Wie wird das Eckpunktepapier für den vorgezogenen Kohleausstieg 2030 in NRW jetzt umgesetzt?
In einer Pressekonferenz am 04.10.2022 wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der RWE AG gemeinsam Eckpunkte für das Vorziehen des Kohleausstiegs in Nordrhein-Westfalen auf das Jahr 2030 vorgestellt. Die modernen BoA Anlagen von RWE mit rund 3.000 MW (Neurath F und G, Niederaußem K) sollen statt spätestens Ende Dezember 2038 bereits am 31.03.2030 vom Netz gehen.
Zusätzlich sieht die Eckpunktevereinbarung aus Gründen der Versorgungssicherheit vor, dass die im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) vorgesehene Außerbetriebnahme der RWE-Kraftwerksblöcke Neurath D und E für Ende des Jahres 2022 ausgesetzt wird und die Anlagen bei Bedarf auch bis zum 31.03.2025 im Strommarkt verbleiben können.
Die Dörfer im dritten Umsiedlungsabschnitt des Tagebaus Garzweiler sollen laut Eckpunktepapier erhalten bleiben, die bergbauliche Inanspruchnahme der Ortschaft Lützerath wird als energiewirtschaftlich notwendig festgestellt und soll entsprechend dem aktuellen Genehmigungsstand zeitnah erfolgen. Mit der Umsetzung dieser Eckpunkte soll eine abschließende Regelung für die Beendigung der Kohleverstromung im Rheinischen Revier getroffen werden. Damit soll auch die durchgängige Genehmigungssicherheit gewährleistet werden, die auch den Tagebau Garzweiler und die Genehmigung des Hauptbetriebsplans für die Jahre 2023 bis 2025 beinhaltet.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Änderungen auf Landes- und Bundesebene sind notwendig, um die im Eckpunktepapier aufgeführten Maßnahmen umzusetzen? (Bitte für alle im Eckpunktepapier genannten Maßnahmen einzeln ausweisen.)
- Welche der genannten notwendigen gesetzlichen und untergesetzlichen Änderungen auf Landes- und Bundesebene sind bereits in Vorbereitung?
- Wann plant die Landesregierung den nordrhein-westfälischen Landtag mit den im Eckpunktepapier vorgesehenen gesetzlichen und untergesetzlichen Änderungen für eine Umsetzung des vorgezogenen Kohleausstiegs zu befassen, die in Landeszuständigkeit fallen? (Bitte Zeit- und Fahrplan für alle entsprechenden Änderungen und Maßnahmen ausweisen.)
- Welche Auswirkungen hat der vorgezogene Kohleausstieg auf die Strukturfördermaßnahmen im Rheinischen Revier?
- Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit die im Strukturstärkungsgesetz vorgesehenen Strukturfördermittel bei einem vorgezogenen Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen entsprechend früher zur Verfügung gestellt werden können?
Hennig Höne