Was wurde für den Natur- und Artenschutz erreicht?

Es gibt in Nordrhein-Westfalen mehr als 3.200 Naturschutzgebiete, die rund acht Prozent der Landesfläche ausmachen. Dies ist mehr als in vielen anderen Bundesländern. Dennoch konnte Nordrhein-Westfalen dadurch keinen Vorsprung mit Blick auf den Natur- und Artenschutz erreichen.

Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes gilt das Prinzip „Qualität vor Quantität“. Dies dient insbesondere dazu, den Druck von den landwirtschaftlichen Flächen zu nehmen. Bevor landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden, müssen nun vorrangige Maßnahmen erfolgen, wie die Inanspruchnahme von Ökokontoflächen, Aufwertungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Vernetzung von Flächen sowie produktionsintegrierte Maßnahmen. Ein landesweites, digitales und öffentliches Kompensationskataster soll die Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit erleichtern und für mehr Transparenz sorgen. Dieses Online-Kataster soll zentral vom LANUV geführt und den Behörden vor Ort im Vollzug helfen.

Des Weiteren haben FDP und CDU die Initiative der Volksinitiative Artenvielfalt zum Anlass genommen, ihre Ziele zum Natur- und Artenschutz in einem umfangreichen Entschließungsantrag (17/15755) mit mehr als 20 Punkten zu formulieren.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Inwieweit führt die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes zu Verfahrenserleichterungen und -beschleunigungen?
  2. Wie steht es um den Aufbau eines digitalen Kompensationskatasters?
  3. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um Biotopverbünde zu stärken?
  4. Was hat die Landesregierung bisher aus dem Entschließungsantrag 17/15755 umgesetzt oder befindet sich in der Umsetzung?
  5. Wann möchte die Landesregierung die noch offenen Forderungen aus dem Entschließungsantrag 17/15755 umsetzen?

Dietmar Brockes