Wie entwickelt sich der Windkraftausbau in Nordrhein-Westfalen?

Der zügige akzeptanzgetragene Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen ist ein wesentliches Element der Energiewende, um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandortes zu sichern. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, in den kommenden fünf Jahren mindestens 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen in NordrheinWestfalen entstehen zu lassen. Die Bezirksregierungen sollen in Zukunft die Genehmigungsbehörden für die Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen sein. Das gemäß des Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes für Windenergiesachen zuständige Oberverwaltungsgericht Münster soll zudem mit zusätzlichem Personal ausgestattet werden, um Planungs- und Genehmigungsprozesse schneller bearbeiten zu können.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Windenergieanlagen wurden in den vergangenen zehn Jahren in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den anderen Bundesländern genehmigt und in Betrieb genommen? (Bitte sowohl tabellarisch wie auch grafisch, jahrweise und jeweils differenziert nach Inbetriebnahme und Genehmigungen darstellen mit Angabe der elektrischen Leistung der Anlagen.)
  2. Wie viele Windenergieanlagen wurden im ersten Halbjahr 2022 in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den anderen Bundesländern genehmigt und in Betrieb genommen? (Bitte sowohl tabellarisch wie auch grafisch und jeweils differenziert nach Inbetriebnahme und Genehmigungen darstellen mit Angabe der elektrischen Leistung der Anlagen.)
  3. Wie viele Windenergieanlagen können unter den aktuell gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen potentiell zusätzlich in Nordrhein-Westfalen gebaut werden? (Bitte mit Angabe der installierbaren elektrischen Leistung ausweisen.)
  4. Welche zusätzlichen finanziellen und personellen Kapazitäten werden jährlich bei den Bezirksregierungen und dem Oberverwaltungsgericht benötigt, wenn diese in Zukunft die Genehmigungsbehörden für Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen sein sollen? (Bitte zusätzlich benötigte Planstellen und Kosten einzeln sowie insgesamt nach Besoldungsgruppen und Amtsbezeichnungen ausweisen.)
  5. Welchen Zeitraum veranschlagt dabei die Landesregierung, um die zusätzlichen personellen Kapazitäten bei den Genehmigungsbehörden aufzubauen? (Bitte unter Berücksichtigung der für den Zeitraum prognostizierten Arbeitsmarktsituation der benötigten Stellenprofile.)

Dietmar Brockes