Wie geht es mit der Kohlekraft in Nordrhein-Westfalen weiter?

Das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz des Bundes zielt darauf ab, vor dem Hintergrund der aktuellen Gasversorgungssituation kurzfristig Erdgas einzusparen. Dafür soll unter anderem die Stromerzeugung mit dem Energieträger Erdgas weitgehend durch andere Energieträger ersetzt werden. Hierzu sollen viele Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen bedarfsweise eingesetzt werden, die derzeit nur bedingt betriebsbereit sind, mittelfristig stillgelegt würden oder sich in einer Reserve befinden. Die im Gesetz aufgeführten Maßnahmen sind zeitlich befristet und enden spätestens mit Ablauf des 31. März 2024. Mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz ist der Ausstieg aus der Kohlekraft bis zum Jahr 2038 beschlossen worden. Die neue nordrhein-westfälische Landesregierung plant in ihrem Koalitionsvertrag einen beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2030 aus Klimaschutzgründen. Die vorgesehenen Wiederinbetriebnahmen von Kohlekraftwerken in Nordrhein-Westfalen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, hat erhebliche Auswirkungen auf den Kohlebedarf, den Strukturwandelprozesses im Rheinischen Revier und auch die Klimaziele des Landes.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen können auf Grundlage von § 50a Abs. 1 EnWG i.V.m. StaaV befristet wieder in den Markt zurückkehren? (Bitte anlagentypisches Einsatzprofil zugrunde legen und Kraftwerke einzeln mit Angabe der jeweiligen Brennstoffart und der erwarteten Verbrauchsmengen und Emissionswirkungen und -kosten für den befristeten Einsatzzeitraum auflisten.)
  2. Wie viele Mengen Braunkohle wurden in den vergangenen fünf Jahren in den Tagebauen Garzweiler II und Hambach abgebaut, um die daran angeschlossenen Braunkohlekraftwerke mit Braunkohle zu versorgen? (Bitte einzeln für jedes Jahr ausweisen mit Angabe der im jeweiligen Jahr über den Tagebau versorgten Braunkohlekraftwerke und blockweisen Angabe der Verbrauchsmengen und Emissionswirkungen.)
  3. Wie viel Braunkohle muss voraussichtlich zusätzlich abgebaut werden, wenn ab 1.Oktober 2022 die drei in der Sicherheitsbereitschaft gehaltenen Braunkohlekraftwerksblöcke Niederaußem E und F sowie Neurath C befristet wieder ans Netz gehen sollten? (Bitte anlagentypisches Einsatzprofil zugrunde legen mit blockweiser Angabe der erwarteten Verbrauchsmengen und Emissionswirkungen.)
  4. Ist es energiewirtschaftlich notwendig, für den Tagebau Garzweiler die ehemaligen Ortschaften Immerath und Lützerath sowie die Dörfer des 3. Umsiedlungsabschnitts bergbaulich in Anspruch zu nehmen? (Bitte energiewirtschaftliche Notwendigkeit für die bergbauliche Inanspruchnahme jeweils einzeln für die genannten Ortschaften bzw. Umsiedlungsabschnitt darstellen).
  5. Welche Auswirkungen hat der jetzt notwendige vermehrte Einsatz von Kohlekraftwerken auf die im Klimaschutzgesetz des Landes festgelegten Klimaziele? (Bitte Auswirkungen sowohl für das Jahr 2045, wie auch für die Zwischenziele im Jahr 2030 und 2040 darstellen.)

Dietmar Brockes