerisches Arbeiten strukturell und langfristig verbessert werden.
Es gilt also Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Künstlerinnen und Künstlern Selbstbestimmung ermöglichen und ihnen damit den Raum geben, den sie brauchen, damit sich in ihrem Schaffen die bereits erwähnte identitätsstiftende und integrative Kraft von Kultur entfalten kann.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Was hat sich seit Inkrafttreten des Kulturgesetzbuches am 01. Januar 2022 aus den Gesprächen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft mit den kommunalen Spitzenverbänden und den kulturellen Fachverbänden konkret in Bezug auf Honoraruntergrenzen ergeben?
- Welche Probleme haben sich aufgezeigt, um faire Honorare im Kulturbetrieb sicherzustellen?
- Welche Maßnahmen sind bereits fassbar zur Erreichung des Ziels umgesetzt worden?
- Die Grünen haben dem CDU/FDP-Gesetz seinerzeit zugestimmt. Wie wird die neue Landesregierung das erstrebte Ziel der alten Landesregierung der „fairen Honorare“ im Kulturbetrieb konkret weiterverfolgen?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Kulturbetrieb in Nordrhein-Westfalen vor den Nachwirkungen der Corona-Pandemie und den steigenden Energiepreisen zu bewahren?
Dr. Werner Peil