Wie geht die Landesregierung mit Soloselbstständigen im Kulturbetrieb um?

Am 1. Januar 2022 hat Nordrhein-Westfalen turnusgemäß den Vorsitz der Kulturministerkonferenz der Länder (Kultur-MK) für ein Jahr übernommen. Die Kultur-MK ist ein Zusammenschluss der Kulturministerinnen und -minister bzw. der Kultursenatorinnen und -senatoren der Länder. Sie beschäftigt sich mit Angelegenheiten der Kulturpolitik von grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsame Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Länder-Anliegen gegenüber der Bundesregierung.

Die ehemalig zuständige NRW-Kulturministerin NRW, Isabel Pfeiffer-Poensgen, hat direkt zu Beginn ihrer Amtszeit als Vorsitzende der Kultur-MK verlauten lassen, dass der Schwerpunkt der Amtszeit Nordrhein-Westfalens die Verbesserung der sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern sein werde. Diese Thematik ist schon seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahre 2020 virulent. Die Corona-Krise hat Künstlerinnen und Künstler in akute Notsituationen gebracht, die Unterstützung von Seiten des Landes notwendig machte. Deswegen hat NRW bereits im Sommer 2020 erfolgreiche Programme aufgelegt, die bundesweit vorbildlich waren, so z. B. das Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler oder den Stärkungsfond für Kultureinrichtungen.

Eine mittelbare Auswirkung der Corona-Pandemie war, dass die sozialen Problemstellungen und z.T. prekären Arbeitsmodelle von Kulturschaffenden besonders deutlich hervorgetreten sind. Daher hatte die Kultur-MK schon in Herbst 2020 an den damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier appelliert, eine Förderung für Soloselbstständige unabhängig von anfallenden Betriebskosten vorzusehen. Man war sich einig, dass die spezifischen Notlagen der Kulturbranche durch vorausschauende Maßnahmen, die schnell und unbürokratisch wirken, abgewehrt werden müssen. So konnte man sich schließlich darauf verständigen, die soziale Absicherung der selbstständigen Künstlerinnen und Künstler durch die Künstlersozialkasse zu begutachten und entsprechend zu verbessern resp. zu erweitern. Das Ziel sollte dabei sein, den Künstlerinnen und Künstlern durch langfristig angelegte Maßnahmen Perspektiven zu bieten. Dazu sollten über die Kultur-MK die Förderaktivitäten von Bund und Ländern aufeinander abgestimmt werden und sich sinnvoll ergänzen.

Nach der vollmundigen Ankündigung von Frau Pfeiffer-Poensgen über den Schwerpunkt des nordrhein-westfälischen Vorsitzes in der Kultur-MK erfolgte im März diesen Jahres die Frühjahrssitzung dieses Gremiums. Dort wurde sich Pressemeldungen zufolge intensiv mit konkreten Schritten zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern befasst. Man liest auch, dass NRW in Abstimmung mit anderen Bundesländern ein Gutachten in Auftrag gegeben habe, das sich explizit mit den Möglichkeiten der Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiografie von selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern befasst. Auch wurde eine Kommission namens „Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler“ eingesetzt, die spartenspezifische Honorarempfehlungen ermitteln soll. Zentrale Erkenntnisse des Gutachtens sollen vorliegen, ebenso wie der Stand der Beratungen in der Kommission. Details dazu lassen sich allerdings nicht finden, so dass der Landtag NRW sich nicht konstruktiv damit befassen kann. Es können auch keine Impulse und Ideen aus dem parlamentarischen Raum zur kommenden Herbstsitzung der Kultur-MK von Seiten Nordrhein-Westfalens eingehen.

Da die Kultur- und Kreativbranche besonders von den Auswirkungen der Corona-Pandemie durch z. B. durchgängige Schließungen betroffen war und aktuell ungewiss ist, wie sich die pandemische Lage im Herbst entwickeln wird, bleibt eine angemessene Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern als zentrales Anliegen weiterhin bestehen. Es zeigt dabei auch Respekt gegenüber Kunst und Kultur als zentrales Element unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler dürfen nicht zum Opfer der Corona-Krise werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Was ist seit dem ersten Lockdown im März 2020 bis heute, August 2022, zur Verbesserung der tatsächlichen Situation von Soloselbständigen im Kulturbetrieb passiert?
  2. Was ist seit dem ersten Lockdown im März 2020 bis heute, August 2022, zur Verbesserung der rechtlichen Situation von Soloselbständigen im Kulturbetrieb passiert?
  3. Wie stellt sich die neue Landesregierung generell zu Unterstützung von Soloselbständigen sowie Kulturschaffenden im nordrhein-westfälischen Kulturbetrieb auf?
  4. Welche weiteren Vorhaben plant NRW im Rahmen des Vorsitzes der Kultur-MK?
  5. Wann wird das Gutachten der Kultur-MK zur sozialen Absicherung von Soloselbständigen im Kulturbetrieb dem Landtag NRW und den entsprechenden Ausschüssen vorgelegt?

Dr. Werner Pfeil